…Regelungsinhalt des § 38 EStG 1988 nimmt keine Rücksicht darauf, aus welchen Gründen eine Patentierung unterblieb, und sieht keine Ausnahmen vom allgemeinen Erfordernis des aufrechten Patentschutzes für bestimmte Gruppen von Erfindungen vor. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 19.3.1998, 96/15/0067, ausdrücklich festgehalten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch X., vom 9. Oktober 1996 gegen den Einkommensteuerbescheid 1993 des Finanzamtes Y. vom 9. September 1996 sowie über die Berufung vom 21. Februar 2002 gegen den Einkommensteuerbescheid 1994 vom 24. Jänner 2002 entschieden…
…der Sicht der Doppelbesteuerungsabkommen", ÖStZ 2001, 381). Von der Erfindung unterscheidet sich das "Know-how" durch das Fehlen eines Patentschutzes sowie dadurch, dass der Inhalt des "Know-how" erst bei dessen Erwerb bekannt wird. "Know-how" ist ein unkörperliches Wirtschaftsgut (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch…
…Wertung des Vertrages an sich wurde festgehalten, dass die ursprünglich gewählte Behandlung der Lizenzzahlungen als laufender Aufwand wegen der grundsätzlichen Unkündbarkeit des Vertrages durch beide Vertragsparteien und des Abschlusses genau auf die Dauer des Patentschutzes falsch gewesen sei. Am Sachverhalt selbst habe sich seit dem…
Der Bf. verfügte über einen aufrechten Patentschutz für das Patent Nr ***Nr 1*** bis zur Löschung am ***2010*** und für das Patent Nr. ***Nr 2*** bis zur Löschung am ***2012***. Da der Bf. die auf diesen Patenten basierenden ***Sets*** selbst produzieren ließ und Verkaufsgegenstand die…
…28.3.1990, 86/13/0182). Know-how Rz 522: Es handelt sich dabei um Spezialwissen über bestimmte betriebliche oder berufliche Erfahrungen (keine Erfindung, da kein Patentschutz). Know-how ist ein unkörperliches Wirtschaftsgut. Kundenstock Rz 523: Aufwendungen für den Erwerb eines Kundenstockes, der einen Teil…
…Einkünfte aus der Verwertung von Erfindungen, die nach patentrechtlichen Bestimmungen geschützt sind (Patenterteilung iSd Patentrechts). Unterliegt eine Erfindung nicht der Möglichkeit des Patentschutzes, so können die aus der Verwertung dieser Erfindung erzielten Einkünfte von vornherein nicht begünstigt sein (VwGH 27.07.1994, 92/13/0146)…
…wird. Für die Nutzung der Erfindung erhält P eine jährliche Umsatzbeteiligung bis zum 31. Dezember 2013 (Patentschutz bis 2013). Diese Umsatzbeteiligung wird vom geprüften Unternehmen als Gehaltsaufwand verbucht und fließt als Gehaltsaufwand für Forschung und Entwicklung in die Bemessungsgrundlage für den FFB I ein. Folgende…
…insbesondere zur ***77***) zugrunde liegen, wurden bei der Herstellung der Produktgruppen 5000 - ***33*** Anlagen und 5100 - ***34***-Anlagen (***32***) der ***14*** verwendet, wobei diesbezüglich der Patentschutz im ***45*** bzw. ***46*** 2021 ausgelaufen ist. Die Erfindungen, die den Patenten ***9*** "Vorrichtung zur ***77*** in einem ***8…
…entscheidend ist, in welchem Ausmaß die Lizenznehmerin Umsätze ("Nettofakturenerlöse") in jenen Staaten erzielte, in welchen in den Streitjahren aufrechter Patentschutz bestand." Durch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses trat die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses befunden hat (§…
…Dienstgeber er jeweils eine Diensterfindungsvergütung erhalte, die nicht einmalig pauschal abgegolten worden sei, sondern vereinbarungsgemäß jährlich bis zum Ende des Patentschutzes zustehe. Bei dem strittigen Betrag von € 6.510 handle es sich somit um eine jährlich gebührende Diensterfindungsvergütung, basierend auf dem aufrechten Patent 0000000…
…Mit der Serienfertigung dieses Gerätes sei mit Jahresende 2015 zu rechnen. Derzeit bestehe ein Patentschutz, sodass die ausschließliche gewerbliche Verwertung beim Bf liege. Die betriebliche Tätigkeit des beschwerdegegenständlichen Einzelunternehmens mit dem Geschäftszweig „Entwicklung und Produktion technischer Geräte“ stelle in seiner Gesamtbetrachtung keine freiberufliche Tätigkeit – und…
…in dem sie im Sinne des § 38 Abs. 1 verwertet wird (§ 38 Abs. 2) 5. Der ermäßigte Steuersatz steht nur für Veranlagungszeiträume zu, für die der Patentschutz nach § 38 Abs. 2 aufrecht ist (§ 38 Abs. 3) Die im § 38 Abs. 1 EStG genannten Erfordernisse hinsichtlich …
…ergäben und daraus feststellbar sei, dass diese im Jahr 2013 einen gültigen Patentschutz gehabt hätten. 7.1. Mit weiterem Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 11.03.2016 wurde dem Bf unter Anschluss der Auszüge aus dem europäischen und dem deutschen Patentregister Folgendes mitgeteilt bzw. wurde er…
…für Veranlagungszeiträume zu, für die der Patentschutz nach Abs. 2 aufrecht ist. Der aufrechte Patentschutz ist auf Verlangen der Abgabenbehörde vom Steuerpflichtigen nachzuweisen." Begünstigt besteuert (mit dem halben Durchschnittsteuersatz) werden daher die Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen. Ob die Einkünfte…
…zusteht, sowie des § 38 Abs. 3, wonach der ermäßigte Steuersatz nur für Veranlagungszeiträume zusteht, für die der Patentschutz noch aufrecht ist, nicht erfüllt seien. Aus dem zitierten Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 20. November 2008, GZ 00xx. könne nach Ansicht des Finanzamtes abgeleitet werden, dass…
…wenn die Erfindung in Österreich patentrechtlich geschützt ist. Der ermäßigte Steuersatz steht nur für Veranlagungszeiträume zu, für die der Patentschutz nach Abs. 2 aufrecht ist. Dem Finanzamt sind die für die Überprüfung des ermäßigten Steuersatzes notwendigen Unterlagen (Kopie) vorzulegen." (Schreiben vom 21.12.2009) Seitens…
…€ 3.468,02). B) Mit Ergänzungsersuchen vom 5. März 2003 (OZ 19/2001) erging an die Berufungswerber (= Bw.) das Ersuchen, den aufrechten Patentschutz nachzuweisen. Hierauf wurden der Beschluss des Österreichischen Patentamtes vom 12. März 1999 (OZ 25/2001) und ein Schreiben des deutschen…
…Hälftesteuersatz auch bei nur lohnsteuerpflichtigen Einkünften zustehe. Mit Vorhalt wurde der Bw. vom Finanzamt unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen aufgefordert, den Nachweis über den aufrechten Patentschutz vorzulegen. Dieser Aufforderung kam der Bw. nach und legte der gegenständlichen Berufung eine Kopie der Patentschrift bei. In…
…und Abzug der beantragten Vorsteuern) mit 29.457,33 € erklärungsgemäß fest (Bescheid vom 30.7.2007). Mangels Nachweises des aufrechten Patentschutzes für 2005 (der Bw beantwortete den Vorhalt vom 31.7.2007 nicht) veranlagte das Finanzamt die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der erklärten Höhe…