…für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1 Jahr von seinem Arbeitgeber zur österreichischen Muttergesellschaft entsandt, um hier als…
…der Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehe. Gemäß Phillip/Loukota/Jirousek (Internationales Steuerrecht, Kommentar zu Artikel 15 "Nichtselbständiger Arbeit") ist die Quelle der Einkünfte der nichtselbständigen Arbeit in dem Staat gelegen, in dem die Arbeit vom Arbeitnehmer tatsächlich ausgeübt wird. Die Quelle der Arbeitseinkünfte liege nicht…
…Tätigkeitsstaat ist grundsätzlich jener Staat anzusehen, in dem der Arbeitnehmer zur Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheiten körperlich anwesend ist. Dieser Staat ist auch jener, dem für Zwecke der Abkommensanwendung die "Quelle" der Arbeitseinkünfte zugeordnet wird (vgl. Loukota-Jirousek, Leitfaden zum revidierten österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen, Ueberreuter-Verlag…
…Die Quelle der Arbeitseinkünfte liegt nicht dort wo die Lohnbezüge ausbezahlt werden oder wo die Arbeitsleistung verwertet wird. Wird daher die Arbeit nicht im Ansässigkeitsstaat durch Arbeitnehmer sondern in DBA Partnerstaat physisch ausgeübt erlangt der DBA Partnerstaat nach dem Grundtatbestand des Quellenstaatbesteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen…
…3. Der Ansässigkeitsstaat hat nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Indien das grundsätzliche Besteuerungsrecht, während dem anderen Staat (Quellenstaat) nur dann ein Besteuerungsrecht erteilt wird, wenn die Arbeit in seinem Staatsgebiet ausgeübt wird und wenn damit die Quelle der Arbeitseinkünfte in seinem Staatsgebiet gelegen ist…
…steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist. Ist gemäß Art. 4 Abs. 2 DBA…
…Wird von der auszahlenden Stelle von einer Kapitalabfindung oder laufenden Rentenzahlung, welche in den Anwendungsbereich des Art 18 oder Art 19 DBA-Deutschland fällt, eine Steuer im Abzugswege einbehalten (LSt), ist diese an der Quelle erhobene Steuern nach Art 27 DBA-Deutschland auf Antrag des…
…Quelle jedenfalls zu versagen, da die pensionsauszahlende Stelle für einen unrichtigerweise unterlassenen Lohnsteuerabzug in Haftung genommen werden kann. Behält hingegen die pensionsauszahlende Stelle (zB zur Vermeidung von Haftungsfolgen) Lohnsteuer ein, obgleich das DBA-Thailand Österreich wegen thailändischer Ansässigkeit Österreich kein Besteuerungsrecht zuweist, so kann der…
…aus der in den USA ausgeübten Tätigkeit resultiert, unterliegen die vorliegenden Urlaubsentgelte nach dem Kausalitätsprinzip, das insoweit das Zuflussprinzip verdrängt, dem Besteuerungsrecht der USA. Aus der von der Finanzbehörde zitierten Quelle geht ebenfalls hervor, dass dem Arbeitsausübungsstaat grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte zusteht…
…der mit einer korrespondierenden Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich verknüpft ist. Von dieser - OECD-einheitlich geregelten - Zählweise ist die andere Frage zu unterscheiden, wie nun die Aufteilung der Arbeitseinkünfte zwischen Deutschland und Österreich vorzunehmen ist. Geht man davon aus, dass die aktive Arbeitsleistung die Quelle des gesamten…
…die mit der Optionseinräumung remuneriert worden ist (EAS 1189 betr. DBA-Belgien). Anders als im Fall Belgien untersagt das DBA-USA allerdings bei in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß Artikel XV nicht die steuerliche Erfassung von (nachträglichen) Arbeitseinkünften, deren Quelle - aus österreichischer Sicht - in den USA…
…behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland und Polen als Verkäufer von Computerprogrammen tätig ist. Denn die "Quelle" von Arbeitseinkünften ist grundsätzlich dort gelegen, wo die…
…von (nachträglichen) Arbeitseinkünften, deren Quelle - aus österreichischer Sicht - in den USA (oder in Drittstaaten) gelegen ist. Mit der umstrittenen Frage, ob ein Steuertatbestand, der im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht gesetzt und damals in Österreich steuerlich nicht erfassbar war, durch den bloßen Zufluss der nicht erfassbaren…
…umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist. Ist nach Abs. 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten…
…Durch diese beispielhafte Aufzählung wird klargestellt, dass nicht nur Sachbezüge geldwerte Vorteile darstellen, sondern darunter alle Vorteile, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen der letzten vier Einkunftsarten an Stelle von Geld, aber mit Geldeswert zukommen, zu verstehen sind. Die Gewährung eines ideellen Vorteiles hingegen fällt nicht…
…EUR 151,47 (LSt) EUR 1.274,95 NETTO ergeben würde (Quelle: Brutto /Netto Rechner des BMF), UND MICH ALS „DIENSTNEHMER" bezeichnete (die teilweis aufscheinende Bezeichnung: Freier Dienstnehmer, ist nichtig und wird detto bekämpft, da die Damen und Herren der WGKK - so wie die Finanz…
…zuerkannt werden. Rz 101b: Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Befreit sind auch Stipendien nach § 3 Abs. 1 Z 5 Kunstförderungsgesetz. Die Steuerbefreiung ist nicht auf Förderungen zur Abgeltung…
…Bescheid über die Festsetzung des DZ für das Jahr 2007: Nachforderung von 107,76 € Haftungsbescheid für das Jahr 2008 für Einbehaltung der Lohnsteuer in Höhe von 592,16 € Bescheid über die Festsetzung des DB für das Jahr 2008: Nachforderung von 826,64 €…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, vertreten durch die Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KEG, 8010 Graz, Petersgasse 128a, vom 16. Juli 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Juni 2001 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 sowie…
…womit entweder Einkünfte gemäß § 22 Z 4 EStG 1988 oder bei wiederkehrenden Bezügen Einkünfte gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 vorliegen. Rz 5302: Bezüge aus einer Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen fallen nicht unter §§ 22 Z 4 EStG 1988 25…