…hinwies. Unter den angeführten Aspekten war nach sorgfältiger Prüfung daher davon auszugehen, dass - wenn sich für die Berufungswerberin dadurch auch viel weitere Berufs- und Tätigkeitsfelder ergaben - diese psychotherapeutische Ausbildung für ihren ausgeübten Beruf jedenfalls von Nutzen ist und einen objektiven Zusammenhang mit diesem aufweist bzw…
…Nutzen, sondern sogar erforderlich sind, was sich aus der Tatsache, dass Lehramtsstudierende im Rahmen ihrer pädagogischen Grundausbildung persönliche, soziale und fachliche (pädagogische, didaktische, psychologische, bildungssoziologische und schultheoretische) Kompetenzen erwerben müssten, ableiten ließe. Eine Vertiefung bzw. Erweiterung dieser Kenntnisse sei jedenfalls als nützlich für den Beruf…
…und Fähigkeiten von konkretem Nutzen für den ausgeübten Lehrberuf der Bf sind und von dieser im Unterrichtsalltag verwertet und umgesetzt werden. Im Hinblick auf die vorstehend getätigten Sachverhaltsannahmen und Ausführungen steht im vorliegenden Beschwerdefall somit fest, dass die berufliche Bedingtheit für das von der Bf…
…die von R.P. besuchten Seminare von beruflichem Interesse und von Nutzen für die Tätigkeit der Berufungswerberin sind. Keineswegs kann aber davon ausgegangen werden, dass die in den Seminaren erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden, da die Mitwirkung…
…Beurteilt man den gegenständlichen Sachverhalt unter den Blickwinkel obiger Ausführungen, so vermag der unabhängige Finanzsenat einen Nutzen des Mentalcoaching für den ausgeübten Beruf des Bw. nicht in Abrede stellen, dennoch wird die Ansicht des Finanzamtes geteilt, in der Wissensvermittlung des absolvierten Kurses keine berufsspezifische Fortbildung…
…Philosophie, Pädagogik sowie Geschichte von Nutzen für die Bwin. waren und sind. Die Verwertbarkeit der im Rahmen der Studien gewonnenen Erkenntnisse für den ausgeübten Beruf als Bibliothekarin ist sehr wohl gegeben. Dies reicht allerdings für die Werbungskosteneigenschaft gegenständlicher Kosten nicht aus. Ein wesentlicher Umfang der…
…im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22. 11. 1995, 95/15/0161; VwGH 29. 3. 2012, 2009/15/0197; VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0019). Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den ausgeübten oder…
…bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Das Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Die Bildungsmaßnahmen müssen von Nutzen für den ausgeübten Beruf und objektiv…
…Diplomlehrgang für Lebens- und Sozialberatung nicht um berufsnotwendige Kurse für den ausgeübten Beruf als Lehrerin handle. In ihrer Berufung stellt die Bw. die Ausbildung als berufsnotwendig dar, weil diese es erlaube mit dem schwierigen sozialen Umfeld der Schüler (größtenteils mit Migrationshintergrund) zu arbeiten. Der Berufung…
…Bewerbung werden in den Coachings nämlich Angebote zur Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit vor allem in privaten Lebenssituationen vermittelt wie zB beim Gefühl, sich selbst nicht (mehr) richtig zu spüren. Auch wird von der Bf. die Notwendigkeit der erworbenen Kenntnisse für den ausgeübten Beruf gar nicht…
…Sprachkenntnissen, wie sie auch für das tägliche Leben jedermanns von Interesse und Nutzen sein können, zählt zur privaten Lebensführung (VwGH v. 26.4.1989, 88/14/0091). Nur Kosten eines Sprachkurses, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf der Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, können…
…nachweisen noch glaubhaft machen. Ein konkret verwertbarer Nutzen für den ausgeübten Beruf ist nach Meinung des Bundesfinanzgerichtes objektiv nicht feststellbar. Es besteht kein konkreter Zusammenhang mit einer künftig auszuübenden Tätigkeit, da die Bf. weder in den Streitjahren Schlagzeugunterricht an der Musikschule erteilte, noch derzeit Schlagzeugunterricht…
…für die verschiedensten Berufe haben können. Da also den Bereichen Rechtswissenschaft und Bautechnikerin jedes "verwandtschaftliche" Verhältnis abgesprochen werden muss, kann keinesfalls eine Ausbildungsmaßnahme des streitgegenständlichen Studiums erkannt werden. Fortbildung: Fortbildungsaufwand liegt vor, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten…
…von Fremdsprachenkenntnissen können dann Werbungskosten darstellen, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den jeweils ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist. Während nach der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zur Rechtslage vor Einführung der Z 10 des § 16 EStG 1988 mit BGBl…
…der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. Nach Meinung des Bw. träfen die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Aus- und Fortbildungskosten im vorliegenden Fall zu, weshalb die Aufwendungen abzugsfähig seien. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall ob die vom Bw. in den…
…neben in allen Berufen anwendbaren Fähigkeiten wertvolle Impulse für die persönliche Weiterentwicklung vermitteln. Der Bw. ist insofern zuzustimmen, dass der Lehrgang "NLP-Practitioner" Kenntnisse (insbesondere in Kommunikation, Rhetorik und Teamfähigkeit ) vermittelt hat, die im Rahmen ihrer in den Streitjahren ausgeübten beruflichen Tätigkeit von Nutzen waren…
…zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik), seien nicht abzugsfähig. Dies auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten oder von Nutzen seien (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988). Gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 erhob die Berufungswerberin Berufung…
…ist keine berufsspezifische Fortbildung, da er nicht nur Kenntnisse oder Fertigkeiten für den von der Berufungswerberin konkret ausgeübten Beruf der Volksschullehrerin vermittelt, sondern eine eigene umfassende Psychotherapeutische Ausbildung darstellt, deren Absolvierung zwar allenfalls auch für die Ausübung des Berufes der Bw. von Nutzen sein kann…
…hätten die Betreuungskosten für die Tochter der Bw. nur € 290,20 betragen (Anmerkung des UFS: Abänderung der ursprünglich im Erstbescheid erklärungsgemäß anerkannten Betreuungskosten iHv € 847,50). Fortbildungskosten dienten dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht…
…Instanz auch nicht mit dem Vorbringen in der Berufung und im Vorlageantrag zur Umsetzbarkeit und Umsetzung der Kenntnisse des Studiums im ausgeübten Beruf auseinandergesetzt. Sie stellt in ihrer Begründung lediglich in den Raum, dass das Studium für die Ausübung des Berufes von Nutzen sein kann…