…teilweise auf die Benutzung mitgebrachter Instrumente entfällt, bleiben für die Abzugsbesteuerung im Gaststaat ohne Wirkung. (Abschnitt B Punkt 5 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 6. Behandlung der Personalentsendung im internationalen Konzern Beide Seiten stimmen in Folgendem überein: 1. Gestaltungen innerhalb verbundener Unternehmen haben fremdverhaltenskonform…
…Personalentsendungen im internationalen Konzern 16.5.1. Formen Rz 206 Die Personalentsendung kann im Rahmen einer so genannte Assistenzleistung (= Werkvertrag) oder einer Arbeitskräfteüberlassung erfolgen: Bei der Assistenzleistung erbringt das entsendende Unternehmen unter eigener Verantwortung eine Aktivleistung. Bei der Arbeitskräfteüberlassung erbringt das entsendende Unternehmen eine…
…Personalentsendungen im internationalen Konzern sind zunächst dahin gehend zu untersuchen, ob das entsendende Unternehmen weiterhin als Arbeitgeber iSd LStR 2002 Rz 923 zu werten ist oder nicht. Dabei ist maßgeblich, wer die entsprechenden Funktionen des Arbeitgebers ausübt. Aus österreichischer Sicht wird bei Beurteilung, wem im…
…zur kurzfristigen Personalentsendung werden aufgehoben. (9)Im Erlass des BMF vom 10. März 2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006, AÖF Nr. 127/2006, werden dem letzten Satz des Abs. 29 unter Beifügung eines Beistrichs die Worte angefügt: "wenn durch die entsendende ausländische Konzerngesellschaft ein…
…der Überlassung von Arbeitskräften im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG, BGBl. Nr. 196/1988) treffen daher die steuerlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber den Überlasser, also denjenigen, der die Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an Dritte vertraglich verpflichtet. Rz 924: Bei der Beurteilung, wem - insbesondere bei internationaler konzerninterner Personalentsendung - die…
…für eine Arbeitskräftegestellung (VwGH 19.12.2002, 99/15/0191). Vor allem bei internationalen Konzernstrukturen sind konzerninterne Personalüberlassungen häufig. Diese stehen nicht selten im alleinigen Interesse des Entsenders oder des Beschäftigers, sondern vielmehr im gesamtwirtschaftlichen Interesse des Konzerns. Die unter Fremdüblichkeitsgrundsätzen damit notwendig verbundene geteilte…
…EU-widriges Verhalten beantwortet werden kann, müssen Mitarbeiter deutscher Konzerngesellschaften nach wie vor in Österreich in Anwendung der 183-Tage-Klausel steuerfrei gestellt werden. Denn wenn bei landesinternen Personalentsendungen im Konzern die beschäftigende Gesellschaft nicht zum steuerlichen Arbeitgeber wird, kann dies auch bei vergleichbaren Einwärtsentsendungen…
…in den Fällen der internationalen Arbeitskräfteüberlassung nach seinem nationalen Recht die Arbeitgebereigenschaft zu beurteilen (Z 8.4 letzter Satz OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA). Es könnte daher sein, dass im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung die britische Tochtergesellschaft in Großbritannien zu Recht auf Grund der…
…Leistungsverrechnungen zwischen konzernverbundenen Unternehmen dem Fremdvergleich (Art. 9 Abs. 1 OECD-MA) standhalten und den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen (AÖFV 114/1996 Pkt. 1.1 ff.; AÖFV 122/1997 Pkt. 7.1 ff.; AÖFV 171/2000 Pkt. 5.1 ff.) entsprechen müssen (EAS 1191; Internationale Personalentsendung in…
…die gesamten Einkünfte in Österreich (Ansässigkeitsstaat) steuerpflichtig geblieben. Mit Vorhalt vom 21.7.2010 und 7.2.2011 wurde die Bw. vom Finanzamt aufgefordert den entscheidungswesentlichen Sachverhalt der gegenständlichen befristeten konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung im Detail offenzulegen und nachzuweisen (insb. Vorlage des kroatischen Steuerbescheides und der Steuerzahlung…
…DZ vorliege, sei demnach die Frage, ob auf das Dienstverhältnis - auch wenn es im Inland abgeschlossen worden sei - inländische oder ausländische Rechtsvorschriften anzuwenden seien. Diese Frage sei nach § 44 Internationales Privatrechtsgesetz (IPRG) zu lösen, wonach Arbeitsverträge nach dem Recht jenes Staates zu beurteilen seien, in…
…hierdurch auch im Fall der konzerninternen Personalentsendung zusätzliche Beschwernisse geschaffen werden. Werden daher von ausländischen Konzerngesellschaften Mitarbeiter (im Angestelltenstatus) vorübergehend an österreichische Konzerngesellschaften verliehen, dann sollten die ausländischen Muttergesellschaften nicht genötigt werden, hinsichtlich der Gestellungsvergütungen zunächst einen Steuerabzug zu erleiden und diesen sodann im Nachhinein…
…dargestellten Gründen vernachlässigbar. Im Übrigen wird ausgeführt, dass auch die - zusätzlich und hilfsweise durchgeführte - Prüfung der Dienstgebereigenschaft nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten - zu keinem anderen Ergebnis führt. Die nach den Lohnsteuerrichtlinien des BMF durchzuführende Beurteilung (s Rz 924), wem - insbesondere bei internationaler konzerninterner Personalentsendung - die typischen Arbeitgeberfunktionen…
…Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, welche Gegenstand des Abkommens sind." Im Fall der Bw. handelt es sich um eine internationale konzerninterne Arbeitskräftegestellung; sie ist während der Entsendung als Marketingmanagerin bei der HC tätig. Wie aus dem…
…Eine weitere Konzerngesellschaft in der *LandC* übe eine übergeordnete Funktion (Head Office) für Osteuropatätigkeiten aus. Aus dieser Konstellation ergebe sich, dass der österreichischen Gesellschaft keine beherrschende Stellung an der slowenischen Gesellschaft zukomme. In der slowenischen Gesellschaft erfolge die Tätigkeit der Bf. als Geschäftsführerin im Rahmen…
…2009/15/0090, bestätigt. Dabei ging es in der Revision um die Frage, ob der Auftritt eines international bekannten Medienstars im Inland unter Artikel 17 DBA subsumiert werden kann, wodurch das Besteuerungsrecht Österreich zugeständen wäre, oder unter Artikel 7, was mangels einer Betriebsstätte zu einem…
…Damit habe sich der Schwerpunkt von der Beratungstätigkeit auf die Kundenbetreuung, Akquisition, Verkauf und den Abschluss von Verträgen verlagert. Im Vorlagebericht äußerte das Finanzamt zum vorliegenden Sachverhalt die Ansicht, dass der Bf nicht konzernintern für A. Tschechien tätig geworden sei, sondern unmittelbar vom Arbeitgeber A…
…dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde etwa im Fall der EAS 268 bei einer Personalentsendung in die britische Niederlassung eines österreichischen Unternehmens der Verwertungstatbestand nicht greifen, dann würde sich hinsichtlich der auf ein österreichisches Konto überwiesenen…
…in einer für die Finanzverwaltung anerkennungsfähigen Form vorliegt. In Fällen dieser Art wird es daher im Zweifel unabdingbar sein, zunächst eine Beratung durch hierzu berufene Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen; dies erscheint für international tätige Konzern-Arbeitgeber durchaus zumutbar. 27. November 2002 Für den Bundesminister:…
…sein. Rz 1207: Im Falle internationaler Personalentsendungen wird eine Betriebsstätte in Österreich dann begründet, wenn nicht nur eine bloße Duldungsleistung (Arbeitskräftegestellung) vorliegt, sondern das entsendende Unternehmen eine Aktivleistung (Assistenzleistung zB durch Unterstützung der inländischen Tochtergesellschaft beim Aufbau einer Vertriebsorganisation) erbringt. Im Fall der Assistenzleistung stellen…