…der Geschäftszahl RV/0137-G/07 ergangene Berufungsentscheidung vom heutigen Tag. Das Finanzamt ist im Zusammenhang mit der Anschaffung und dem Betrieb des Porsche von einer verdeckte Ausschüttung der Bw ausgegangen und hat mit den hier angefochtenen Bescheiden Kapitalertragsteuer wie folgt festgesetzt: | | 2002 …
…Die zur Anschaffung des Porsches zeitnahe Darlehensgewährung des FS an die Bw deute ebenso wie der Umstand der "nicht gesondert polizeilichen Anmeldung" auf eine private Motivation hin (Tz 8). Auf Grund dieser Feststellung setzte das Finanzamt im wiederaufgenommenen Verfahren die Körperschaftsteuer mit den hier angefochtenen…
…2005) das von der Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) betrieblich genutzte, geleaste Kraftfahrzeug der Marke Porsche Cayenne S - zum Verkehr zugelassen als Lastkraftwagen der Klasse N1 - als Personenkraftwagen qualifiziert, da es nicht den Voraussetzungen der Verordnung des BM für Finanzen über die steuerliche Einstufung von…
…vgl auch Tz 8). Die zur Anschaffung des Porsches zeitnahe Darlehensgewährung des FS an die Bw deute ebenso wie der Umstand der "nicht gesondert polizeilichen Anmeldung" auf eine private Motivation hin (Tz 8). Dagegen erhob die Bw mit Berufungsschreiben vom 15. Februar 2007 die Berufung…
…Niederschrift vom 13. Oktober 2004) das von der Berufungswerberin (Bw.) geleaste Kraftfahrzeug der Marke Porsche Cayenne S - zum Verkehr zugelassen als Lastkraftwagen der Klasse N1 - als Personenkraftwagen qualifiziert, da es nicht im Mindesten den Voraussetzungen der Verordnung des BM Finanzen über die steuerliche Einstufung von…
…vorhergehenden elektronischen Fahrzeugeinsatzplan zu machen. Laut Aussage von Hm. ***22*** ist dieses Programm nicht manipulierbar und es wurde mir für den nächsten Tag Auswertungen des alten Programmes zum Nachweis der Verwendung des Porsche ***36*** zugesagt. Hr. ***22*** reagierte weiters ziemlich unwirsch da ebenfalls NOVA-Rückvergütungen…
…für 12/2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist unternehmerisch im Bereich der Werbung tätig. Für einen im Dezember 2004 angeschafften Porsche Cayenne wurde ein Vorsteuerabzug für die Anschaffungskosten bzw. den laufenden Betrieb geltend gemacht…
…79). Unter Bedachtnahme auf die vorhin dargelegte Rechtslage konnte dem Berufungsbegehren hinsichtlich des gegenständlichen Kraftfahrzeuges der Marke Porsche Cayenne S - zum Verkehr zugelassen als Lastkraftwagen der Klasse N1 - aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung in der Autobranche bestehen für den…
…Dezember 2005) das von der Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) betrieblich genutzte, geleaste Kraftfahrzeug der Marke Porsche Cayenne - zum Verkehr zugelassen als Lastkraftwagen der Klasse N1 - als Personenkraftwagen qualifiziert, da es nicht den Voraussetzungen der Verordnung des BM für Finanzen über die steuerliche Einstufung von…
…mit 3. April 2012 von der in Deutschland ansässigen ***2***, mit Sitz in ***3***, einen PKW der Marke "Porsche 911 Turbo", Baujahr 2010, mit einem Kilometerstand von 16.534 km um EUR 113.440,00. 1. abgabenbehördliche Prüfung 2012-2014 und USt-Nachschau 1-12…
…bis 07/2015 in der Anschaffung eines einzigen (!) Fahrzeuges der Luxusklasse der Marke "Porsche 911 Turbo" erschöpfte und die baulichen Adaptierungen nicht unbedingt auf einen KFZ-Handel hindeuten. Darüber hinaus ist hinsichtlich der geführten Aufzeichnungen über die Probefahrten zu bemängeln, dass hinsichtlich dieser vom Bf…
…27*** eingebracht. Im Vorhalt der Abgabenbehörde vom 24.02.2022 wurde die Bfin ersucht, Nachweise betreffend die Verwendung des Porsches in der Fahrschule vorzulegen. Mit Abweisungbescheid v. 29.03.2023 wies das Finanzamt den gegenständlichen NoVA Rückvergütungsantrag mangels Nachweises der Verwendung als Fahrschulfahrzeug als unbegründet…
…Bei der Prüfung wurde u.a. in der TZ 4 betreffend "AfA Pkw" festgestellt, dass 2009 ein gebrauchter Porsche 911 angeschafft und aktiviert worden wäre. Gleichzeitig wäre für einen Audi A6 Leasingsaufwand geltend gemacht worden. Von Seiten der Betriebsprüfung wurde ein Pkw als betrieblich notwendig…
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe a) Der Bw. importierte im Juli 2009 ein am 1. Juli 2005 erstmalig in den USA zugelassenes Fahrzeug der Type Porsche 911 Carrera 3.6 24 V (Hubraum 3.824 cm3, Leistung 239 kW, CO2-Emissionswert 266 g/km) nach Österreich…
…2010, 2008/15/0178; dort: Porsche). Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist die private Nutzung eines Wirtschaftsgutes nur dann als verdeckte Ausschüttung anzusehen, wenn damit die angemessene Entlohnung für seine Geschäftsführertätigkeit oder die im Vertrag zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft ausdrücklich abschließend festgelegte Geschäftsführerentschädigung überschritten wird. Dem…
Die Abgabenbehörde erster Instanz hat die Einwendungen des Beschuldigten in Zusammenhang mit Sparbuch und Porscheverkauf mit 25 % der festgestellten Differenz berücksichtigt. Ob dieser Ansatz [ergänze: in Bezug auf das Sparbuch] der Realität entspricht, könnw nicht festgestellt werden. Jedenfalls komme ihm eine deutlich größere Wahrscheinlichkeit zu…
…in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungs GmbH & Co KG, Prof.Ferry Porsche Straße 28, 5700 Zell/See, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 30.11.2015 hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2013, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen…
…Bf1***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG, Professor-Ferry-Porsche-Straße 28, 5700 Zell am See, über die Beschwerden vom (jeweils) 24.03.2016 gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2012 und 2013 des Finanzamtes Feldkirch vom (jeweils) 26.02.2016, zu Recht…
…Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungs GmbH & Co KG, Prof.Ferry Porsche Straße 28, 5700 Zell/See, über die Beschwerde vom 9. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt Großbetriebe) vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Christine Smolle in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Ferdinand Porsche-Ring 3, 2700 Wiener Neustadt, und Gerichtskommissär Dr. Berthold Riedl, Herzog Leopoldstraße 10, 2700 Wr. Neustadt, über…