…Bescheid (zB Zurückweisung des Antrages) abzusprechen, wenn dem Antrag nicht entsprochen wird, somit wenn die Bescheinigung nicht ausgestellt wird. Rz 1421: Der beim Finanzamt vollstreckbar aushaftende Rückstand betrifft nur Abgaben, für deren Erhebung das betreffende Finanzamt sachlich und örtlich zuständig ist. Dies sind beispielsweise Umsatzsteuer…
… 85 VfGG oder § 30 VwGG) der Vollstreckung entgegenstehen. Rz 1404: Für eine Abgabenschuldigkeit kann gegebenenfalls wiederholt ein Rückstandsausweis ausgestellt werden. 15.2. Bezeichnung des Abgabenschuldners (Haftungspflichtigen) Rz 1405: Für die Bezeichnung des Abgabenschuldners (Haftungspflichtigen) gilt Folgendes: Bei natürlichen Personen: Name (voller Vor- und Zuname) und…
…November 2018 wurde entsprochen und ihm mit Bescheid der Finanzstrafbehörde vom 7. Jänner 2019 eine Entrichtung des zu diesem Zeitpunkt am Strafkonto 046/991/1010 aushaftenden Rückstandes von € 25.000,00 in Form von 11 Monatsraten zu € 500,00, fällig jeweils am 25…
…"wem wie viel schulde". Ausdrücklich bestritten werde, dass die Bw. mit "irgendwelchen abgabenrechtlichen Zahlungspflichten" in Rückstand geraten sei. Insbesondere habe die Bw. nicht für Gebühren und Barauslagen aufzukommen. Im Übrigen habe das Finanzamt mit dieser Pfändung einen höheren Betrag "als den des zugrunde liegenden Sicherstellungsauftrages…
…gem. § 15 Abs. 2 AbgEO nach Aufhebung der Vollstreckbarkeit der im Rückstandsausweis enthaltenen Forderungen hätte entsprochen und in der weiteren Folge über die bestehenden Forderungen bescheidmäßig abgesprochen werden müssen. Dadurch wäre der Konkursmasse die Möglichkeit eines Rechtsmittels gegeben worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…offensichtlich irrtümlich mit dem Datum 28. April 2004 versehenen Vorlageantrag ein und begründete diesen damit, dass wegen der nicht erfolgten Zustellung der Abgabenbescheide keine Berechtigung zur Ausstellung eines Rückstandsausweises gegeben gewesen sei. Es werde daher die Berichtigung des Exekutionstitels gemäß § 15 AbgEO beantragt. Über die…
…bekämpft werden, zulässig (VwGH 5.4.1989, 88/13/0123). Dem gegenständlichen Pfändungsbescheid liegt entgegen der Ansicht des Bw. ein gültiger Exekutionstitel, nämlich der Rückstandsausweis vom 9. August 2007 zu Grunde, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von € 4.186,35, nämlich Einkommensteuer, Anspruchszinsen…
…als unbegründet abgewiesen. Die Berufungsentscheidung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2003, Zahl c), wurde dem Bf. hinsichtlich der bezeichneten Abgabenschuldigkeiten eine Rückstandsaufgliederung gemäß § 77 Absatz 4 Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 1994/659 (ZollR-DG) übermittelt. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe…
…Die Berufungsentscheidung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2003, Zahl 500-000/011.951/02/3/00, wurde dem Bf. hinsichtlich der bezeichneten Abgabenschuldigkeiten eine Rückstandsaufgliederung gemäß § 77 Absatz 4 Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 1994/659 (ZollR-DG) übermittelt. Dagegen erhob der…
…als unbegründet abgewiesen. Die Berufungsentscheidung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2003, Zahl c), wurde dem Bf. hinsichtlich der bezeichneten Abgabenschuldigkeiten eine Rückstandsaufgliederung gemäß § 77 Absatz 4 Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 1994/659 (ZollR-DG) übermittelt. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe…
…wäre. Dies wäre durch höhere Raten als € 200,00 der Fall. Insbesondere sei der laut Auszug des Steuerkontos vom 25. Jänner 2011 derzeit fällige Rückstand von € 3.284,72 zu berücksichtigen. Die Einbringlichkeit der Abgaben erscheine ebenfalls nicht gefährdet, da der Bw. immer…
…setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2023 gegenüber dem Bf. mit 3.021 € fest. Mit der Verbuchung des Bescheides erhöhte sich der Rückstand am Abgabenkonto des Bf. auf insgesamt 4.844 €. Am 02.03.2025 stellte der Bf. ein (erstes) Zahlungserleichterungsansuchen…
…für die belangte Behörde ist unzulässig, da das Bundesfinanzgericht im vorliegenden Beschluss nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, sondern dessen Judikaturlinie folgt. Zum Rückstand von € 1.295,00, der sich laut Mail der belangten Behörde vom 23. Oktober 2024 als Summe aus 18…
…8.2023 wurde ersucht, den Rückstand am Finanzamtskonto iHv € 9.623,48 zusammen mit der restlichen Einkommensteuervorauszahlung iHv € 10.000,- in elf Monatsraten zu je € 1.000,- rückführen zu dürfen und mit der zwölften und letzten Monatsrate vom 1. September 2024 den…
…2004/15/0131, 0132; 11.11.2010, 2010/17/0066). Den Bescheidbegriff regelt § 92 BAO, die Inhaltserfordernisse eines Bescheides § 93 BAO. Zu den Erledigungen ohne Bescheidcharakter zählen ua. Rückstandsausweise (vgl. Ritz, BAO7, § 92 Tz 17; VfGH 9.12.1986, B 856/86, Slg 11.177…
…Rechnungs- und Abgabewesen, Buchhaltungsabteilung 34 vom 10.07.2019, GZ, betreffend Einwendung der Rechtswidrigkeit des Rückstandausweises, Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit und Einstellung bzw. Aufschub des Exekutionsverfahrens nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 05.12.2019 in Anwesenheit des steuerlichen Vertreters A.B. sowie der…
…November 2011 und dem 16. April 2012 fällig. In dieser Zeit verringerte sich der Rückstand auf dem Abgabenkonto der Primärschuldnerin von € 23.724,11 auf € 17.136,84. Verfahrensgang Nachdem zwei Haftungsvorhalte vom 13. Juni 2013 und vom 21. November 2013 vom Bf…
…vom selben Tag teilte die belangte Behörde der Bf mit, dass „sich [der] Rückstand an Parkometer- und Verkehrsstrafen … nach Aufbuchung [der Überweisung in Höhe von 130,00 Euro] trotzdem auf EUR 2.776,00 erhöht [habe]. Es [sei] daher eine weitere Zahlung in Höhe…
…Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs und Abgabewesen vom 25. November 2015, Bescheidzahl betreffend den Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe jeweils samt Nebenansprüchen zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gem. § 279 BAO teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: I. Gemäß § 6a des Kommunalsteuergesetzes…
…und Abgabenwesen, vom 12.04.2016, MA 6/ARL-955526/16 E, betreffend den Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe je samt Nebenansprüchen, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…