…verrechnet; diese sind nicht in den den Schreiben des Finanzamtes vom 25.3.2013 und 17.2.2014 beigeschlossenen Rückstandsausweisen nicht enthalten. 4. Der unter Punkt 2 angeführte Betrag wurde vom Finanzamt am 8.10.2012 an das Massekonto rücküberwiesen; dies mit der Anmerkung, dass…
…Mit Eingabe vom 3. Dezember 2015 beantragte die Insolvenzverwalterin die Rücküberweisung dieser Gutschrift auf das Massekonto des Bf. Nach Berechnung, Genehmigung und erfolgter Verteilung der Konkursquote von 0,388854% an die Insolvenzgläubiger wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes ***1*** vom 19. Februar 2018 das Insolvenzverfahren mangels…
…worden, wodurch sich die offenen Verbindlichkeiten an das Finanzamt auf € 173.147,16 erhöht hätten. Aufgrund der Rückforderungen des Masseverwalters wären mit 13.12.2016 16.000,00 € und mit 10.1.2017 36.000,00 € auf das Massekonto überwiesen worden. In…
…beziehen, zu berichtigen. Strittig ist, ob die Abgabenbehörde erster Instanz die aus den Kosten des Konkursverfahrens resultierende Umsatzsteuergutschrift aus Vorsteuern mit den aushaftenden Masseforderungen an Körperschaftsteuervorauszahlungen für die Quartale 4-6/2003 sowie 7-9/2003 verrechnen durfte. Die Aufrechnung ist gemäß § 20 Abs. 1…
…12% angegeben. Im Einkommensteuerbescheid 2009 werde ein Gesamtbetrag der Einkünfte von € 45.136,96 festgestellt. Schon hievon wären 12% nur € 5.416,44 an Stelle der genannten € 6.043,10. Laut Steuerbuch 2010 seien jedoch von dem Gesamtbetrag noch steuerfreie Beträge, Werbungskosten…
…€ 129.906,34 verblieb. Der Tagessaldo wies einen Rückstand von € 129.906,63 aus, weil an diesem Tag auch die Umsatzsteuer für das Jahr 2002 veranlagt wurde und eine Nachforderung von € 0,29 ergab. Mit Schreiben vom 17. Februar 2004 beantragte der…
…über das Vermögen des HE, P1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 22. Juli 2005 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem an HE, z.H. des Masseverwalters MK, gerichteten Bescheid vom 22. Juli 2005 wies das…
…stelle daher den Berufungsantrag, der Berufung Folge zu geben und den Betrag von € 1.421,27 auf ihr Massekonto zurückzuerstatten. Die Berufung wurde vom Finanzamt mit einer Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung abgewiesen: Das Guthaben aus der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2004 sei ein Konkursguthaben, und nicht…
…StNr. 22, über die Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Der Antrag auf Erstattung der Verfahrenskosten wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 28.7.2014…
…so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an diejenigen erfolgen, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über das Guthaben zu verfügen berechtigt sind. Gemäß § 239 Abs 2 BAO kann die Abgabenbehörde den Rückzahlungsbetrag auf jenen Teil…
…wonach der Betrag von € 7.546,19 als Anfechtungsanspruch anerkannt werde, jedoch auf Grund der vergleichsweisen Regelung dieser Betrag nicht an die Masse gezahlt werde, sondern zur Kompensation mit später entstehenden Masseforderungen verwendet werden könne. Aus dem Guthaben für aufzurechnende Masseforderungen gemäß Schreiben des…
…zuzurechnen sind. Die Bw. behauptet, dass die Uneinbringlichkeit der ihr aus Lieferungen und Leistungen an Konzernfirmen zustehenden Forderungen erst nach Konkurseröffnung eingetreten sei, weshalb sie auch erst im Voranmeldungszeitraum 5/02 hätten berücksichtigt werden dürfen. Diese Frage ist allerdings im Umsatzsteuerfestsetzungsverfahren zu klären, und nicht…
…mit den am Abgabenkonto aushaftenden Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 2,381.733,49 als rechtswidrig erweist, sodass der Betrag antragsgemäß an die Bw zurückzuzahlen ist. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 15. April 2004 beantragte die Berufungswerberin (Bw) unter Vorlage eines Beschlusses des Handelgerichtes Wien vom…
…Die MV beantragte mit Schreiben vom 15. November 2002 die Rückzahlung des für den Voranmeldungszeitraum September 2002 in Höhe von € 498,72 vorangemeldeten Überschusses an Umsatzsteuer auf das Konkursanderkonto. Diesen Antrag wies das Finanzamt mit Bescheid vom 26. November 2002 mit der Begründung ab…
…Konto der XY-GmbH ein Guthaben bestanden. Somit habe der Rückzahlungsantrag am Nichtvorhandensein eines rückzahlbaren Guthabens scheitern müssen. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, ohne sein bisheriges Vorbingen zu ergänzen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 239 Abs…
…66 % befriedigt. Mit Gerichtsbeschluss vom 11. 7. 2008 wurden die Schlussrechnung und der Verteilungsentwurf genehmigt. Mit Eingabe an das Finanzamt vom 16. 5. 2008 beantragte der Masseverwalter die Rückzahlung des in der Umsatzsteuervoranmeldung für Mai 2008 ausgewiesenen Überschusses in Höhe von 515,60 €, der…
…dieses Verfahren in das Jahr 2006 hineindauern. Würde man der Rechtsauffassung des Finanzamtes folgen, so würde dies für den Masseverwalter ein von vorneherein völlig unbestimmtes Ausmaß an zu treffenden Rückstellungen für Mindestkörperschaftsteuer bedeuten, weshalb zutreffenderweise davon auszugehen sei, dass mit Einbringung der Schlussanträge das Rückstellungserfordernis…
…§ 216 und 239 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 14.04.2016…
…er den Rückzahlungsantrag nicht als (ehemaliger) Masseverwalter der A GmbH sondern als Masseverwalter der R GmbH gestellt habe, deren Konkurs nach wie vor aufrecht sei und von deren Massekonto er die antragsgegenständliche Doppelzahlung irrtümlich geleistet habe. Dies gehe aus dem Inhalt seines Schreibens vom 2…
…Im Einvernehmen habe das Gericht daher entschieden, dass die vorhandenen Mittel an den Berufungsführer zu überweisen seien und ihm auch der Anspruch auf die damit verbundene Umsatzsteuer zustehe. Nach den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung wäre "bei rechtzeitiger Geltendmachung der Gutschrift und rechtzeitigem Rückzahlungsantrag (d.h…