…stellt § 3 für Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, weitere besondere Voraussetzungen auf. Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG idF vor der mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz BGBl. I Nr. 142/2004 geänderten Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn…
…Verfahrens (kein Ermittlungsverfahren, Verletzung des Parteiengehörs) sowie der unrichtigen rechtlichen Beurteilung begründet. Dabei verweist der Bw. iZm § 3 FLAG 1967 auf die Rechtslage bis zur Novelle durch das Pensionsharmonisierungsgesetz BGBl I Nr. 142/2004 und das Fremdenrechtspaket 2005, BGBl Nr. 100/2005. Er argumentiert mit…
…Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955, und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 78/1974." Mit Art. 22 des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die…
…Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955, und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 78/1974." Mit Art. 22 des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die…
…Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955, und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 78/1974." Mit Art. 22 des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die…
…Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955, und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 78/1974." Mit Art. 22 des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die…
…Asylverfahren noch nach dem Asylgesetz 1997 abgeführt wird, auch für den Zeitraum ab 1. Jänner 2006 nicht anzuwenden ist. Für diesen Personenkreis kommt daher § 3 FLAG unbeschadet zunächst noch nach der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, zur Anwendung (VwGH vom 15.1…
…zu führen seien, wenn diese im Zeitpunkt der Antragstellung - im gegenständlichen Verfahren im Mai 2006 - noch nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Die Bestimmung des § 3 FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes BGBl I Nr. 142/2004 sei daher auch im gegenständlichen Verfahren anzuwenden. Dem Berufungswerber…
…für ihre zwei in den Streitjahren minderjährigen Kinder gemäß § 3 FLAG 1967 erfüllt oder nicht. Die Anspruchskriterien für die in Streit stehende Familienbeihilfengewährung ergeben sich aus den nachstehend zitierten Gesetzesfassungen des § 3 FLAG 1967: § 3 in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004…
…dass das Tatbestandsmerkmal des ständigen Aufenthaltes in § 3 Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes ebenfalls dem gewöhnlichen Aufenthalt iSd § 26 Abs. 2 BAO entspricht und daher das vom beschwerdeführenden Finanzamt ins Treffen geführte Fehlen eines zu dauerndem Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitels unerheblich ist.' Verwiesen sei in…
…Für diesen Personenkreis kommt daher § 3 FLAG - unbeschadet der durch BGBl. I Nr. 168/2006, mit Wirkung ab 1. Juli 2006 vorgenommenen Änderungen - zunächst noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, zur Anwendung. § 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes in der Fassung des BGBl…
…I Nr. 100/2005 hat der Gesetzgeber eine Änderung der Rechtslage auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechtes vorgenommen. Im Zuge dieser Reform wurde auch § 3 FLAG 1967 neu gefasst. § 3 idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, (vor der Neufassung durch das Fremdenrechtspaket…
…I Nr. 100/2005 hat der Gesetzgeber eine Änderung der Rechtslage auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechtes vorgenommen. Im Zuge dieser Reform wurde auch § 3 FLAG 1967 neu gefasst. § 3 idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, (vor der Neufassung durch das Fremdenrechtspaket…
…I Nr. 100/2005 hat der Gesetzgeber eine Änderung der Rechtslage auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechtes vorgenommen. Im Zuge dieser Reform wurde auch § 3 FLAG 1967 neu gefasst. § 3 idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, (vor der Neufassung durch das Fremdenrechtspaket…
…am 31. Dez. 2005 anhängige Asylverfahren war daher § 3 FLAG noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004 anzuwenden." Über die Berufung wurde erwogen: Im fortgesetzten Verfahren hat der Unabhängige Senat der Berufung unter Anführung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Jänner…
…Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 - FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die dort näher genannte Voraussetzungen erfüllen. § 3 Abs. 1 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, lautet: "§ 3 (1) Personen…
…Für diesen Personenkreis kommt daher § 3 FLAG - unbeschadet der durch BGBl I Nr. 168/2006, mit Wirkung ab 1.7.2006 vorgenommenen Änderungen - zunächst noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl Nr. 142/2004 zur Anwendung (VwGH 2007/15/0170). Da das Asylverfahren hinsichtlich des…
…gelangt § 3 FLAG 1967 idF. BGBl.Nr. 367/1991 und ab Mai 2004 § 3 FLAG idF. BGBl. I 142/2004 Pensionsharmonisierungsgesetz (Rechtslage 1. Mai 2004 bis 31. Dezember 2005) zur Anwendung, welcher wie folgt lautet: § 3 (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur…
…das Asylverfahren noch nach dem Asylgesetz 1997 abgeführt werde, auch für Zeiträume ab 1. Jänner 2006 nicht anzuwenden sei. Für diesen Personenkreis komme daher § 3 FLAG zunächst noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, zur Anwendung (VwGH vom 15.1.2008…
…geltend gemachten Anspruchzeitraumes von November 2005 bis Dezember 2007 insofern eine gesetzliche Änderung ein, als der § 3 FLAG idF des BGBl. I Nr. 142/2004 (Pensionsharmonisierungsgesetz) im Rahmen des Fremdenrechtspaketes (BGBl. I Nr. 100/2005) eine neue Fassung erhielt. § 55 FLAG idF BGBl. I Nr…