…zur Frage der "selbständigen Besteuerung jedes einzelnen Erwerbsvorganges" oben dargelegte VwGH-Judikatur sowie zu ähnlich gelagerten Sachverhalten (Um- und Ausbau ua. von Dachböden, Nutzwertänderungen) neben og. VwGH-Erkenntnis auch die dargelegte langjährige und einhellige UFS-Rechtsprechung vor, worauf gestützt das BFG gegenständliche Entscheidung getroffen hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Hausgemeinschaft G. und V. A. , 1000 Wien, A-Straße 1-3, vertreten durch Werner Mixan, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 7/2/7, vom 20. August 2009 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen…
| 1.175,00 | 1.175,00 | Steigleitung: Verlegen von vier Steigleitungen in Isolierrohr 63, biegsam, einstemmen, verlegen und Leitungen einziehen. | 1 | 55 m Steigleitung 1 (5 x 35 mm²) Stiegenaufgang EG-3.OG | EP | 63,20 |…
…und VI.). Verbunden mit dem Kauf war die Berechtigung zum Ausbau des Dachbodens durch die Bw auf deren eigene Kosten (Pkt. VIII.). Hinsichtlich später erforderlicher Nutzwertänderungen bzw. der Umparifizierung nach dem allfälligen Ausbau wurde Unentgeltlichkeit vereinbart (Pkt. V.). Für diesen Erwerb war Grunderwerbsteuer vom vereinbarten…
…26.6.2003, 2003/16/0074, zu entnehmen, dass zwar aus der vereinbarten Unentgeltlichkeit der Nutzwertänderung/Neuparifizierung mangels Bereicherung keine Schenkungssteuerpflicht abzuleiten wäre; zugleich ist aber lt. VwGH in der Erhöhung der Nutzwerte eine Gegenleistung im Zuge eines tauschähnlichen Vorganges zu erblicken, wodurch ohne Zweifel…
…vom Finanzamt wie Folgt begründet: "Jeder Erwerbsvorgang ist selbständig zu besteuern. Durch die infolge des Ausbaues des Dachgeschosses und weiterer Objekte erforderliche Neuparifizierung kommt es bei dem Berufungswerber zu einer Nutzwertänderung. Laut VwGH stellt die Erhöhung der Nutzwerte infolge Umbau durch einen der Miteigentümer eine…
…6020 Innsbruck. Unter Punkt V C) dieses Vertrages wurde die Unentgeltlichkeit der Anteilsübertragung im Falle des Ausbaues und der Nutzwertänderung vereinbart. Die Ausbaumöglichkeit und die potentielle Möglichkeit der Wertsteigerung des Dachbodens wurde selbstverständlich bei der Realteilung berücksichtigt. Mit Kaufvertrag vom 7.3.2005 erwarb die…
…auch unentgeltlich im Sinne des § 4 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz 1975 erfolgte Durchführung der Nutzwertänderung sei aus folgenden Gründen nicht als Schenkung im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren: "a) Erstens kann eine Sache, deren Eigentum bereits einer Person zugeordnet ist, rechtlich von Dritten nicht noch einmal…
…Abgabenbehörde II. Instanz begehrt und nochmals eingewendet, es liege lediglich die Richtigstellung der im ursprünglichen Gutachten fehlerhaften Berechnung der Nutzwerte bzw. Mindestanteile vor. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes sei auch keine Nutzwertänderung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 oder 3 WEG 1975 vorgenommen worden. Mangels…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall liegt zu ähnlich gelagerten Sachverhalten (Um-und Ausbau ua. Von Dachböden, Nutzwertänderungen) neben o.a. VwGH-Erkenntnis auch die dargelegte langjährige und einhellige UFS-bzw. BFG-Rechtsprechung vor…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall liegt zu ähnlich gelagerten Sachverhalten (Um- und Ausbau ua. von Dachböden, Nutzwertänderungen) neben oa. VwGH-Erkenntnis auch die dargelegte langjährige und einhellige UFS-bzw. BFG-Rechtsprechung vor…
…zur Frage der "selbständigen Besteuerung jedes einzelnen Erwerbsvorganges" oben dargelegte VwGH-Judikatur sowie zu ähnlich gelagerten Sachverhalten (Um- und Ausbau ua. von Dachböden, Nutzwertänderungen) neben og. VwGH-Erkenntnis auch die dargelegte langjährige und einhellige UFS-Rechtsprechung vor, worauf gestützt das BFG gegenständliche Entscheidung getroffen hat…
…hat. Rein rechnerisch ergibt sich sohin aufgrund der neuerlichen Umparifizierung eine Erhöhung des vormaligen außerbücherlichen Anteiles der Bw von umgerechnet rund 18 % an der Liegenschaft auf nunmehr rund 28 % und damit ein Zuwachs von rund 10 %. Bei derartigen Nutzwertänderungen besteht auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz gemäß …
B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum Rz 812: Wird ein Gebrauchtfahrzeug im übrigen Unionsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als gemeiner Wert (§ 5 Abs. 2 NoVAG 1991). Der Kaufpreis (Anschaffungspreis) gilt somit in diesen…
1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…
0. Rechtsgrundlagen Gliederung im UZK Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1. Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November…
Zur Ermittlung des Marktwertes (objektivierten Unternehmenswert) werden häufig Discounted-Cashflow-Verfahren bzw. spezifischer das WACC-Verfahren, bei dem die Free-Cash-Flows (FCF - freien liquiden Mittel zur Bedienung von Fremd- und Eigenkapital) mit einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) diskontiert werden. Anschließend werde der Marktwert des…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…