Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des JoE und des FrE, beide Adresse, vertreten durch Dr. Martin Eisenberger LL.M, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Hilmgasse 10, vom 16. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 17. Jänner 2012, Zl. 700000/xxxxx/2011…
…Abs.8, 85f ZollR-DG iVm § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die zuständige Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe (Art.243 Abs.2 lit.a) Zollkodex iVm § 85b Abs.2 ZollR-DG) aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 des…
…also die Angelegenheit, die Gegenstand des Verfahrens der Abgabenbehörde erster Instanz war, mit der Sache identisch ist, die in die Sachentscheidung der Rechtsmittelbehörden (Zollamt als der Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe und Unabhängiger Finanzsenat als Rechtsbehelfsbehörde der zweiten Stufe) einbezogen wird (s. Stoll, aaO, 2800). Da…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2003, GZ. 900/02755/2003, betreffend Zürückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Summer - Schertler - Stieger, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Feldkirch vom 23. Dezember 2003, GZ. 900/10154/2003, betreffend Zurückweisung eines Rechtsmittels infolge Fristversäumnis, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13.02.2013, betreffend Zurückweisung der Berufung gegen…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, 4020 Linz, Landstraße 47, vom 26. April 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 26. März 2012, Zahl: 320000/00000/2011-6, betreffend Erstattung/Erlass der…
…erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243 Abs. 2 Buchstabe a ZK wieder eine Zollbehörde als Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe (siehe VwGH 3.10.1996, 96/16/0199; 24.1.2001, 99/16/0530). Gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH, 6800 Feldkirch, Hirschgraben 4, vom 14. September 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 20. August 2010, Zl. 123, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung) wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt R., vom 2. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes A. vom 28. Dezember 2006, Zl. 123, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt R., vom 2. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes A. vom 2. Jänner 2007, Zl. 123, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Zollamt A. als…
…ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Ein solcher Eingriff ist auch dann gegeben, wenn aus organisatorischen Gründen sowohl die Entscheidung erster Instanz als auch die der Rechtsbehelfsbehörde vom Hauptzollamt getroffen wird, weil auch die funktionelle Zuständigkeit der entscheidenden Behörde zu beachten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 12. September 1997, GZ. 100/33466/97, betreffend Eingangsabgaben 1996, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter****** in der Beschwerdesache Mag.****** gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 23. Oktober 2013, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum März bis Oktober 2013 beschlossen…