…Mai 2010 ein Vergleich geschlossen, in dem sich W.Sch. verpflichtete, zur Erfüllung der Pflichtteilsansprüche des Bw. aus der EZ a Grundbuch b Gratschach, das Grundstück 981/2 (landwirtschaftlich genutzt, nach den Ausführungen im gerichtlichen Beschluss tatsächlich jedoch Bauland-Wohngebiet) im Ausmaß von 2.079…
…jedoch kein weiteres Geldvermögen mehr. Die Töchter machten ihre Pflichtteilsansprüche geltend. Im gleichzeitig getroffenen Pflichtteilsübereinkommen waren die Ansprüche der Töchter mit jeweils € 70.000,00 bewertet und deren Abgeltung gesonderten Urkunden vorbehalten worden. Aus dem erstatteten Vermögensbekenntnis ist erweislich, dass bei der Mutter der…
…336,40) auf das väterliche Erbe berücksichtigt. Darüber hinausgehende Zuwendungen von pauschal EUR 44.000,00 sind auf allfällige Pflichtteilsansprüche des Klägers gegenüber Vater oder Mutter anzurechnen. 3.) Dieser Vergleich wird hinsichtlich der tarifmäßigen Kosten nur rechtswirksam, wenn er nicht von den Parteien bis 25…
…Außenprüfung statt, bei der festgestellt wurde, dass die Bf. als Universalerbin nach ihrem Stifter den drei pflichtteilsberechtigten Töchtern des Stifters eine Abfindung ihrer Pflichtteilsansprüche ausbezahlt hatte. Die Bf. hatte diese Auszahlung als "Substanzauszahlung Pflichtteilsvergleich" steuerfrei verbucht. Das Finanzamt vertrat bei der Außenprüfung die Auffassung, dass…
B/9. Mit Schreiben vom 12.11.2010 forderte der Rechtsvertreter der Töchter des Stifters die Bf. auf, bis zum 15.12.2010 deren Pflichtteilsansprüche auszuzahlen. Am 15. Dezember 2010 stellten die Verlassenschaft und die Bf. an das Verlassenschaftsgericht den Antrag auf gerichtlichen Erlag von…
…ein schon zuvor mit dem Referenten geführtes Telefonat brachten die Bw. und ihre Schwester in der mündlichen Berufungsverhandlung einleitend vor, sie hätten ihren Pflichtteilsanspruch erst in der Verlassenschaftsverhandlung vom 21. August 2008 geltend gemacht. Im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Geltung…
…9. Oktober 2008 die Vermögenserklärung dem Abhandlungsgericht vor. Darin wurden die Vermächtnisansprüche der Bw. mit 202.606,16 € und ihr Pflichtteilsanspruch mit 165.628,12 € ausgewiesen. Nach einer Außenprüfung bei der Erbin erließ das Finanzamt am 4. Juni 2010 an die Bw. einen…
…Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 galt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06-15 u.a., aus Anlass…
…Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit b Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung dieses Pflichtteilsanspruches entstehe. Im Gegenstandsfall sei der Pflichtteil durch den vom Gericht bestellten Sachwalter erstmals bei Unterfertigung des Pflichtteilsübereinkommens am 27.8.2008 gefordert worden. Zu diesem…
…Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit b Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung dieses Pflichtteilsanspruches entstehe. Im Gegenstandsfall sei der Pflichtteil durch den vom Gericht bestellten Sachwalter erstmals bei Unterfertigung des Pflichtteilsübereinkommens am 27.8.2008 gefordert worden. Zu diesem…
…Abfindungs- bzw. Entfertigungsbetrages zugrunde zu legen, welchen der Pflichtteilsberechtigte zufolge des im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung abgeschlossenen Übereinkommens vom Erben erhält. Nur für den - gegenständlich nicht vorliegenden - Fall, dass der Pflichtteilsanspruch durch eine Liegenschaft abgegolten wird, dh. der Pflichtteilsberechtigte durch Hingabe einer Liegenschaft abgefunden wird, wäre…
…Anfrage des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien bezüglich der Plichtteile gab der Erbe bekannt, dass die Berufungswerberin (Bw.) einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von € 117.882,44 gerichtlich geltend gemacht hatte. In weiterer Folge erließ das Finanzamt am 15.11.2004 den angefochtenen…
…Pflichtteil in Anspruch zu nehmen. Mit Erbschaftssteuerbescheid vom 4. März 2003 wurde auf Grund der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches ausgehend von einem Betrag von S 500.000,- Erbschaftssteuer in Höhe von € 1.195,47 festgesetzt. Da trotz mehrmaligem Ersuchen für den geltend gemachten Pflichtteil kein…
…Pflichtteil in Anspruch zu nehmen. Mit Erbschaftssteuerbescheid vom 4. März 2003 wurde auf Grund der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches ausgehend von einem Betrag von S 500.000,- Erbschaftssteuer in Höhe von € 1.195,47 festgesetzt. Da trotz mehrmaligem Ersuchen für den geltend gemachten Pflichtteil kein…
…Pflichtteile des Bw. und weiterer drei minderjähriger Kinder des Verstorbenen wurden mit je 274.653,04 € ermittelt. Zur Berechnung der Pflichtteilsansprüche der Noterben wurden auf Verlangen des Gerichtes die Verkehrswerte der Liegenschaftsanteile des Erblassers, die der TW Privatstiftung zugewendet worden waren, den Aktiva zugerechnet…
…des Erblassers entstammt I.T., die somit pflichtteilsberechtigt ist, nachdem von ihr rechtswirksame Pflichtteilsverzichtserklärungen nicht abgegeben wurden. Punkt drittens dieses Übereinkommens lautet wie folgt: Zur Berichtigung des Pflichtteilsanspruch der erblichen Tochter I.T. bezahlt die erbliche Witwe E.M.S. an diese auf deren Konto…
…die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw) war als Tochter des vorverstorbenen erbl. Sohnes BZ pflichtteilsberechtigt. Ihr Pflichtteilsanspruch betrug 1/4 des Reinnachlasses. Am 15. November 2002 schlossen die Bw. und der Erbe ein Pflichtteilsübereinkommen mit auszugsweise folgendem Inhalt: "Die Parteien, nämlich der erbl. Sohn CZ und…
…Finanzamt der Erbin und den drei Pflichtteilsberechtigten die Erbschaftssteuer vor. Bei der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer der Erbin wurden die Pflichtteilsansprüche in Gesamtbetrag von 2.445.527,58 S (entspricht 177.723,42 €) abgezogen, und andererseits wurde als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer bei Herrn…
…Finanzamt der Erbin und den drei Pflichtteilsberechtigten die Erbschaftssteuer vor. Bei der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer der Erbin wurden die Pflichtteilsansprüche in Gesamtbetrag von 2.445.527,58 S (entspricht 177.723,42 €) abgezogen, und andererseits wurde als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer bei Frau…
…Finanzamt der Erbin und den drei Pflichtteilsberechtigten die Erbschaftssteuer vor. Bei der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer der Erbin wurden die Pflichtteilsansprüche in Gesamtbetrag von 2.445.527,58 S (entspricht 177.723,42 €) abgezogen, und andererseits wurde als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer bei Herrn…