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56 Treffer1642 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.11. Schulen, Privatlehrer 6.1.11.1. Private Schulen und ähnliche Einrichtungen 6.1.11.1.1. Allgemeines Rz 874: Bei öffentlichen Schulen - dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten - ist die Unterrichtstätigkeit grundsätzlich dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sind Privatschulen befreit…

UFSW RV/3156-W/02Die Steuerbefreiung nach § 6 Abs.1 Zif.11 lit.b UStG 1994 für Privatlehrer steht nicht zu, weil es sich um eine planende und organisatorische Tätigkeit handelt und nicht um die Vermittlung von Kenntnissen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2004

…wenn deren Dienstnehmer die gleiche Tätigkeit ausüben, dem Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorzulegen. Im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung führte die Vertreterin des Finanzamtes aus, dass nur eine natürliche Person Privatlehrer sein könne. Bei der Tätigkeit der Bw. handle es sich um eine vermittelnde…

BFG RV/7100285/2013Auf eigene Rechnung erzielte Umsätze von Privatlehrern an Volkshochschulen sind unecht umsatzsteuerbefreit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2018

…1 Z 12 UStG 1994 seien die Umsätze der Volkshochschule befreit, nicht aber - und daher im Gegensatz zu Z 11 b stehend - die Umsätze der Privatlehrer bzw. der sonstigen unterrichtenden Personen an der Volkshochschule. In weiterer Folge nahm die Abgabenbehörde die Verfahren betreffend Umsatzsteuer für…

UFSW RV/1175-W/03Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer in der Rechtsform einer juristischen Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.11.2004

…beabsichtigen) offenbar eine Umsetzung von Art 13 Teil A Abs. 1 lit. j aus der 6. EG-Richtlinie. Gemäß dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten "den von Privatlehrern erteilten Schul- Hochschulunterricht" von der Umsatzsteuer zu befreien. Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. j der 6…

BFG RV/2100270/2013Umsatzsteuerbefreiung eines Privatlehrers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2014

…UStG 1994. In dem in der Folge ergangenen Umsatzsteuerbescheid versteuerte das Finanzamt diese Umsätze mit dem Normaltarif und führte zur Begründung aus, dass nur Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen steuerbefreit seien. In der dagegen gerichteten Beschwerde beantragte der bevollmächtigte Vertreter des Bf. die gemäß …

BFG RV/7101441/2013Steuerbefreiung als Privatschule oder Privatlehrer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.07.2014

…aufgefordert, darzulegen, an welchen Schulen im Beschwerdezeitraum Englisch-Unterricht erteilt wurde, und ob der Leistungsempfänger die Schule war. Die entsprechenden Umsätze waren betragsmäßig zu konkretisieren. Da Umsätze als Privatlehrer gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UStG 1994 unecht befreit sind, war anzuführen, ob…

UFSG RV/0621-G/05Umsätze von Privatlehrern - Leistungsempfänger ist keine Schule bzw. Bildungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

… 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a steuerfrei. Der unabhängige Finanzsenat (Senat 3 der Außenstelle Graz) hat die Berufungen des Vereines "X." gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2000 und 2001…

UFSW RV/4183-W/02Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer in der Rechtsform einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.09.2005

…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Bei der berufungswerbenden Kommandit Erwerbsgesellschaft (Bw.) handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Personen (Privatlehrer) zum Zwecke der "Gesangs- und Stimmbildung". Im Zuge einer Betriebsprüfung (BP) über den Zeitraum 1997 bis 1999 wurden die in Rechnung…

UFSW RV/1402-W/05Umsätze eines Vortragenden sind nur dann unecht steuerbefreit nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UStG 1994, wenn er an einer Einrichtung unterrichtet, die eine einer öffentlichen Schule oder Universität vergleichbare Tätigkeit ausübt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2007

…und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Gemäß lit. b leg.cit. sind weiters steuerbefreit die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a. Strittig ist daher im gegenständlichen Berufungsverfahren nunmehr, ob auch die…

UFSW RV/1015-W/04Anwendbarkeit der Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2007

…Bereich der Erwachsenenbildung zu; es ist daher nicht einzusehen, warum bei den Kursen des AMS die Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer ausgeschlossen sein soll. Eine weitere Intension in der Umsatzsteuerbefreiung seitens des BMF liegt auf jeden Fall auch darin, dass es sich bei BFI, AMS und WIFI…

UFSW RV/0552-W/05Die Umsätze eines Vortragenden sind nur dann unecht steuerbefreit, wenn er an einer Einrichtung vorträgt, die eine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit ausübt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006

…nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, von der Umsatzsteuer befreit. Gleiches gilt laut lit. b leg.cit. für Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen i.S. der lit. a. Zweck dieser Bestimmung ist es, Wirtschaftsteilnehmer, die gleiche…

UFSL RV/1409-L/02Lebenshilfe-Kurse an private Institute durch eine GesmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…wurde der Bwin überdies mitgeteilt, dass der UFS zwar der Rechtsauffassung der Bwin hinsichtlich des in § 6 Abs 1 Zi 11 lit b UStG 1994 verwendeten Begriffes "Privatlehrer" folgen könne, die Berufung aber nach derzeitiger Aktenlage dennoch abzuweisen sein werde. Die Befreiungsbestimmung sei nach dem…

UFSG RV/0346-G/07Vortragender und Seminarleiter an Pädagogischen Instituten des Bundes und Lehrbeauftragter an Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2007

…1 Z 11 lit. b UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a steuerfrei. Zufolge § 12 Abs. 3 UStG 1994 sind vom Vorsteuerabzug ua…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…473/08 , Eulitz ). Dies gilt auch für organisatorische Tätigkeiten von untergeordnetem Ausmaß, die sich unmittelbar auf die Unterrichtstätigkeit beziehen (zB Vervielfältigung von Präsentationsunterlagen). Im vorliegenden Fall erbringt der Privatlehrer gegenüber der Bildungseinrichtung organisatorische Leistungen (zB zeitliche Einteilung, Absprache mit anderen Vortragenden, Reservierung von Räumlichkeiten usw.)…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

ausdrücklich ausgenommen und unterliegt daher dem Normalsteuersatz von 20%. Die Zurverfügungstellungen von Strom, Telefon sowie Bettwäsche und Handtüchern sind keine unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung und daher ebenfalls mit dem Normalsteuersatz zu besteuern. Die Orts- und Kurtaxe stellt einen durchlaufenden Posten dar (vgl. UStR 2000 Rz…

BFG RV/5100870/20151. Umsatzsteuerbefreiung für an eine Bildungseinrichtung erbrachte berufsbildende Unterrichtsleistungen (richtlinienkonforme Interpretation des § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994) 2. Kein Bereicherungsverbot bei nachträglicher Steuerfreistellung, wenn der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer ausnahmsweise wirtschaftlich getragen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2015Teil 1/2

…Wenn die Behörde zum Ergebnis komme, dass die Bf ihre Leistungen der UniD erbringe, müsse die Behörde begründen, warum dann nicht befreite Umsätze von Privatlehrern an öffentliche Schulen iSd lit. b vorliegen würden. Die Bf erbringe -wie in § 56 Universitätsgesetz vorgesehen- die Unterrichtserteilung und Prüfungsabnahme…

BFG RV/5100870/20151. Umsatzsteuerbefreiung für an eine Bildungseinrichtung erbrachte berufsbildende Unterrichtsleistungen (richtlinienkonforme Interpretation des § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994) 2. Kein Bereicherungsverbot bei nachträglicher Steuerfreistellung, wenn der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer ausnahmsweise wirtschaftlich getragen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2015Teil 2/2

…an der fehlenden -aber möglicherweise erforderlichen- Unmittelbarkeit der Unterrichtserbringung, falls man der Ansicht ist, dass die Aussagen des EuGH in der Rs Eulitz zur Unterrichtserteilung durch einen Privatlehrer auch für die Unterrichtserteilung durch eine Einrichtung gilt. 4.1.2. Umsetzung in nationales Recht: § 6 Abs…

BFG RV/1100732/2015Keine umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistung einer selbständigen Legasthenie- und Dyskalkulietrainerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2018

… 6 Abs. 1 Z 1 lit. b UStG ist. Nicht begünstigt ist daher der Unterricht von Privatlehrern, wenn die Umsätze nicht einer Schule verrechnet werden. Die Umsätze sind daher steuerpflichtig.“ In Tz 1.3 wurde die Bemessungsgrundlage der Umsätze laut der vorgelegten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung…

BFG RV/7102641/2013Die Umsätze aus den Erlösen des von der Beschwerdeführerin angebotenen Lehrganges werden gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 steuerfrei belassen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.01.2015

…Bf. verwies darauf, dass sie ihrer Ansicht nach als berufsbildende Einrichtung anzusehen sei, da sie auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung Hochschulunterricht erteile und daher "Privatlehrer" im Sinn der Mehrwertsteuerrichtlinie sei. Sie stehe auch in direkter Vertragsbeziehung zu den Studenten, verfüge über entsprechende Räume…

UFSK RV/0103-K/09Stellt der einmalige Verkauf von im Massagebetrieb verwendeten Therapiemagneten im Zuge einer Vortragstätigkeit ein Hilfs- oder ein Nebengeschäft dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.12.2011

…. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung habe ich dem Finanzsamt schriftlich mitgeteilt, dass die Umsätze des Jahres 2004 neben den Grundgeschäften eines Masseurs und Privatlehrers auch Hilfsgeschäfte beinhalteten. Berücksichtigt man diese, trifft die behauptete Überschreitung der Umsatzgrenze um 266,56 Euro nicht zu: Bei den Hilfsgeschäften…