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UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…Der Ort der Beförderungsleistung des B liegt dort, wo dieser die Beförderung bewirkt. Für A stellt die Beförderungsleistung des B eine Reisevorleistung dar. A führt deshalb umsatzsteuerlich keine Beförderungsleistung, sondern eine sonstige Leistung im Sinne des § 23 UStG 1994 aus. Diese sonstige Leistung wird dort…

BFG RV/1100208/2014Ort der Leistungen, die aufgrund eines Vertrags über die Aufstellung von Wettterminals (Automaten) erbracht werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2017Teil 1/2

…der Geschäftsräumlichkeiten für den Geschäftspartner darstellen, das zu einer Grundstücksleistung führt? Eine solche ausufernde Qualifikation würde das Vorliegen einer Vermittlungsleistung sowie anderer sonstiger Leistungen nahezu unmöglich machen, da jede Dienstleistung in irgendeiner Weise mit einem Grundstück im Zusammenhang steht (weil jede Dienstleistung an irgendeinem Ort…

BFG RV/1100208/2014Ort der Leistungen, die aufgrund eines Vertrags über die Aufstellung von Wettterminals (Automaten) erbracht werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2017Teil 2/2

…vor und sind auch keine anderen speziellen Leistungsortregeln anwendbar, so kommt letztlich die Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG 1994 zur Anwendung. Demnach wird eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer erbracht wird, an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt…

BFG RV/5100419/2012Ort der Leistungen, die aufgrund eines Vertrags über die Aufstellung von Wettterminals (Automaten) erbracht werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2014

…Betriebsstätte in Österreich vor. Deren Leistung an die Wettkunden wird daher gem. § 3a Abs. 12 UStG 1994 (in der für das Jahr 2009 geltenden Fassung), wonach eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, nicht in Österreich…

BFG RV/5100834/2014Ort der Leistungen im Zusammenhang mit Videolotterieterminals ab 2010
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.07.2018

…der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Im konkreten Fall liegt daher der Ort der Leistungen nicht in Österreich. Die strittigen Leistungen sind daher in Österreich nicht steuerbar. Weiters wurden Umstände vorgebracht, die gegen eine Zuschätzung von 40% sprechen. Eine Zuschätzung von 20% wurde akzeptiert. In der…

UFSL RV/0621-L/08Ort der sonstigen Leistung: Organisation und Veranstalten von Golfevents stellen keine Werbeleistungen dar, wenn diese nicht Teil eines konkreten, für den Auftraggeber erstellten Werbekonzeptes sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2012Teil 1/2

…Dienstleistungen) wurde beworben? Welche konkreten Absatzziele wurden damit verfolgt? Wurden an Ort und Stelle Geschäfte abgeschlossen?" In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Berufungswerber mit Schriftsatz vom 6. Februar 2012 mit: "Die Leistungen von Herrn Bw. bestehen darin, Unternehmen und mögliche Kunden in Kontakt zu bringen…

UFSL RV/0621-L/08Ort der sonstigen Leistung: Organisation und Veranstalten von Golfevents stellen keine Werbeleistungen dar, wenn diese nicht Teil eines konkreten, für den Auftraggeber erstellten Werbekonzeptes sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2012Teil 2/2

…oder ob die Organisation der Golfturniere eine einheitliche Veranstaltungsleistung darstellt; in jedem Fall befindet sich der Ort der sonstigen Leistung in Österreich (§§ 3a Abs 6 ff) und ist einer Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Das Finanzamt ist daher zutreffend davon ausgegangen, dass der Berufungswerber die strittigen Umsätze…

UFSK RV/0515-K/06Ort der sonstigen Leistung bei Betreiben einer Internet - Partnervermittlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2007

…im vorliegenden Fall um eine sog. ,sonstige Leistung' gem. § 3a UStG 1994 mit Subsumierung unter Abs. 10 Z. 6 (Überlassung von Informationen). Der Ort der sonstigen Leistung richtet sich in diesem Fall nach den Ausführungen im Sinne des Abs. 9 und befindet sich dieser demnach…

UFSF RV/0278-F/04Leistungsort eines grenzüberschreitend tätigen Tierarztes, der seine Leistung mit einem Praxismobil vor Ort erbringt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.02.2007

…6% versteuern müsste, gegenüber Tierärzten und Hufschmieden mit Ort der Geschäftsleitung im Inland, die für dieselbe Leitung 20% Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssten, führen. Gleichzeitig würde dadurch ein Anreiz für andere Tierärzte geschaffen, ihre Tätigkeit in derselben Weise wie der Berufungswerber auszuüben, um ebenfalls einen…

UFSF RV/0122-F/04Strittig war der Ort der Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen eines Partnerwahlinstitutes an Kunden mit Wohnsitz im Drittland erbringt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…Jahr 1997 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | Die Umsatzsteuer für das jahr 1997 wird gem. § 200 Abs. 2 BAO endgültig festgesetzt mit: | 18.284,12 € | Berechnung in Schilling: | | Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen | 2…

BFG RV/7102033/2013Ort der auf Grund eines sog. "Wettvermittlungsvertrags" erbrachten sonstigen Leistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2017

…sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Generalklausel). Rechtslage ab 1.1.2010 : § 3a (Abs. 8) UStG lautet: Eine Vermittlungsleistung an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 wird an dem Ort erbracht, an dem der…

BFG RV/1100334/2014Leistungen eines inländischen Lokalbestitzers an einen ausländischen Wettanbieter - Ort der sonstigen Leistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2020

…3a Abs. 6 UStG 1994 vor und sind auch keine anderen speziellen Leistungsortregeln anwendbar, so kommt letztlich die Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 zur Anwendung. Demnach wird eine sonstige Leistung "an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer (d.i. im Revisionsfall…

BFG RV/2100651/2020Das Anbieten von Fortbildungsveranstaltungen für mehrere selbständige Unternehmen in einem österreichischen Hotel stellt eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit Eintrittsberechtigungen dar. Der Ort der sonstigen Leistung wird daher im Inland erbracht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2022

…… Ort der sonstigen Leistung (5) Für Zwecke der Anwendung der Abs. 6 bis 16 und Art. 3a gilt 1. als Unternehmer ein Unternehmer gemäß § 2, wobei ein Unternehmer, der auch nicht steuerbare Umsätze bewirkt, in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 1/2

…der Ort der Geschäftsleitung maßgeblich für § 11 UStG 1994 wäre, Rechnungen mit kurzfristig wechselnden Adressen ausstellen. Da auch kleinere Unternehmungen nach den allgemeinen Erfahrungen über eine fixe örtliche Einrichtung verfügen, von der aus Leitungs- sowie Verwaltungsfunktionen wahrgenommen werden und es hinsichtlich des Namens und der…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 2/2

…September 1998 allesamt vor der Bestellung des neuen Geschäftsführers erfolgten und eine Unterschrift aufweisen, die den damaligen Geschäftsführern unbekannt war, wobei aufgrund eines vorliegenden Unterschriftenprobeblattes auch M.M. als Unterfertigender nicht in Frage kommt. Wenn die Bw. hiezu anführt, die Leistungen laut Rechnung seien im…

UStR 2000 Rz 487–4893a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Der Ort des Eigenverbrauches für sämtliche Privatfahrten ist liegt gemäß § 3a Abs. 12 Z 111 lit. a UStG 1994 am Tätigkeitsort in DeutschlandÖsterreich. 3a.1a.6. Abgrenzung zu entgeltlichen Vorgängen Rz 488: Für die vorübergehende Verwendung von Gegenständen sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen gilt…

UFSG RV/0109-G/05Keine Erstattung der auf Roaminggebühren entfallenden Vorsteuern für im Drittland ansässige Telekommunikationsdienstleister;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2005

…Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Verordnung des Bundesministers (BGBl. 102/1997) für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten Auf…

UStR 2000 Rz 346–3493.1.3. Einheitlichkeit der Leistung
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…3.1.3.2. Unselbstständige Nebenleistungen Rz 347: Unselbstständige Nebenleistungen teilen das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung (Ort der Leistung, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Steuersatz). Unselbstständige Nebenleistungen kommen üblicherweise im Gefolge der Hauptleistung vor, sind im Verhältnis zur Hauptleistung nach der Verkehrsauffassung von untergeordneter Bedeutung, zB weil sich…

UFSW RV/0517-W/03Kein Vorsteuerabzug wegen fehlender Rechnungsmerkmale.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006Teil 1/2

…verbucht. Seitens der Betriebsprüfung wird festgestellt, dass die Honorarnoten sowohl von Herrn PP als auch von Herrn P seitens des geprüften Unternehmens erstellt worden sein dürften. Dies ergibt sich daraus, dass beide Rechnungen bis auf den Rechnungsaussteller völlig ident sind. Als Leistungsbeschreibung wird auf den…

UFSW RV/0517-W/03Kein Vorsteuerabzug wegen fehlender Rechnungsmerkmale.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006Teil 2/2

…wurde der Empfang des angeblich erhaltenen Rechnungsbetrages mit Unterschrift quittiert. Diejenigen Rechnungen, die angeblich von PP stammen, wurden dafür teilweise für ein- und dieselbe angebliche Leistung gleich doppelt ausgestellt und der Empfang des Rechnungsbetrages mit Unterschrift (doppelt) quittiert. Obwohl Herr P und PP - worauf der…