…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Dezember 2025 betreffend Ordnungsstrafen 2025 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…mittels E-Mail. Hierin fanden sich die zu beurteilenden Äußerungen, welche nach Ansicht der Abgabenbehörde Anlass zur Verhängung einer Ordnungsstrafe in der im angefochtenen Bescheid bestimmten Höhe gebildet haben. Ihr Inhalt wird nachstehend vollständig im Wortlaut, allerdings unter Weglassung von Eigennamen wiedergegeben: "Sehr geehrter Herr ! …
…3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 25. März 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 29. Februar 2016 betreffend eine Ordnungsstrafe über 500 €, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. März 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin ***4…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Februar 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Jänner 2016 betreffend eine Ordnungsstrafe über 500 €, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. März 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin ***Sf*** zu Recht erkannt: I…
…4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 25. März 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 29. Februar 2016 betreffend eine Ordnungsstrafe über 500 €, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. März 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin ***5…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. Juni 2020 betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe nach der am 23.3.2021 am Bundesfinanzgericht in Wien über Antrag der Partei (§ 78 BAO i. V. m. …
…an wie auf den Endzweck der Eingabe. Auch kann das ordnungswidrige Verhalten nicht damit entschuldigt werden, dass die Behörde die mit Ordnungsstrafe geahndete Äußerung veranlasst oder provoziert haben sollte. Bei der Lösung der Rechtsfrage, ob eine schriftliche Äußerung den Anstand verletzt, ist auch zu berücksichtigen…
…23. November 2020 gegen den Bescheid des damaligen Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 19. November 2020, ***1***, betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe gemäß § 112 BAO, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
… 112 Abs. 3 BAO kann Abgabenbehörde gegen Personen, die sich in schriftlichen Eingaben einer beleidigenden Schreibweise bedienen, eine Ordnungsstrafe bis € 700,00 verhängen. Eine beleidigende Schreibweise in einer schriftlichen Eingabe an die Abgabenbehörde iSd § 112 Abs. 3 BAO liegt dann vor, wenn die vom…
…den Einzelrichter über die Beschwerde des Beschwerdeführers, vom 29.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28.01.2016 betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…erging dazu eine Strafverfügung, mit der gegen den Bf. eine Geldstrafe in der Höhe von € 16.000,00 und für den Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 38 Tagen festgesetzt wurde. Die verfahrensgegenständliche Ordnungsstrafe beruht auf dem Schreiben des Bf. vom 11. November 2011 mit dem…
…Feststellungen der Betriebsprüfung verwiesen. Das Schreiben des Bf. vom 22. September 2011, das die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Verhängung der Ordnungsstrafe veranlasst hat, richtet sich an Herrn F und weist folgende Textierung auf: "Sehr geehrter Herr Sachb. F! Gegen die Einleitung eines Strafverfahrens gegen mich…
…vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 26. September 2011 betreffend eine Ordnungsstrafe nach § 112 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Mai 2011 bestanden Rückstände des BW beim FA in Höhe von ca. € 4.000,00…
…10. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 7. November 2007 betreffend Ordnungsstrafe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist LKW-Fahrer (Fernfahrer). Als solcher ist er beruflich im In- und Ausland unterwegs…
…Akten befindet. Erinnerlicher Weise wurde die Sippenhaftung bereits im Jahre 1945 abgeschafft." Mit Bescheid vom 29. Mai 2006 verhängte das Finanzamt über den Bw. eine Ordnungsstrafe in Höhe von € 300,- mit der Begründung, der Bw. habe in seiner Vorhaltsbeantwortung der Behörde unterstellt, dass Familienangehörige…
…gemäß § 112 Abs. 2 und 3 BAO wegen beleidigender Schreibweise in den erwähnten schriftlichen Eingaben eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 1.000,00 (€ 62,67). Sie legte dabei folgende Textstellen ihrer Beurteilung zugrunde: Eingabe betreffend den Tagesauszug zu Abgabenkonto Nr. 010-1125…
…vom 4. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes S vom 23. Juli 2004 betreffend Ordnungsstrafe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Jänner 2003 reichte der Berufungswerber, der verheiratet und ASVG-Pensionsbezieher ist, bei seinem Wohnsitzfinanzamt S…
…G., gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 24. April 2002, Zl. X., betreffend Ordnungsstrafe entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 85 c Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) wegen Unzuständigkeit aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85 c Abs. 8 ZollR-DG in Verbindung mit …
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 2. Juni 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 28. Mai 2025 betreffend zwei Ordnungsstrafen, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an…
…zufolge § 56 Abs. 2 FinStrG - nur bedeuten, dass anstelle einer Abgabenbehörde eine Finanzstrafbehörde mit der Einhebung und zwangsweisen Einbringung zu beauftragen ist, zumal die Einhebung von Zwangs- und Ordnungstrafen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG der Finanzstrafbehörde obliegt. Wäre hingegen eine Abgabenbehörde zu beauftragen…