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UFSG RV/0028-G/03Wiederaufnahme aufgrund späterer Ergänzung einer zunächst unbestrittenen Sachlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2003

…der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen oder Beweismittel im Erstverfahren (zB Oberflächlichkeit, Sorgfaltsverletzung) schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen hingegen nicht aus (Stoll, BAO-Kommentar, Band 3, S. 2934 u. 2936). Zu den im Verfahrensergebnis vorliegenden Aussagen des Bw. - darnach seien dem Prüfer die Überweisungsbelege von…

BFG RV/5101685/2018Einkünftezurechnung bei Fruchtgenussvereinbarungen (Vater an Töchter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2021Teil 1/2

…wurde. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln ist nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (vgl. etwa VwGH 26.02.2013, 2009/15/0016). Die Vorlage des Fruchtgenussvertrages bei einer anderen Steuernummer, oder ein Telefonat mit einem für die gegenständlichen Verfahren unzuständigen Finanzamtsmitarbeiter…

UFSI RV/0072-I/02Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerblicher Wertpapierhandel, Berechtigung zur Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2003

…Hinblick auf das Vorbringen der Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 16.4.2003 darauf zu verweisen, dass das Hervorkommen von neuen Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist. Gerade zu den näheren Umständen, unter denen die strittige Tätigkeit entfaltet…

UFSG RV/0240-G/06Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2006

…Verjährungsfristen von einem Jahr hinwegzusetzen und nach zwei Jahren einen neuen Bescheid zu erlassen. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde weiters ausgeführt, dass zwar auch ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen oder Beweismittel im Erstverfahren die Wiederaufnahme des Verfahrens von…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens…

BFG RV/3100942/2015Das Vorliegen neuer Tatsachen ist allein aus der Sicht des von der abgabenfestsetzenden Stelle geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.11.2015

…dass für die Wiederaufnahme von Amts wegen auch unmaßgeblich ist, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind, dh. dass auch ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren einer Wiederaufnahme von Amts wegen nicht…

UFSK RV/0562-K/071. Keine Verfahrensbescheidaufhebung bei eindeutiger Erkennbarkeit der Wiederaufnahmsgründe zu Folge der Nennung der hervorgekommenen Tatsachen in der Begründung des gleichzeitig erlassenen (neuen) Sachbescheides 2. "Kleines" Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

…dass auch ein allfälliges erstinstanzliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen (Beweismittel) im Erstverfahren eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nicht von vornherein ausschließt. Selbst wenn also das Finanzamt wegen des Unterlassens von entsprechenden Ermittlungen der Vorwurf der Nachlässigkeit, Oberflächlichkeit oder Sorgfaltsverletzung trifft…

UFSG RV/0077-G/021. Wiederaufnahme des Verfahrens (ua. Einwand der fehlenden Begründung) 2. Einwand der mangelnden Bescheidqualität der Grundlagenbescheide 3. Bekämpfung von Feststellungen im Grundlagenbescheid mit Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…aaO, § 303 Tz 10 mwN). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. So können etwa Kenntnisse der Bewertungsstelle oder eines Lohnsteuerprüfers für die Einkommensteuerveranlagung neu hervorkommen (Ritz, aaO, § 303 Tz 14 mwN). Dass im Berufungsfalle der Scheidungsvergleich…

UFSL RV/1209-L/02Wiederaufnahme bei Neuhervorkommen von Vorschenkungen im Schenkungssteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2003

…September 2000 eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde dargelegt, dass das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Die Bw habe im gegenständlichen Verfahren auf Befragen der Behörde mitgeteilt, in den letzten zehn Jahren keine weiteren…

UFSW RV/3137-W/09Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…dass das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nach herrschender Ansicht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist (vgl. Ritz, BAO³, § 303 Tz 14 sowie VwGH v. 29.9.2004, 2001/13/0135). Daher können zB Kenntnisse der Bewertungsstelle oder des Lohnsteuerprüfer für die…

UFSL RV/1053-L/08Wiederaufnahme des Verfahrens bei Übermittlung eines weiteren Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2008

…dass das Tatbestandsmerkmal des "Neuhervorkommens von Tatsachen oder Beweismitteln" auf Grund des gegebenen Sachverhaltes und der geschilderten Erwägungen in Bezug auf beide angefochtenen Wiederaufnahmebescheide als erfüllt anzusehen war. Was die Berechtigung zur Wiederaufnahme im Rahmen der Ermessensübung anlangt, so ist hiezu Folgendes auszuführen: Dass die…

UFSL RV/0436-L/02Wiederaufnahme aufgrund neuhervorgekommener Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2003

…somit aktenmäßig erkennbar sein, dass dem Finanzamt nachträgliche Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon zuvor Kenntnis hatte. Das "Neuhervorkommen" von Tatsachen oder Beweismitteln ist nach dem Wissensstand des Finanzamtes aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (Stoll, BAO Kommentar, Band 3…

UFSW RV/0854-W/09Vermietung von fremdfinanzierten Eigentumswohnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.12.2010Teil 1/2

…Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund. Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die…

UFSI RV/0302-I/06Konkretisierung des Wiederaufnahmegrundes nach einer Wiederholungsprüfung Zuschätzung auf Grund eines nicht aufgeklärten Vermögenszuwachses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.05.2009Teil 1/2

…nicht wie in der Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 2005 angeführt, von gerichtlich strafbaren Handlungen iSd § 303 Abs. 1 lit. a BAO) ausgegangen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der Frage, ob relevante Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs. 4 BAO "neu hervorgekommen"…

UFSF RV/0057-F/08Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen im Zusammenhang mit einer Betriebsübertragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind, dh. dass auch ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht ausschließt (vgl. Ritz3, a.a…

UFSL RV/1210-L/02Wiederaufnahme bei Neuhervorkommen von Vorschenkungen im Schenkungssteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2003

…September 2000 eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde dargelegt, dass das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Die Bw habe im gegenständlichen Verfahren auf Befragen der Behörde mitgeteilt, in den letzten zehn Jahren keine weiteren…

BFG RV/1100442/20201) Wiederaufnahme des Verfahrens infolge neu hervorgekommener Tatsachen 2) Besteuerungsrecht hinsichtlich der aus der Tätigkeit als Lehrer an der Liechtensteinischen Musikschule resultierenden Pensionsbezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2022Teil 1/2

…aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen (vgl. VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016, mwN). Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen oder Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen dabei…

BFG RV/7100757/20131. Rechtmäßigkeit der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen 2. Rechtmäßigkeit der im wiederaufgenommenen Verfahren erfolgten Erlassung von Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2016

…wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 1/2

…BAO). Der Betrag von € 654 pro Jahr sei nicht als objektiv geringfügige Gesamtauswirkung anzusehen. Im Vorlageantrag vom 28. Mai 2003 wurde im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: 1. Offenlegung in den Einkommensteuererklärungen (neue Tatsachen oder Beweismittel): Wie aus der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2001 ersichtlich sei, müsse…

UFSI RV/0132-I/05Angabe der Wiederaufnahmegründe (des die Wiederaufnahme begründenden Tatsachenkomplexes) durch das Finanzamt im Wiederaufnahmebescheid gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.04.2007

…9.2004, 2001/13/0135). Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amtswegen nicht aus (VwGH 6.7.2006, 2003/15/0016). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher…