Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johann Edlinger sowie die Laienbeisitzer Dr. Alfred Wurzer und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen die Bescheide des Finanzamtes X. betreffend Umsatz- und Einkommensteuer sowie Feststellung von Einkünften für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung wird im Umfang des offenen Berufungspunktes Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
…durch die Nichtabgabe/verspätete Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2001, im Grund des § 136 FinStrG wegen voraussichtlicher Nichterweisbarkeit eingestellt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 11. Juli 2003, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Auf Grund der schwierigen…
…der eines Finanzvergehens Beschuldigte eines Finanzstrafverfahrens nach Ablauf von sechs Monaten ab der Einleitung des (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahrens oder der Rechtskraft der Entscheidung über einen solchen Antrag das Recht, die Einstellung des Untersuchungsverfahrens wegen (voraussichtlicher) Nichterweisbarkeit der ihm zur Last gelegten Tat oder wegen anderer, in …
…noch - beispielsweise mangels Erweisbarkeit einer Wissentlichkeit im Hinblick auf die Nichtentrichtung bei bedingt vorsätzlicher Verpflichtungsverletzung iSd. § 21 UStG 1994 oder bei Nichterweisbarkeit einer vorsätzlichen Pflichtverletzung mangels (der auch für einen bedingten Vorsatz geforderten) Kenntnis einer entsprechenden abgabenrechtlichen Verpflichtung - eine Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
…Klagsvertreters) angesichts der Bestimmungen des § 104 FinStrG bzw. in Anbetracht der auch für diese Fakten zeitnahe bevorstehenden Verjährung nicht zweckmäßig erscheint, war im Zweifel zu Gunsten des Bw. von einer Nichterweisbarkeit eines entsprechenden Wissensstandes und damit eines Tatvorsatzes iSd. §§ 33 Abs. 1 und 51 Abs…
…iSd § 175 Abs.2 FinStrG) zugekommen ist. Demgegenüber konnten in dem dem Unabhängigen Finanzsenat vorliegenden Aktenvorgang keinerlei Gründe, die für eine hohe Wahrscheinlichkeit der Nichterweisbarkeit sprechen und somit bedingen würden, dass von einer Einleitung des Finanzstrafverfahrens abzusehen ist (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz…
…82 Abs.1 FinStrG) gesammelten Beweismittel zur Feststellung einer strafbaren Handlung durch die Beschuldigte jedenfalls aus; Gründe, die für eine hohe Wahrscheinlichkeit der Nichterweisbarkeit sprechen und die bedingen würden, dass von einer Einleitung abzusehen ist (siehe Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz, Band 2, Linde-Verlag…
…den Teilbereich der Auslandsprovisionen, wobei im Gegensatz zum Beschwerdevorbringen im Abgabenverfahren nicht die mangelnde Empfängerbenennung iSd. § 162 BAO, sondern die Nichterweisbarkeit der betrieblichen Veranlassung der entsprechenden Zahlungsflüsse den Grund für die steuerliche Nichtanerkennung bildete, feststellen. Auch hier wurde bisher laut Aktenlage zu StNr. 56 erhoben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache G, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts- Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 18.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.12.2015, StNr…
• Alltagstheorien, Vorurteilen etc kommt kein ernstzunehmender Beweiswert zu. Das gilt bspw für die ungesicherte Meinung, dass derjenige, der sich in einem einer Aussage geirrt hat, auch in allen übrigen Punkten falsch liege (VwGH 20.02.1986, 85/02/0229; VwGH 27.07.2001, 95/08…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, ***ADR Stb***, über die Beschwerde vom 29. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Juli 2021 betreffend Gebühren gemäß § 33…
Angaben wird ersucht durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu untermauern (Schriftverkehr mit Banken, Niederschriften, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle ...) und auch Namen und Anschrift jener Personen anzugeben, mit denen die diesbezüglichen Gespräche geführt wurden. Die Ablehnung der Kreditgewährung, sollte sie schriftlich erfolgt sein, wäre vorzulegen. Bezüglich einer allfälligen Befragung…
Ähnlich und überdies auf den hier zu entscheidenden Berufungsfall fast direkt anzuwenden sind die Aussagen im Erkenntnis des VfGH 12.10.1993, V63/93: "... Gewiß darf der Leiter des als monokratische Behörde eingerichteten Finanzamtes den Organen der mit der Betriebsprüfung betrauten Großbetriebsprüfung die Gestaltung des…
Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass sich prinzipiell abzugsfähiger Vermögenseinsatz beim Steuerpflichtigen nur dann gewinnmindernd auswirkt, wenn die damit korrespondierenden Einnahmen bei seinem Geschäftspartner erfasst werden kann, um so (inländische) Steuerausfälle zu verhindern. Durch Nennung des Empfängers des Zahlungsflusses wird es der Behörde möglich…
Der zuletzt zitierte Satz steht in einem gewissen Zusammenhang mit dem Vorbringen des Finanzamtes als Amtspartei. Überdies könnte der Inhalt dieses Satzes als normative Aussage aufgefasst werden. Infolge der Veröffentlichung im AÖF wird beim ´öffentlichen OHB´ - ebenso wie bei der seinerzeitigen DBP - wohl das Kundmachungsminimum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache Ltd, (Bf.) vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts- Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 21.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24.05.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag. Susanne Haim und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Gisela Praschl, Leopold Pichlbauer und Dr. Karl Penninger in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Stb2, Adr3, über die Beschwerde vom 28.11.2014 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Kurt Gaar, Weihburggasse 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und…