4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…
2. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG) Rz 47: Das NeuFöG ist auf alle Neugründungen von Betrieben anzuwenden, die nach dem 1. Mai 1999 erfolgt sind. Im Interesse der Neugründung von Betrieben sind für die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen (§ 1…
1. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG) 1.1. Befreite Abgaben Rz 1: Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG nicht erhoben: | § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar…
11. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG) Rz 201: Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist anzuwenden auf Neugründungen nach dem 1. Mai 1999 und Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember 2001. § 5a Abs. 2 NeuFöG idF des BG BGBl. I Nr. 132/2002 ist auf Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember…
…zu regeln (§ 10 Abs. 2 GrEStG). Gemäß § 1 Z 2 Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG), wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben (nach § 5a NeuFöG auch bei Betriebsübertragung) Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, soweit Gesellschaftsrechte oder…
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012) wurde die Verpflichtung zur Bezeichnung jener Abgaben, Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG eintreten sollen, am amtlichen Vordruck beseitigt, mit der Begründung, dass sich dies ohnedies…
…Laut Gewerbeanmeldung (Bezirkshauptmannschaft B) handle es sich um eine Fortführung eines bestehenden Betriebes. Die Erklärung der (Teil-)Betriebsübertragung iSd § 5a iVm § 4 Neugründungsförderungsgesetz vom 5.9.2006 sei von der WKO C bestätigt und sämtlichen erforderlichen anderen Behörden vorgelegt worden. Eine Begünstigung gem. § 4 iVm …
Im ersten Schritt kommt der UFS daher zum Ergebnis, dass der Bw. die für die Führung eines Gasthauses wesentlichen Komponenten übernommen hat. 4.3.4. Wesentliche Betriebsgrundlagen für den vom Bw. konkret geführten Betrieb: Für die Frage, ob der Bw. die übernommenen Betriebsgrundlagen zu einem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 17. Juli 2008, Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 21.2.2008 haben…
…und zwar mit 9.500 Euro (950.000 x1%). Als Begründung gab es an, dass die Befreiung nach dem Neugründungsförderungsgesetz nicht zur Anwendung kommen könne, da es sich bei einer atypisch stillen Gesellschaft nicht um eine Kapitalgesellschaft handle. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Eingewendet wurde…
3. Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG) Rz 87: Die Bestimmungen des § 3 NeuFöG für Neugründungen sind auf Betriebsübertragungen iSd § 5a NeuFöG sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Rz 88: Der Zeitpunkt der Neugründung ist für folgende Fristenberechnungen von Bedeutung: Erfüllung der 15-Jahres…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 27. November 2003 der Bw., vertreten durch die CONFIDA Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., 1191 Wien, Reithlegasse 4, gegen den Bescheid vom 7. November 2003, Erfnr., des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Hofrat Dr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien in Wien vom 16. April 2002 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Gesellschaftsteuer vom 8. November 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
2.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen…
1.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG) Rz 21: Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig…
…anderen Behörde benötigt. Daher seien die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes anzuwenden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12.4.2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab: "Für die Gewährung der GrESt- Befreiung ist das NeuFö3-Formular im Original gemeinsam mit dem Vertrag innerhalb der Anzeigefrist gemäß § 10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 6. November 2008, StNr. xxx, mit welchem der Antrag abgewiesen wurde…
…Grunderwerbsteuer....befreit", - gemäß § 1 Z. 1 Neugründungsförderungsgesetz werden nur "Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen nicht erhoben", oder gemäß 1 Z. 5 NeuFöG "wird die Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der…
4.2. Erstellung des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 2 NeuFöG) Rz 109: Während für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG die Vorlage des amtlichen Vordruckes bei den in Betracht kommenden Behörden ausdrücklich gefordert wird, bestimmt § 4 Abs. 2 NeuFöG, dass…