…betreffend Verfahren übergeführt wurde. Somit ergeben sich für den Unabhängigen Finanzsenat an der Zuständigkeit des HZA Salzburg für die Erlassung des Abgabenbescheides keinerlei Zweifel. Mit dem gegenständlichen Versandschein WENr: 600/xxx/304042/01/1 wurde eine Ware im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren befördert. Es handelte sich…
…gemeinschaftliches Versandverfahren", welches innerhalb der Gemeinschaft begonnen und beendet wurde, bezug nimmt. Laut vorliegender Aktenlage ergibt sich demnach als Sachverhalt, dass der gegenständliche Versandschein, welcher am 31. Jänner 1998 in Ungarn eröffnet worden ist, der Bestimmungsstelle in Holland nicht gestellt wurde. Auch in dem, im…
…WENr. X. , beim Zollamt Flughafen Wien ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren im Rahmen der Bewilligung als zugelassener Versender für 1 Karton Chromatographenteile eröffnet. Die Frist zur Wiedergestellung bei der Bestimmungsstelle Zollamt Wien wurde mit 18. April 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das…
…mit Versandanmeldung T1, WENr. X., beim Zollamt Flughafen Wien ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren im Rahmen der Bewilligung als zugelassener Versender für 1 Karton Spektrometerteile eröffnet. Die Frist zur Wiedergestellung bei der Bestimmungsstelle Zollamt Wien wurde mit 22. Mai 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen…
…2 der bezeichneten Gesetzesstelle erfolgt die Beförderung nach Abs. 1 a) im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren ... f) durch die Post Der Hauptverpflichtete ist gem. Art. 96 Abs. 1 ZK der Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung…
…2 der bezeichneten Gesetzesstelle erfolgt die Beförderung nach Abs. 1 a) im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren ... f) durch die Post Der Hauptverpflichtete ist gem. Art. 96 Abs. 1 ZK der Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung…
…2 der bezeichneten Gesetzesstelle erfolgt die Beförderung nach Abs. 1 a) im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren ... f) durch die Post Der Hauptverpflichtete ist gem. Art. 96 Abs. 1 ZK der Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung…
…bereits dann vorliegt, wenn im Versandverfahren befindliche Waren bei einer Person abgeladen werden, die nicht zugelassener Empfänger ist. Die Zollschuld dürfte demnach bereits früher entstanden sein, wobei unklar ist, wer die Plomben im gemeinschaftlichen Versandverfahren entfernt und den Zucker vom Fahrzeug abgeladen hat. Laut den…
…Bescheid vom 12. Juli 2004 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 2. Oktober 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich iVm. Artikel 96 Abs…
…den Warenort bei der Fa. A in WO, im gemeinschaftlichen Versandverfahren (gVV) laut Art. 91 Abs. 1 lit. a ZK iVm Art. 406 bis 408 ZK-DVO zugelassenen Empfänger, für die mit Versandschein T1 MRN 34 im gemeinsamen bzw. gVV (vgl. zur Anwendung der Bestimmungen…
…nicht ordnungsgemäß beendet wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand des Verfahrens laut Inhalt des Spruches der ersten Instanz ausschließlich die Durchführung des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens bzw. der Vorwurf der Nichtgestellung der in der Versandanmeldung T1 Nr. 000206802 angeführten Waren ist. Was die Abgabe…
…wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 11 Dezember 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich sowie Artikel 96 Abs.1 und 2 ZK iVm. …
…berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung den Fall nach eigener Anschauung zu beurteilen und sinngemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Gem. Art. 96 ZK ist der Hauptverpflichtete Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er…
…WENr. X. , beim Zollamt Flughafen Wien ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren im Rahmen der Bewilligung als zugelassener Versender für 1 Karton Mikroskope eröffnet. Die Frist zur Wiedergestellung bei der Bestimmungsstelle Zollamt Wien wurde mit 22. Februar 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das…
…mit Versandanmeldung T1, WENr. X., beim Zollamt Flughafen Wien ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren im Rahmen der Bewilligung als zugelassener Versender für 1 Karton Mikroskopteile eröffnet. Die Frist zur Wiedergestellung bei der Bestimmungsstelle Zollamt Wien wurde mit 18. Juni 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen…
…des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. Damit steht auch fest, dass die Bfin als Hauptverpflichtete im gegenständlichen Versandverfahren Schuldnerin der durch die Nichtgestellung bei…
…Hinweis auf die Tatsache übergeben worden sei, dass es im gemeinschaftlichen Versandverfahren befördert worden war, dass aber die Sendungen dort nicht gestellt worden und auch die zugehörigen Versandscheine nicht vorgelegt worden seien. Für das Hauptzollamt Graz stand damit fest, dass die Sendungen der zollamtlichen Überwachung…
…zu diesem Zweck wird ein gemeinsames Versandverfahren eingeführt, das unbeschadet der Art und des Ursprungs für Waren gilt, die gegebenenfalls umgeladen, weiterversandt oder gelagert werden. (2) Unbeschadet dieses Übereinkommens, insbesondere seiner Bestimmungen über die Sicherheitsleistung, gelten Warenbeförderungen innerhalb der Gemeinschaft als im gemeinschaftlichen Versandverfahren durchgeführt…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Art. 96 Abs. 2 ZK). Gemäß Art. 356 Abs. 1 ZK-DVO in der im maßgeblichen Zeitpunkt…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Art. 96 Abs. 2 ZK). Gemäß Art. 356 Abs. 1 ZK-DVO in der im maßgeblichen Zeitpunkt…