§ 14 Altlastensanierungsgesetz - Prioritätenklassifizierung Entsprechend der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und den in § 14 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz festgelegten Kriterien erfolgt eine Prioritätenklassifizierung und Einstufung einer Altlast nach ihrem Gefährdungsgrad und der Dringlichkeit der erforderlichen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen. Es werden drei Prioritätenklassen unterschieden. Ein Vorschlag für die jeweilige Zuordnung…
…Schluss, dass seine Rechtsvorschriften Art. 68 Abs. 1 und 2 der Grundverordnung prioritär anzuwenden sind, so zahlt er die Familienleistungen nach den von ihm angewandten Rechtsvorschriften. Ist dieser Träger der Meinung, dass aufgrund der Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag nach Art…
…68 der VO (EG) Nr. 883/2004 Prioritätsregeln: An erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgelösten Ansprüche, darauf folgen die durch den Bezug einer Rente ausgelösten Ansprüche und schließlich die durch den Wohnort ausgelösten Ansprüche. Üben demnach beide Elternteile eine…
…Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge: an erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung oder eine…
…1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nur den Rechtsvorschriften eines Staates unterliegen können, muss anhand der Prioritätsregeln des Artikels 68 eine Zuordnung hinsichtlich der Renteneinkünfte getroffen werden. Lt. Artikel 68 Abs. 2 b (ii) ist bei Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus denselben Gründen (Rentenbezüge…
…nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaates, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaates wohnen würden. Art. 68 der genannten Verordnung enthalte Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag würden gewährt, damit diese Leistungen dem Kind zugutekämen. Sofern ein Kind nicht haushaltszugehörig sei…
…883/2004]. Dieser lautet: "Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen: (1) Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge…
…Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge: an erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung oder eine…
…Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge: an erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung oder eine…
…anscheinend bei mir (Mutter) noch nicht erfolgt ist. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass laut Artikel 68 folgende Prioritätenregeln gelten: An erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung ausgelösten Ansprüche. Auf Seite 3 führen Sie an, dass weder ich noch mein Mann in Österreich beschäftigt sind…
…883/2004), lautet: "Artikel 68 Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen (1) Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende…
…beiden Mitgliedsländer unterliegen kann (Art. 11 Abs. 2) ist dieses anhand der Prioritätsregeln des Art. 68 VO 883/2004 zu bestimmen. Bei Bezug von (zwei oder mehr) Renten ist auf den Wohnort der Kinder (hier des Kindes) abzustellen. Der Wohnort der Tochter (Art. 1 lit…
…1 (neu Artikel 68 Abs. 1 lit. bZi) Prioritätsregeln für den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen gemäß den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates und denen des Staates, in dem die Familienangehörigen wohnen, lautet: "Sind für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen…
…nicht gegeben (vgl. Art. 68 VO (EG) Nr. 883/2004, Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen). Soweit die Bw. vermeint, sie habe darauf vertrauen können, dass die ihr ausbezahlten Beträge aus der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge zu Recht vom zuständigen Finanzamt ausbezahlt worden seien, ist darauf hinzuweisen…
…Heranziehung beider Elternteile (Familienbetrachtungsweise). Die Familienbetrachtungsweise ist laut EuGH bzw. VwGH auch bei getrenntlebenden Eltern anzuwenden. Die Prioritätsregeln legen fest, welcher Mitgliedsstaat vorrangig und welcher nachrangig für die Familienleistungen zuständig ist. Für die Feststellung der Zuständigkeit ist zunächst für jeden Elternteil festzustellen welchen Rechtsvorschriften er…
…wird. (3) Wird nach Artikel 67 beim zuständigen Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften gelten, aber nach den Prioritätsregeln der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels nachrangig sind, ein Antrag auf Familienleistungen gestellt, so gilt Folgendes: a) Dieser Träger leitet den Antrag unverzüglich an den…
…Gestützt auf Art 60 Abs 2 VO 987/2009 wird für den Streitzeitraum Oktober 2016 bis September 2019 folgende vorläufige Entscheidung über die anzuwendenden Prioritätsregeln getroffen: a) Die belangte Behörde ist für den Zeitraum Oktober 2016 bis Oktober 2017 und für den Zeitraum März 2018…
…würden. Art. 68 VO 883/2004 lautet: Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen (1) Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so…
…wird. (3) Wird nach Artikel 67 beim zuständigen Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften gelten, aber nach den Prioritätsregeln der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels nachrangig sind, ein Antrag auf Familienleistungen gestellt, so gilt Folgendes: a) Dieser Träger leitet den Antrag unverzüglich an den…
…Arbeitsprogramm für die Entwicklung und Einführung der elektronischen Systeme nach Artikel 16 Absatz 1. (2) Für das Arbeitsprogramm gemäß Absatz 1 gelten folgende Prioritäten: a)harmonisierter Informationsaustausch auf der Grundlage international anerkannter Datenmodelle und Nachrichtenformate, b)Neuordnung der Arbeitsabläufe beim Zoll und bei zollrelevanten Prozessen…