…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…Aufnahme als ordentlicher Hörer. Nach dem vorgelegten Studienblatt der Universität Wien war die Tochter für das Sommersemester 2007 nicht zur Fortsetzung (betreffend das Studium der Germanistik und Kunstgeschichte) gemeldet. Nach der Aktenlage ist die Tochter an der TU Wien weder als ordentliche Hörerin noch als…
…anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten.... Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann…
…die eine in § 3 des StudFG 1992 genannte Einrichtung (zB Universität oder Fachhochschul-Studiengang) besuchen. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…
…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung…
…maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen im Wesentlichen an, dass grundsätzlich die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Nach der Judikatur des Unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes genüge allerdings das Vorlegen einer Fortsetzungsbestätigung als reiner Formalakt nicht, um im ersten Studienjahr von einer…
…WS 2020/21 für diese Zeiträume die FB rückzufordern sei. 5. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird die ersatzlose Bescheidaufhebung beantragt und im Wesentlichen eingewendet: Für das erste Studienjahr sei der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreichend, um die FB-Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen…
…2004 an der Wirtschaftsuniversität inskribiert, Studienbeiträge aber nicht bezahlt hat. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass die Inskription unwirksam war und somit eine Aufnahme als ordentlicher Hörer nicht erfolgt ist. Daher hat auch die Evidenzstelle der Wirtschaftsuniversität zu Recht die Ausstellung einer Inskriptionsbestätigung verweigert. Wien…
…gem. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da die Tochter der Bw. an der Fachhochschule für Architektur im Sommersemester 2008 allerdings nicht mehr inskribiert war - das Datum der Exmatrikulation ist der 29. 2. 2008…
…eingewendet: Der Sohn habe am 20. Juni 2011 am Gymnasium die Reifeprüfung abgelegt, sich danach für das Wintersemester 2011/2012 zum Studium angemeldet und sei auch als ordentlicher Hörer zugelassen worden. Während des Studiums seien dem Sohn Zweifel gekommen, ob dieses Studium für ihn das…
…§ 2 Abs 1 lit b zweiter bis letzter Satz sind anzuwenden. Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG gilt die Aufnahme als ordentlicher Höhrer als Anspruchsvoraussetzung auf Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…
…des Studiums, für das die Familienbeihilfe gewährt werden soll, gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung. Danach ist für den weiteren Anspruch auf Familienbeihilfe der vorgenannte Erfolgsnachweis zu erbringen. Eine Rückforderung der für das erste Studienjahr bezogenen Familienbeihilfe ist dann nicht auszuschließen, wenn aus…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…Beruf ausgebildet werde. Der Besuch eines Deutschkurses stelle keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar. Auch der Besuch eines Vorstudienlehrganges ohne weiteres Studium (nach 2 Semestern) als ordentlicher Hörer könne nicht als Berufsausbildung angesehen werden. Dagegen brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein, in welchem er…
…2022 und vom 3. Oktober 2022 bis 31. März 2023 jeweils durchgehend als ordentliche Hörerin zum Studium Translationswissenschaften für Spanisch und Englisch zugelassen (siehe Studiendatenauszug aus der Datenbank FABIAN). Sie hat im Jänner 2023 das Studium Translationswissenschaften abgebrochen (siehe Schreiben der Tochter, per Mail an…
…Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da für den Anspruch auf Familienbeihilfe im ersten Studienjahr der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreicht und die Bw die Studienbestätigungen ihres Sohnes für das erste Studienjahr (Wintersemester 2006 und Sommersemester 2007…
…1 lit. b FLAG 1967, 3 StudFG 1992 sowie darauf, dass die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Tochter K, habe ihre Berufsausbildung an der FH mit 19. Mai 2014 abgebrochen, daher sei ein Anspruch auf FB für den angeführten…
…an der Wirtschaftsuniversität. Vorgelegt wurden eine Studienbestätigung der Wirtschaftsuniversität Wien sowie das Studienblatt, wonach der Sohn als ordentlicher Hörer für das Bachelorstudium Wirtschafts-und Sozialwissenschaften ab 28.2.2012 gemeldet sei. Weiters wurde eine Bestätigung über die am 5.3.2013 erfolgreich abgelegte Prüfung in…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…