…Beschwerde vom 8. Juli 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Juli 2025 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeiträume April bis September 2021 sowie März bis Oktober 2022 zum Ordnungsbegriff ***OB*** zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
…November 2024 Anspruch auf Familienbeihilfe, der Bescheid über die Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages war daher auf den Monat Dezember 2024 einzuschränken. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. Oktober 2023 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe, Ordnungsbegriff ***1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen.…
…Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom22. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. November 2023 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…fällig werdende Familienbeihilfe vorgenommen werden. Die Behörde hat diese Ermessensentscheidung gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Wird eine solche Ermessensentscheidung getroffen, ist diese im Bescheid über die Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe zu begründen…
…der Zeit, in der die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist, im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. (4) Die Oberbehörde ist ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes das zuständige Finanzamt anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. § 29…
…Beschluss nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor, da zu einem Studium sowie zur Rückforderung von Familienbeihilfe umfangreiche Judikatur…
…April 2022 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Rückforderungsbetrag an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag betreffend ***1*** für den Zeitraum März 2019 bis September 2019 beträgt: | Familienbeihilfe (FB) | € 1.155,70…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Mai 2021 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…Jänner 2022 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) teilweise Folge gegeben. Der Rückforderungsbetrag an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag betreffend ***1*** für den Zeitraum November 2019 bis August 2020 und den Erhöhungsbetrag an Familienbeihilfe für zwei Kinder betreffend…
…2021 erfolgt keine Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Dezember 2021 wurde von der Beschwerdeführerin…
…aufgrund von Panikattacken und Angststörungen sei ihm ein Schulbesuch derzeit nicht möglich. Mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Österreich vom 28. März 2022 wurde der Beschwerde teilweise stattgegen und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass für den Zeitraum April bis September 2021 keine Rückforderung der Familienbeihilfe erfolgt…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Juni 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Mai 2021 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…Adresse, über die Beschwerde vom 27.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Veit Wolfsberg vom 02.06.2017, betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für das Kind K, geb. xy, für den Zeitraum Dezember 2016 bis Mai 2017 zu Recht erkannt…
…Irrtum der Schule. Die Tochter hat daher ausreichend Leistungen erbracht, sie besucht die Schule zielstrebig und ist daher die Rückforderung der Familienbeihilfe nicht gerechtfertigt. Denn offenkundig will der Gesetzgeber einen Schulbesuch auch von volljährigen Kindern fördern. Richtigerweise hätte das Finanzamt daher den Weiterbezug bewilligen müssen. …
…die Revision nur dann zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor. Die Frage, ob die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zu Recht erfolgte, ergibt sich anhand der…
…er die Rückforderung von Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für Dezember 2010 betrifft, aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zulässigkeit einer Revision Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist die Revision gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes zulässsig, wenn sie von der…
…betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit angefochtenem Bescheid vom 5. Mai 2010 forderte das Finanzamt zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für die Monate April und Mai 2010 in Höhe von…
…Unterhaltspflicht der Ehegattin des Bw. begründen würde, nicht erhoben habe. Im Zusammenhang mit der Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen würden sich Art und Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten gegenüber den anderen Ehegatten aus dem Zivilrecht insbesondere aus § 94 ABGB (UFS Linz, RV/0836-L/04…
…Oktober 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für NT, Zeitraum August 2009 bis Oktober 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Rahmen der mit 30. September 2009 erfolgten Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe ersuchte das Finanzamt die…