…handle es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der iSd § 33 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) als Maßnahme der GemeindeX als Träger von Privatrechten zustande gekommen sei. Es sei kein behördliches Verfahren durchgeführt und keine behördliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt worden. Bei dem freiwillig abgeschlossenen Erwerbsvorgang fehle es…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Gemeinde schrieb (erstmalig im Berufungsjahr) Erhaltungsbeiträge nach dem Oö. Raumordnungsgesetz vor und beurteilte diese nicht als Entgelte oder Anzahlungen für steuerpflichtige (künftige) Leistungen. Die Veranlagung zur Umsatzsteuer erfolgte erklärungskonform. Anlässlich einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht…
…die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 3.929,10 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, beim gegenständlichen Erwerbsvorgang der Bw handle es sich um einen solchen im Sinne des § 33 TROG (Tiroler Raumordnungsgesetz), unter Punkt III. des Vertrages fälschlich mit …
…Der Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 a Z 6 AlSAG sei sohin verwirklicht. Ein Verstoß gegen das Stmk Raumordnungsgesetz 2010 (nachfolgend: Stmk ROG) liege nicht vor. Über diese Beschwerde hat das Zollamt mit Beschwerdevorentscheidung (nachfolgend: BVE) vom 8. März 2017, Zahl: cccc, entschieden und die…
…vorliegt) sei vollständigkeitshalber angemerkt: Im Erkenntnis des VwGH 26.4.2001, 2001/16/0192 mwN zum Neuplanungsgebiet des § 45 der Oberösterreichischen Bauordnung, welcher mit der Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2021 (siehe Beilage 1475/2020, XXVIII. Gesetzgebungsperiode) ins ROG implementiert bzw. übernommen wurde und nun § 37b Oö…
…2003, Zl. 2000/14/0189 u.a.). Nach § 21 Abs.1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994) dürfen als Bauland nur Flächen vorgesehen werden, die sich auf Grund der natürlichen und der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bebauung eignen. Sie müssen dem Baulandbedarf der Gemeinde entsprechen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde von ***1*** ***2*** und Mag. ***3*** ***4***, ***5***, vertreten durch Mercator Wirtschaftstreuhand GmbH, 2500 Baden, Albrechtsgasse 103, vom 29. April 2015 gegen den Bescheid des (damaligen) Finanzamts Gänserndorf Mistelbach…
Durch Abzinsung und Abschläge wurde u.a. auch dem Risiko der Unabwägbarkeit des Erlangens der Abbaubewilligung Rechnung getragen (Seite 8 des Gutachtens). Die Bewertung der Verminderung der Abbaumenge erfolgte mit einem, aus Erfahrung des Gutachters angenommenen Abbauzins von EUR 2,00 je m3 (Seite 8…
…Zahlungen von insgesamt Euro 109.854,50 sind somit zu 33% anzusetzen = Euro 36.251,98. Beilagen 3 Servitutsverträge 1 Grundbuchsauszug 2 Flurschadensmeldungen 1 Rechnung an die OMV Gas GesmbH 1 Nö Raumordnungsgesetz mit Beilage Servitutsverträge Servitutsvertrag GZ EVKA VS OGG 2/***17***/59…
2. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. Voraussetzung…
…habe. Eine verfassungskonforme Auslegung der Bestimmung des § 52 Abs. 2 BewG erfordere daher - zumindest im Regelfall - die zwingende Orientierung an den Normen der Raumordnung. c.) Schließlich sei auch darauf zu verweisen, dass die bau- und raumordnungsgesetzlichen Vorschriften (§ 25 a iVm § 30 Abs. 6 Z 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri über die Beschwerde des Bf., Adresse, vertreten durch LBG Oberösterreich Steuerberatung GmbH, Hasnerstraße 2, 4020 Linz, vom 16. April 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom 14. Februar…
… 21 Abs. 1 Oö. ROG 1994 (Oö. Raumordnungsgesetz 1994) dürfen als Bauland nur Flächen vorgesehen werden, die sich auf Grund der natürlichen und der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bebauung eignen. Sie müssen dem Baulandbedarf der Gemeinde entsprechen, den die Gemeinde für einen Planungszeitraum von fünf…
…a.). Gemäß § 21 Abs.1 Oö. ROG 1994 (Oö. Raumordnungsgesetz 1994) dürfen als Bauland nur Flächen vorgesehen werden, die sich auf Grund der natürlichen und der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bebauung eignen. Sie müssen dem Baulandbedarf der Gemeinde entsprechen, den die Gemeinde für einen Planungszeitraum…
…und Bauparzellen und im Osten an ein im Entwicklungskonzeptteil des Flächenwidmungsplanes als Erweiterungsfläche für Wohngebiet erfasstes Grundstück. Im Zuge der Erstellung des neuen Flächenwidmungsplanes nach den Kriterien des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 sei seitens des Eigentümers keine Rückwidmung in Grünland beantragt worden. Anschlüsse für Wasser, Kanal…
…Ob sie faktisch möglich sei, spiele keine Rolle, da sie aufgrund des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes rechtlich nicht möglich sei. Die Aufschließung einer Zufahrt sei ohne bauliche Maßnahmen aufgrund der Hanglage nicht möglich und es liege hiefür auch keine Bewilligung der Gemeinde vor. Abschließend führte der Vertreter…
…und die Form des Grundstückes sowie alle anderen den gemeinen Wert von unbebauten Grundstücken beeinflussenden Umstände zu berücksichtigen. Der Wert jener Fläche, die das Zehnfache der bebauten Fläche nicht übersteigt, ist um 25 % zu kürzen. Gemäß dem Oö. Raumordnungsgesetz, § 30 Abs. 1 Oö. ROG 1994…
…Vorgang ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 von der Grunderwerbsteuer befreit. 2.4. § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 Mit der Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (LGBl. Nr. 3/2015) im Jahr 2016 (LGBl. Nr. 63/2016) wurde im V. Abschnitt (…
§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…
…Gutschrift .................................................................. -46.879,74 Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemäß den §§ 25 bis 28 des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes, LGBl. Nr. 114/1993, idF der Novelle LGBl. Nr. 115/2005…