…Zurückweisung einer Beschwerde, die unbestritten nicht fristgerecht eingebracht wurde. Rechtslage: Gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO ist eine Bescheidbeschwerde mit Berufungsvorentscheidung zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Bescheidbeschwerden sind fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Beschwerdefrist eingebracht werden. Die Beschwerdefrist ist…
…260 Abs. 1 BAO (Unzulässigkeit; nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies: Ad. 1.1. Einkommensteuer…
…ist eine nicht fristgerecht eingebrachte Bescheidbeschwerde zurückzuweisen. Auch aus dem Vorbringen der BF im Vorlageantrag ist nichts zu gewinnen. Selbst wenn sie wie behauptet erst mit 10.12.2015 diverse Unterlagen zur Verfügung hatte, vermag dies an der objektiv verspäteten Einbringung der Beschwerde nichts zu…
…BAO8, § 245 Rz 4). Nach § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist eine nicht fristgerecht eingebrachte Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen. Fest steht im vorliegenden Fall, dass der streitgegenständliche Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagungsbescheid) 2022 vom 9. Jänner 2024 dem Bf. am…
…wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 4. März 2024 mit der Begründung zurück, dass eine Bescheidbeschwerde gemäß § 260 Bundesabgabenordnung (BAO) mit Beschwerdevorentscheidung oder mit Beschluss zurückzuweisen sei, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Beschwerde der Bf. vom 8. Jänner 2024 gegen den Rückforderungsbescheid von…
… 245 Rz 4). Nach § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist eine nicht fristgerecht eingebrachte Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen. Im vorliegenden Fall ist der Bf. der nunmehr beschwerdegegenständliche Abweisungsbescheid vom 07.06.2024 betreffend den Zeitraum Dezember 1985…
…die Bescheidbeschwerde von der Einbringung des Antrages an wiederum als unerledigt. Die Wirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung wird durch den Vorlageantrag nicht berührt. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…auf einem nicht zugelassenen Weg der Abgabenbehörde oder einem Verwaltungsgericht zugeleitet, so gilt es als nicht eingebracht und kann daher auch keine Entscheidungspflicht auslösen (VwGH 28.5.2009, 2009/16/0031) Nach § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist eine nicht fristgerecht eingebrachte Bescheidbeschwerde mit…
…1 BAO sind nicht fristgerecht eingebrachte Bescheidbeschwerden zwingend mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes (§ 262) oder mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes (§ 278) zurückzuweisen. Da rechtzeitig ein Vorlageantrag eingebracht wurde, gilt nach § 264 Abs. 3 BAO die Bescheidbeschwerde von der Einbringung des Antrages an wiederum als unerledigt. Aufgrund der…
…wenn sie spätestens am letzten Tag der Beschwerdefrist eingebracht werden. Die am 28.11.2017 beim Finanzamt direkt eingebrachte Beschwerde wurde damit weit außerhalb der zulässigen Rechtsmittelfrist eingereicht. Nach § 260 Abs. 1 lit b BAO ist eine nicht fristgerecht eingebrachte Bescheidbeschwerde zurückzuweisen . Auch aus dem…
…worden ist (vgl. Ritz, BAO6, § 245 Tz 4). Nach § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist eine nicht fristgerecht eingebrachte Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen. Die FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 97/2006 idgF, normiert in § 5b Abs…
…eingereicht. Nach § 260 Abs. 1 lit b BAO ist eine nicht fristgerecht eingebrachte Bescheidbeschwerde zurückzuweisen und ist die Verspätung in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Eine solche Zurückweisung hat auch zu erfolgen, wenn die Abgabenbehörde die Verspätung übersehend eine Beschwerdevorentscheidung (vgl. VwGH 20.03.1989…
…anzuwenden. Nach Abs 5 leg cit obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Bundesfinanzgericht. Durch die Aufhebung einer Beschwerdevorentscheidung scheidet nach Abs 7 leg cit der Vorlageantrag aus dem Rechtsbestand aus. Gemäß § 265 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde…
…von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens gegeben. Eine Stellungnahme seitens des Bf. wurde nicht eingebracht. Gemäß § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Beschwerdefrist beträgt gemäß § 245 Abs…
…wurde. § 260 Bundesabgabenordnung (BAO) idgF. - Zurückweisung der Beschwerde (1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. ... Der Bescheid gilt mit dem 1. Tag des Beginns der Abholfrist, somit…
…Gegen die Beschwerdevorentscheidung wurde am 1.03.2018 fristgerecht ein Vorlageantrag gestellt. Rechtliche Würdigung Gemäß § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss ( § 278 BAO ) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß …
…Zustellungszeitpunkt nicht in Korrelation mit dem tatsächlichen, - durch den vom Lebensgefährten der Bf. bezeugbaren - Zustellungszeitpunkt, weswegen die Beschwerde fristgerecht erhoben worden sei. Das BFG hat erwogen: Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht…
…nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen (…) § 260 Abs. 1 BAO lautet: Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) (…) b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. B.2. Rechtzeitigkeit der…
…nicht dazu führen, dass die Beschwerdefrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. § 260 BAO lautet: (1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht…
…ist zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde jeder befugt, an den der Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Gemäß § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mir Beschluss ( § 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im…