4.3.1a Notebook Rz 214a: Verwendet ein Arbeitnehmer einen arbeitgebereigenen PC (Laptop, Notebook, Desktop etc.) regelmäßig für berufliche Zwecke, ist für eine allfällige Privatnutzung kein Sachbezugswert anzusetzen. Eine Schulung im Auftrag des Arbeitgebers (zB Lernprogramm im Selbststudium) ist eine berufliche Nutzung. Der Verkauf des…
…dass diese unter anderem die Absetzung für Abnutzung eines Notebooks inklusive Zubehör im Betrag von 193,98 Euro sowie Reisekosten (Diäten und km-Gelder) in Zusammenhang mit Schulexkursionen zur BAU-Messe München (21.1.2011) sowie zu zwei Bauunternehmen im Betrag von 300,56 Euro…
…1.275,98 anerkannt. Die Abweichung zu den erklärten Werbungskosten wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die Anschaffungskosten für ein Notebook nach Abzug eines 40%igen Privatanteiles auf eine 3-jährige Nutzungsdauer aufgeteilt worden seien. Für 2006 sei eine HalbjahresAfA anzusetzen gewesen. Die Aufwendungen für…
…folgende Tätigkeiten: - Betreuung der Serverinfrastruktur - Active Directory - Betreuung der LAN- Infrastruktur - Security - Betreuung der PC- Systeme incl. Notebooks - Betreuung der Drucker- und Scannerinfrastruktur - Backup und Restore - Betreuung und Weiterentwicklung der hauseigenen Anwendungen (insbes. Datenbanken) - Usersupport Die Anschaffung der streitgegenständlichen (gebrauchten) EDV- Ausrüstung sei notwendig gewesen…
…FinStrG für schuldig erkannt, weil er am 17.2.2010 hinsichtlich eines Macbook 17" seine Gestellungsverpflichtung in Zusammenhang mit der Verbringung des o.a. Notebooks nach der vorangegangenen Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union verletzt und dadurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gem. § 51 Abs…
…Fa 1*** seien nicht anzuerkennen mangels Leserlichkeit der Rechnung. Die von der Bf errechnete und geltend gemachte Absetzung für Abnutzung für das Notebook betrage aufgrund der Berücksichtigung eines Privatanteiles von 40% lediglich € 89,90. Dies gelte entsprechend für die Internetkosten. Zu den außergewöhnlichen Belastungen…
Das Bundesfinanzgericht ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, ohne Rücksicht auf den Erstbescheid oder die Beschwerdevorentscheidung abzusprechen. Das Bundesfinanzgericht trifft neuerlich eine Entscheidung und zwar so, als ob es die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze…
…im September 2012 mit voller Dienstverpflichtung vom Land a bestellt. ………………“). Der beiliegende Dienstreisekalender sei der Nachweis für das Pendlerpauschale und die von den Arbeitgebern nicht berücksichtigten Reisekosten iHv 6.432,84 €. Für die Aufwendungen für Arbeitsmittel (Notebook, Drucker…
…2015 verwiesen. 2) Bei den sonstigen beantragten Werbungskosten hat das Finanzamt die Kosten für sämtliche Bücher und Fachliteratur anerkannt. Bei der AfA für das Notebook, dem Drucker und dem Büromaterial wurden von den beantragten zu 100% als beruflich veranlassten Aufwendungen 60% als beruflich veranlasst geschätzt…
…com“ verwiesen worden. Laut Recherchen stünden diese Artikel im Internet der Allgemeinheit frei zur Verfügung. Als Arbeitsmittel seien für Jahr 2016 90% der Anschaffungskosten für zwei Notebooks beantragt worden. Bei beiden Geräten handle es sich um für die Mitnahme zum Arbeitsplatz geeignete Computer. Bei der…
…299 BAO hob die belangte Behörde den Bescheid vom 18.02.2008 am 20.08.2008 auf und erließ zeitgleich einen neuen Bescheid, in dem ua die Fremdarbeitskosten und die Abschreibung für das 2006 angeschaffte Notebook versagt wurden. Der Bf. berief gegen den Aufhebungsbescheid gemäß …
…(in der Folge "Bf.") ua. Kosten für Fremdarbeit in Höhe von 1.450 Euro für Entgelte an seine Frau (Ehefrau) und Tochter (Tochter) sowie Abschreibungen für ein Notebook und einen Computer geltend. Mit Bescheid vom 17.03.2011 versagte die belangte Behörde den Werbungskostenabzug für…
…Die Aufwendungen für Arbeitsmittel setzen sich laut Beilage zur Einkommensteuererklärung aus der AfA (186,43 €) für ein im September 2006 angeschafftes Notebook und den Aufwendungen für Computerzubehör (223,17 €) sowie für diverse Werkzeuge (203,93 €) zusammen. Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Einkommensteuerbescheid 2008…
…hat. Daraus ergab sich für die Jahre 2001 bis 2005 eine jährliche AfA von 298 EUR bzw für die Jahre 2001 und 2005 eine Halbjahres-AfA von 149 EUR. Im Oktober 2004 hat der Beschwerdeführer ein weiteres Notebook Gericom (1.399,00 EUR) gekauft, welches…
…dabei folgende Werbungskosten geltend: | Werbungskosten | Betrag in € | Fahrtkosten und Tagesgeld für Dienstreisen | 516,28 | AfA für berufliches Notebook | 283,05 | Telefon- und Internetkosten | 366,19 | Werbungskosten gesamt | 1.165,52 Da er auf die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 25. August 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als…
…Bw. eine Schulbesuchsbestätigung ihrer Tochter C an der Höheren Technischen Bundes-Lehr-und Versuchsanstalt Wiener Neustadt sowie Rechnungen für ein Notebook in der Höhe von € 1.791,60 und einen PC inklusive Bildschirm und Betriebssystem in der Höhe von € 1.112,40. Erläuternd…
5.9.8 Computer Rz 339: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs (zB Disketten, Drucker, Modem, Scanner) sind Werbungskosten, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine berufliche Verwendung wird grundsätzlich anzunehmen sein, wenn das Gerät auf dem Arbeitsplatz…
…Smartphone der iPhone-Reihe des US-amerikanischen Unternehmens Apple. Zwischen den Verfahrensparteien steht die Ansicht, dass die Nutzungsdauer eines Notebooks ebenso wie jene eines Smartphones der iPhone-Reihe wegen der extrem schnellen Entwicklung auf dem Gebiet der Technologie mit drei Jahren anzusetzen wäre, außer Streit…
…seine Angaben transparenter zu machen, reiche er folgende Ergänzungen und Beilagen nach: a) EDV-Arbeitsplatz (Computer etc.): Aus mehreren Gründen habe der Bw. im April 2005 (also ein Monat vor seiner Pensionierung) beschlossen, sich ein Notebook, einen Printer etc. anzuschaffen, da sein ehemaliger Arbeitgeber nicht…