Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…
…die Dienstleistung persönlich zu erbringen. | 4. | Der Aufgabenkreis der Dienstnehmerin umfasst: - Telefondienst - Korrespondenz, Posterledigung - Ablage - Fakturierung - Rechnungswesen - monatliche Steuerverrechnung - sowie andere anfallende Büroarbeiten nach Weisung des Dienstgebers ... | 5. | Für die genannten Tätigkeiten erhält die Dienstnehmerin ein Bruttogehalt von S 9.300…
2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
…Teilzeitbeschäftigte. Das Aufgabengebiet der GF-Frau, die nunmehr zu 50% Gesellschafterin und auch alleinige handelsrechtliche Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin ist, umfasste damals die Posterledigung, den Telefondienst sowie aufbereitende schriftliche Tätigkeiten für ihren Gatten GF-Mann, der zuletzt handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der ABC gewesen ist. Die…
…Fristenbuch eingetragenen Fristen richte, sei die Berufung am 2. Juni 2010 und nicht am 1. Juni 2010 erfolgt. Nachdem die Posterledigung am Tag der im Fristenbuch eingetragenen Frist erfolgt sei, sei trotz Kontrolle keine Auffälligkeit bzw. Versäumnis erkennbar. Nach § 308 Abs. 1 BAO letzter Satz…
…Tätigkeiten und den diesen zugerechnete Arbeitszeiten (bzw. Kalendertagen) in den Jahren 1999 und 2000 vorgelegt worden, zum Beispiel 1999: 6. Dez.: 10-12 h Fahrt in die Schweiz, 7. Dez.: 14-16 h Posterledigung, Telef., Organisatorisches, Buchhaltung/Krankenkassa usw., 9. Dez.: 9-11 h Bank…
…nahm der Bw. wie folgt Stellung: Aufgrund der nachträglichen, nochmaligen Befragung der im Juli 2001 für die Posterledigung zuständigen Mitarbeiterin habe diese ihre Aussagen bezüglich des Ablaufes der Vorfälle widerrufen. Nunmehr habe sich herausgestellt, dass die Mitarbeiterin sämtliche Kuverts in ihrer Tasche mitgenommen und in…
…Verwaltungsrat davon wusste. Sie habe unentgeltlich in einer Wohnung in Wien gewohnt, deren Mietkosten von der CCC getragen wurden, wofür sie lediglich Reinigungsarbeiten und Posterledigungen übernommen habe. Der Beschuldigte habe zudem Übernachtungs- und Reisekosten für N-FS, die ihn nicht geschäftlich begleitete, in die Buchhaltung…
…Verwaltungsrat davon wusste. Sie habe unentgeltlich in einer Wohnung in Wien gewohnt, deren Mietkosten von der CCC getragen wurden, wofür sie lediglich Reinigungsarbeiten und Posterledigungen übernommen habe. Der Beschuldigte habe zudem Übernachtungs- und Reisekosten für N-FS, die ihn nicht geschäftlich begleitete, in die Buchhaltung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Daniel Graschitz LL.M.(WU) in der Finanzstrafsache ***Beschwerdeführerin***, ***Adresse Beschwerdeführerin***, vertreten durch Mag. Ulrich Hiob, Lazarettgasse 29 Tür 12, 1090 Wien gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 28. Jänner 2026…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
4. Erledigung des Verfahrens | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215, Art. 259 Abs. 3, Art. 262 | Art. 75 | Art. 264 | - Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, die pV zu erledigen. Jedoch geht der Begünstigungsanspruch aus der…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Luka K*****, *****Adresse*****, vom 4. 11. 2014 gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 8. 10. 2014…
Anhang 10Q "Freistellung von der Unterschriftsleistung" (99207) | Sprachen | Vermerke | BG | [Grafik] . | CS | Podpis se nevyzaduje | DA | Fritaget for underskrift | DE | Freistellung von der Unterschriftsleistung | EE | Allkirjanöudest loobutud | EL | AEV anaiTErrai unoypacpn…
1.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle Nach Art. 304 UZK-IA sind die Waren jeder Durchgangszollstelle unter Angabe der MRN der Versandanmeldung vorzuführen. Die Durchgangszollstelle erfasst den Grenzübergang der Waren anhand der Angaben zum Unionsversandverfahren, die sie von der Abgangszollstelle erhalten hat. Die Durchgangszollstelle unterrichtet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des A***B***, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 26.1.2026, MA67/123***/2025, wegen Übertretung des § 5 Abs 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl der Stadt Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…