… 98 Z. 6 EStG 1988 erfasst ua. auch Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Markenrechten, die in einer inländischen Betriebstätte verwertet werden. Im vorliegenden Fall findet eine solche Verwertung in der inländischen Betriebstätte des deutschen Nutzungsberechtigten statt. Die beschränkte Steuerpflicht der niederländischen Gesellschaft ist vom deutschen…
…Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei…
…Konzept bzw. die Markenrechte von der Beschwerdeführerin genutzt und auch immer wertvoller geworden seien. Vor diesem Hintergrund hätte jeder fremde Dritte Maßnahmen gesetzt, um sich vor einem wirtschaftlichen Zugriff auf dieses Recht zu schützen. In Hinblick auf die Nutzungsüberlassung sei die Angehörigenjudikatur anzuwenden, wonach ernstlich…
…Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei…
…zum Zweck des Absatzes von Waren und Dienstleistungen." Aus rechtlicher Sicht sind beim Merchandising somit nicht das Merchandising-Objekt selbst Gegenstand der Rechtseinräumung, sondern die dahinter stehenden Schutzrechte, nämlich das Urheberrecht, das Markenrecht, die Persönlichkeitsrechte usw. Es besteht in der Erteilung von Lizenzen durch den…
…Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei…
…Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei…
…Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei…
…Während aus den Vertragspunkten wie Übertragung von Fernsehrecht, Rundfunkübertragungsrecht, Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste, Merchandising im Zusammenhang mit dem Sport-Wett-Kanal, Nutzungsrecht an den Markenrechtes des Vereines der Inhalt "des Bestandobjektes" und welche Nutzungen für den Bestandnehmer daraus…
…Während aus den Vertragspunkten wie Übertragung von Fernsehrecht, Rundfunkübertragungsrecht, Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste, Merchandising im Zusammenhang mit dem Sport-Wett-Kanal, Nutzungsrecht an den Markenrechtes des Vereines der Inhalt "des Bestandobjektes" und welche Nutzungen für den Bestandnehmer daraus…
…erfüllt. 8. Befreiung von der Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 4 Z2 GebG Was den Berufungsgrund Nichtanwendung der Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 5 Abs. 4 Z 2 GebG betrifft, wird entgegnet, dass bei diesem gegenständlichen Vertrag keine Nutzungsrechte an Markenrechten übertragen wurden. Ein Teilstattgabe…
…Während aus den Vertragspunkten wie Übertragung von Fernsehrecht, Rundfunkübertragungsrecht, Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste, Merchandising im Zusammenhang mit dem Sport-Wett-Kanal, Nutzungsrecht an den Markenrechtes des Vereines der Inhalt "des Bestandobjektes" und welche Nutzungen für den Bestandnehmer daraus…
…Während aus den Vertragspunkten wie Übertragung von Fernsehrecht, Rundfunkübertragungsrecht, Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste, Merchandising im Zusammenhang mit dem Sport-Wett-Kanal, Nutzungsrecht an den Markenrechtes des Vereines der Inhalt "des Bestandobjektes" und welche Nutzungen für den Bestandnehmer daraus…
…Während aus den Vertragspunkten wie Übertragung von Fernsehrecht, Rundfunkübertragungsrecht, Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste, Merchandising im Zusammenhang mit dem Sport-Wett-Kanal, Nutzungsrecht an den Markenrechtes des Vereines der Inhalt "des Bestandobjektes" und welche Nutzungen für den Bestandnehmer daraus…
…speziell für die Erlangung des gewährten Bestandrechts eingegangen würden, also Entgelt für die Nutzungsüberlassung darstellen würden. Die zentrale Leistungspflicht aus dem Franchisevertrag, die Franchisegebühr, sei demgegenüber aber unzweifelhaft als Entgelt für die Überlassung von Markenrechten, Know-How und Businesskonzept des Franchisegebers an die Franchisenehmer zu…
…die speziell für die Erlangung des gewährten Bestandrechts eingegangen würden, also Entgelt für die Nutzungsüberlassung darstellen würden. Die zentrale Leistungspflicht aus dem Franchisevertrag, die Franchisegebühr, sei demgegenüber aber unzweifelhaft als Entgelt für die Überlassung von Markenrechten, Know-How und Businesskonzept des Franchisegebers an die Franchisenehmer…
…GebG würde auf ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung abstellen. Die Franchisegebühr sei als Entgelt für die Überlassung von Markenrechten, Know-how und Businesskonzept des Franchisegebers an den Franchisenehmer zu qualifizieren. Diese Gebühr sei nicht Gegenleistung für die Einräumung von Nutzungsrechten an den Pachträumlichkeiten und daher…
…20% Normalsteuersatz unterliegend [KZ 022]: EUR 9.000,00). Dieser steuerpflichtige Betrag ergibt sich ausschließlich aus Lizenzzahlungen für nicht im Zusammenhang mit der Wohnung stehende Markenrechte in der Höhe von monatlich gleichbleibend EUR 3.000,00 zzgl. USt. Die Übergabe der Wohnung an den Bf…
…ist. Demnach sind Umsätze aus Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke sowie die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen nicht im Sinne gegenständlicher Bestimmung steuerbefreit. In diesem Zusammenhang wies die beschwerdeführende Partei bereits im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 27.09.2022 Beilage (/A) darauf hin…
…Bf daher kein Betrieb mit dem Gegenstand "Markenentwicklung" vor. Eine Übertragung des Markenrechts von den Markenrechtsinhabern auf die XY GmbH im Zuge deren Gründung oder in der Zeit der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung war im Ermittlungsverfahren nicht feststellbar. Im Verfahrenszeitraum erfolgte die Nutzung der Marke zunächst auf…