5.2 Berufsförderungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 5.2.1 Beiträge an politische Parteien Rz 239: Beiträge an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen, sind Werbungskosten nach dem allgemeinen…
5.9.6 Beiträge an politische Parteien Rz 337a: Darunter fallen alle Zahlungen an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (siehe VwGH 25.6.1988, 88/13/0030, VwGH 17.9.1997…
5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…
5.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten Rz 383g: Sollen Werbungskosten bereits im laufenden Jahr berücksichtigt werden, so müssen sie bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres beim zuständigen FA (Formular L 54) glaubhaft gemacht werden. Auf Grund eines solchen Antrages wird ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vertreten durch Fidas Graz Steuerberatung GmbH, 8042 Graz, Petersbergenstraße 7, vom 28. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W F, PLZ L, Adr, vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 18. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 18…
Sofern die Beschwerdeführerin auf die Lohnsteuerrichtlinien verweist, nach denen etwa Spenden an Musikkapellen im Wahlkreis des Mandatars oder Spenden anlässlich von Ballbesuchen als abzugsfähige Werbungskosten angeführt sind, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Steuerrichtlinien lediglich um einen Auslegungsbehelf handelt, der im Interesse einer einheitlichen…
Werte ermöglichen es mir meine Arbeit als Politiker zu tätigen und mein Einkommen zu sichern." Belegt wurde diese Zahlung durch die nachfolgend zitierte, an den Bf. adressierte Rechnung mit der Rechnungsnummer 01/2010 vom 29.12.2010: "Hiermit verrechne ich (Fr. X.Y.) Ihnen (Hrn…
…Dezember 2016 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, Zahlungsnachweise über den Parteibeitrag und den SV-Beitrag vorzulegen. Im Antwortschreiben des Beschwerdeführers wurde die Zahlung an die SPÖ Gemeinde durch Vorlage einer Bankbestätigung nachgewiesen. Mit Vorlagebericht vom 9. Jänner 2017 wurde gegenständliche Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt…
…Äußeres Anzeichen dafür sei, dass die Bezirksstellensekretäre in vielen Fällen auch gleichzeitig Sekretäre der Wirtschaftsbundorganisation vor Ort seien. Folglich werde mit der Kammerumlage eigentlich ein Parteibeitrag eingehoben und damit das wichtigste demokratischen Recht, seine Partei frei wählen zu können, verletzt. Das Finanzamt legte die Beschwerde…
…€ 200,-- erscheint viel zu hoch. Diesbezüglich sind ebenfalls geeignete Aufzeichnungen und die im Kalenderjahr 2003 insgesamt bezahlten Telefonrechnungen vorzulegen. 3. Bei dem Parteibeitrag von € 60,-- handelt es sich um den Beitrag, den jedes Parteimitglied zu leisten hat. Derartige Beiträge stellen keine Werbungskosten dar…
…im Büro aufwende. Für seine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft würden ihm monatlich € 6,20 von der Pension abgezogen. Gleiches gelte für Parteibeiträge und Pensionsversicherung. Von den Internetgebühren von € 492,00 und€ 397,00 seien etwa 60% (€ 600,00) beruflich bedingt. Er benötige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***AB*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb1***, Steuerberaterin, ***Stb-Adr*** über die Beschwerde 27. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. September 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 und über…
…Parteibeiträge als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen steuerlich abzugsfähig. Der VwGH führte in dem von der Amtspartei vorgebrachten Erkenntnis VwGH vom 17.9.1997, 95/13/0245, aus: Im einzelnen wendet sich der Beschwerdeführer dagegen, dass die belangte Behörde den Sonder-Parteibeitrag…
…in € | Beleg- nummer | Datum | USB Stick | Rechnung | 10,94 | 1 | 4.1.2012 | Parteibeitrag für Vizebürgermeister | Dauerauftrag | 720,00 | 2 | | Toner | Rechnung | 59,98 | 3 | 18.1…
…von 540,00 € - Ausgaben für Geschenke in Höhe von 300,00 € - Spenden (Werbung) in Höhe von 535,00 € - Parteibetrag in Höhe von 1.748,76 € - Computer samt Zubehör - AfA in Höhe von 203,20 € Insgesamt wurde also ein Betrag von…
…98/14/0021). Anders als etwa freiwillig geleistete Zahlungen an die Partei sind auf Grund einer Verpflichtung geleistete Parteibeiträge steuerlich abzugsfähig (VwGH 9.12.2004, 99/14/0253). Die von der Bf nachweislich geleistete Parteiabgabe von 2.100,82 Euro ist daher - wie in der…
…dass auf Grund einer Verpflichtung geleistete Parteibeiträge steuerlich abzugsfähig sind. "Da ***QQ*** Gemeinderäte - anders als Stadträte - laut Regulativ für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust ihres Mandates rechnen…
…363) sind somit auf Grund einer Verpflichtung geleistete Parteibeiträge steuerlich abzugsfähig. Da Grazer Gemeinderäte – anders als Stadträte – laut Regulativ für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust seines Mandates…
…Tageszeitungen bezogen wurden, waren die geltend gemachten Kosten für Zeitungen somit nicht abzugsfähig. 3. Parteibeiträge Die geleisteten Zahlungen an die politische Partei der Abgabepflichtigen sind grundsätzlich abzugsfähig. Nicht abzugsfähig hingegen sind Zahlungen an Organisationen und Gliederungen einer Partei (siehe dazu auch Punkt 8.). Dem geltend…