…den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder dass er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich ist." Lässt man in einem solchen Fall die sich aus dem österreichischen innerstaatlichen Recht möglicherweise ergebenden Rechtsmissbrauchskonsequenzen beiseite und untersucht man lediglich die Frage der Anrechenbarkeit brasilianischer Fiktivsteuern, so ergibt sich…
…wegen der Nichtbeteiligung und etwaig auch ersichtlich zu kurzer zeitlicher Vorläufe geschrieben ist hätte es mit der Beschwerdeeinlegung keine weitere Begründung bedurft, mithin kann sie in der Folge nicht rechtsmißbräuchlich eingebracht sein. Eine Erklärung, in welchen Punkten die Bescheide angefochten werden bedurfte es daher nicht…
…gem § 8 KonRegG verwiesen werden, dessen Einsatz aber aus verfassungsrechtlichen Gründen an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Es würde bei der gegebenen Aktenlage einen eklatanten Rechtsmißbrauch darstellen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt statt der notwendigen, von Amts wegen vorzunehmenden (und auch möglichen) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen deren Schätzung vorzunehmen…
…gem § 8 KonRegG verwiesen werden, dessen Einsatz aber aus verfassungsrechtlichen Gründen an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Es würde bei der gegebenen Aktenlage einen eklatanten Rechtsmißbrauch darstellen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt statt der notwendigen, von Amts wegen vorzunehmenden (und auch möglichen) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen deren Schätzung vorzunehmen…
…monatelange Verfahren habe sich praktisch ledglich auf die privaten Meldeadressen sowie unangemeldete Besuche an der privaten Adresse der Geschäftsführerin beschränkt. Das Verfahren sei auch - in Fortsetzung des hier beschriebenen 13-jährigen bisherigen Verlaufs - weiterhin von offenkundigem Rechtsmißbrauch und gleichheitswidriger Behandlung geprägt. Die Bw. beantrage daher…
…genommen, soll dies nicht zuletzt ja die Konteneinschau nach dem KontRegG rechtfertigen, Die gesamte - überhaupt verzerrte - Berechnung entspricht auch nicht einmal im Ansatz den wissenschaftlichen Prinzipien für eine Vermögensdeckungs- und Geldflussrechnung und stellt mit ihren schweren materiellen Fehlern einen absolut untauglichen und rechtsmißbräuchlichen Versuch dar…
…genommen, soll dies nicht zuletzt ja die Konteneinschau nach dem KontRegG rechtfertigen. Die gesamte - überhaupt verzerrte - Berechnung entspricht auch nicht einmal im Ansatz den wissenschaftlichen Prinzipien für eine Vermögensdeckungs- und Geldflussrechnung und stellt mit ihren schweren materiellen Fehlern einen absolut untauglichen und rechtsmißbräuchlichen Versuch dar…
…geradezu skandalösen, systematischen Verstoß gegen die von der erstinstanzlichen Behörde selbst genannte Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 durch absichtlich rechtsmißbräuchlich falsche Ermittlung des Sachverhaltes hindeutet. In concreto begehre ich die Feststellung, dass ich ein Gewerbetreibender im Sinne der Verordnung (EWG) 1408/71 bin, da ich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Judith Leodolter über die am 10.05.2017 eingebrachte Beschwerde des X1, A1 , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20.04.2017 , MA 67-PA-904280/7/9 und MA 67…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die am 03.04.2018 eingebrachte Beschwerde des Bf, AdrBf, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19.03.2018, GZ. MA 67-PA-XX, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Februar 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 27. Dezember 2017, Zl. ***1***, betreffend Verwaltungsabgaben, zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Mit Mitteilung iSd § 245 Abs 2 BAO aufgrund der Anträge vom 2.5.2013 und 13.12.2013, legte die Abgabenbehörde am 20.02.2014 dar, dass nach dA eine ausreichende Bescheidbegründung und kein Verfahrensmangel vorliege und der Bf Mängel an der Bescheidbegründung in der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***26*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch SOLIDUS Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, Seilerstätte 17/12, 1010 Wien, und ***2***, (Bf. 1) und 2) die ***2*** (Bf. 2) ebenfalls vertreten durch die Solidus Steuerberatungs- und…
Nach ständiger Rspr. des VwGH sind bei Selbstbemessungsabgaben Bescheide bei Meinungsverschiedenheit über die Richtigkeit der Selbstbemessung zu erlassen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0108; 26.6.1996, 95/16/0238; 23.11.2004, 2000/15/0148), das hierauf gerichtete Anbringen des Bf. unterliegt der…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 HR Dr. Richard Tannert als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen P wegen Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr, StrNr. 051/2007/00000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde des Erwin L., A-Gasse 8, 00000 A-Stadt (D), vom 18. September 2017, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 4. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Elisabeth Hafner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Alix Frank Rechtsanwälte KEG, Schottengasse 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 21. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen (Central Liaison…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen Dr.A, geb. xxxx, Rechtsanwältin mit Kanzleianschrift XXX Tschechische Republik, vertreten durch Dr. Harald Bösch, Rechtsanwalt, Belruptstraße 5, 6900 Bregenz, wegen Verletzungen von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 03.03…
Die Verzahnung der Rechtsgehalte des KapMeldeG mit jenen des KontRegG ist logisch nicht herstellbar: Meldungen einzelner, noch dazu einseitiger Kontenbewegungen (Abflüsse!) können schwerlich erkenntnistauglich an einem gegebenen Kontenbestand im Sinne von § 2 KontRegG gemessen oder gar verprobt werden. Ganz bestimmte Vorfälle betreffend ebenso bestimmte Konten…