…vom 1. November 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Oktober 2022 betreffend Rückforderung der im Zeitraum zwischen Jänner 2017 bis September 2019 sowie der im Zeitraum zwischen Dezember 2020 bis April 2021 bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge betreffend die Kinder A. ***Nachname***, B…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache VN-KM NN-KM, Adresse, PLZ ORT, über die Beschwerde vom 22.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 26.04.2018, betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe…
…Bestätigung der Vitalakademie entnehmen, muss man bei dieser Ausbildung mit einem Aufwand von mindestens 20 Wochenstunden rechnen - die Ausbildung endet ja mit einer Lehrabschlussprüfung. Mit meinen beigelegten Bestätigungen (die dem Finanzamt bereits im Juli 2017 vorgelegt wurden und aufgrund dieser Bestätigung auch die Familienbeihilfe anerkannt…
…in der Beschwerdesache VN1 VN2 NN, Adressbez, PLZ ORT, über die Beschwerde vom 26.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Waldviertel vom 07.02.2018, betreffend Rückforderung der für VN-Kd NN für den Zeitraum September 2017 bis Dezember 2017 gewährten Familienbeihilfe…
…ABGB). Die Voraussetzungen für den Weiterbezug der Familienbeihilfe lagen daher nicht vor, weshalb nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes die Rückforderung zu Recht erfolgt ist. Über die beantragte Ratenzahlung entscheidet das Finanzamt in einem gesonderten Verfahren. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann beim zuständigen Finanzamt auch eine…
…Juni 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Juni 2025 betreffend die Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für das Kind, ***T***, für den Zeitraum vom 01.09.2024 bis zum 31.05.2025 und der Familienbeihilfe für die Kinder, ***S1*** und ***S2…
…vom 2. Jänner 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. November 2023 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe für A*** (VNR xxxxxxxxxx***) betreffend den Zeitraum Mai 2021 bis Juli 2021 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den…
…2012/16/0047). Auch der Umstand, dass seitens der Beschwerdeführerin Unterlagen vorgelegt wurden und dennoch eine Auszahlung erfolgt ist, vermag daran nichts zu ändern. Der Bezug der Familienbeihilfe erfolgte somit zu Unrecht, weshalb die Rückforderung zu Recht erfolgt ist. Die Beschwerde war daher als unbegründet…
…unstrittig und ergeben sich aus der Aktenlage. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) A. Rechtliche Grundlagen Gemäß § 2 Abs 1 lit a FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder.…
…Diplomstudium ***Name neues Studium***. Nun wurde im Bescheid angegeben, dass nach dem Beginn des dritten Studiensemesters ein Wechsel schädlich ist. Diesbezüglich wurde demnach der Anspruch auf Familienbeihilfe verneint im Zeitraum von Oktober 2021 - September 2023. Allerdings wurde ungeachtet gelassen, dass mein Sohn, ***Vorname Nachname Sohn…
…Gerhard Auer und Sandra Mair BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Juli 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 18. Juni 2018 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum März 2015 bis…
…oder Unterlagen, sofern diese für die Klärung des Sachverhaltes erforderlich sind vorzulegen. In der Beschwerdevorentscheidung vom 01.10.2024 wies die belangte Behörde die Beschwerde vom 20.06.2024 als unbegründet ab. Für ein volljähriges Kind stehe die Familienbeihilfe während einer Berufsausbildung bzw. fortbildung bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Zangerl-Reiter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. November 2023 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für…
…Ab 4/2021 erfolgte eine Überprüfung des Familienbeihilfenanspruchs. Da die Wochenstunden ab dem Sommersemester 2021 bis Juni 2023 nicht in einem Ausmaß besucht wurden, die die volle Zeit des Schülers in Anspruch nahmen, erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe von 4/2021 bis 6/2023. Gegen…
…der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden auf der…
…dass es bei einer Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezuges ankommt, subjektive Momente sind unerheblich. Nicht mit Erfolg eingewendet werden kann seitens der Beschwerdeführerin weiters, dass sie im Streitzeitraum die Familienbeihilfe (und den Kinderabsetzbetrag) an ihre Tochter ***1…
…Demgemäß ist festzustellen, dass der Bf. in den Monaten Jänner bis März 2023 keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe für seinen Sohn ***A.*** hat, weil er in diesen Monaten gemäß § 2 Abs. 2 und 5 FLAG 1967 nicht bei ihm haushaltszugehörig war. Die Rückforderung gemäß § 26…
…Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. Juni 2016 über die Abweisung des Antrages auf Aufhebung des Bescheides betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und…
…Tragen, sondern sind die Anzahl der Monate für welche ein grundsätzlicher Anspruch auf Familienbeihilfe besteht - also Jänner bis Dezember 2023 -, maßgeblich. Da Ihr Kind im Jahr 2023 somit die Einkommensgrenze von 17.096,40 € überschritten hat, erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe zu Recht." 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. März 2023 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Juli 2022…