…von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Zeiträume 01-04, 07-12/2006 und 06-12/2008 im Gesamtausmaß von 4.171,75 € (Verkürzungsbeträge: 01-04, 07-12/2006: 964,49 €; 06-12…
…Veranlagungsjahr 1996 geschehen. 1996 sei bezüglich der Betriebsausgaben die Basispauschalierung angewendet worden. Unter Bezug auf die Zulässigkeit von Neuerungen im Rechtsmittelverfahren werde daher für 1997 - 1999 beantragt, für die im § 17 (1) EStG 1988 erfassbaren Betriebsausgaben das diesbezügliche Pauschale in Anwendung zu bringen. Auf die…
…Abs 2 Z 3 BAO mangels Neuerungen im Tatsachenbereich nicht vorliegen würden. Rein rechtliche Aspekte würden den Eingriff in die Rechtskraft eines bestehenden Steuerbescheides unter dem Neuerungstatbestand nicht ermöglichen. Dem angefochtenen Bescheid sei kein Wiederaufnahmegrund zu entnehmen. Dieser Mangel sei im Rechtsmittelverfahren nicht mehr sanierbar. …
…Eingesehen wurden Lohnkonten, Betriebssummenblätter, Sachkonten der BH und Jahresabschlüsse. Ausgeführt wurden in diesem Bericht Folgendes: Hintergrund waren offenbar Neuberechnungen anhand von Honorarnoten des Auftragnehmer als „Neuerungen“ im Verfahren.; Zitat: "Nachversteuerung Honorare". Weitere Erwägungen finden sich nicht; nur Berechnungen. Von der bescheiderlassenden Behörde wurde dem BFG…
…Demnach steht das Unionsrecht dem entgegen, dass ein nationales Gericht, das nach der Zurückverweisung durch ein im Rechtsmittelverfahren angerufenes höheres Gericht in der Sache zu entscheiden hat, entsprechend den nationalen Verfahrensvorschriften an die rechtliche Beurteilung des höheren Gerichts gebunden ist, wenn das nationale Gericht der…
…Dasselbe gilt - spiegelbildlich - auch für das BFG. Es hat im Regelfall - auch hier - von der Sachlage bei seiner Entscheidung auszugehen (…) und solcherart Veränderungen des Sachverhalts zu berücksichtigen (…). II. Neuerungen im Tatsachenbereich a) Kernaussagen in VwGH 3.5.2017, Ra 2016/16/0087 1…
…Redaktionsversehen. Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist - wie schon nach der Regelung vor dem FVwGG 2012 - die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen (Ritz, BAO5 § 303 Tz 24). Gemeint sind also Tatsachen, die zwar im Zeitpunkt der Bescheiderlassung "im abgeschlossenen Verfahren" bereits existierten, aber…
…Redaktionsversehen. Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist - wie schon nach der Regelung vor dem FVwGG 2012 - die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen (Ritz, BAO5 § 303 Tz 24). Gemeint sind also Tatsachen, die zwar im Zeitpunkt der Bescheiderlassung "im abgeschlossenen Verfahren" bereits existierten, aber…
…welche die erstmalige Festsetzung der Abgabe rechtfertigen. Dies kann im Rechtsmittelverfahren bzw im gerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt werden (vgl BFG 28.05.2015, RV/6100809/2014 und die dort wiedergegebene Judikatur des UFS des BFG und des Verwaltungsgerichtshofes). In der Begründung eines Haftungsbescheides sind unter…
…Neuerungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, gleichgültig von welcher Partei diese ins Verfahren eingeführt wurden, den Bescheid zu gestalten (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2793). Auf Grund dieser Rechtslage ergibt sich, dass im Rechtsmittelverfahren auch materielle Voraussetzungen für einen Verzicht von der Abgabenerhebung, die erstmals im…
…Neuerungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, gleichgültig von welcher Partei diese ins Verfahren eingeführt wurden, den Bescheid zu gestalten (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2793). Auf Grund dieser Rechtslage ergibt sich, dass im Rechtsmittelverfahren auch materielle Voraussetzungen für einen Verzicht von der Abgabenerhebung, die erstmals im…
…ein geeigneter Weg, die Frage der Rechtmäßigkeit des Prüfungsauftrages im Rechtsmittelverfahren zu klären oder aber der Weg über § 299 BAO. Die BAO setzt rechtliche Schranken über den Umfang von Auskunftspflichten. Der Umfang der Befugnisse der Abgabenbehörde ist auf die Ermittlung von "Abgaben" beschränkt. Keinesfalls hat…
…wie im gegenständlichen Verfahren durch die Erstellung eines ausführlichen Vorlageberichtes anlässlich der Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat (ab 2014 an das Bundesfinanzgericht), in dem erstmals die Gründe für die vorgenommene Wiederaufnahme dargelegt wurden, noch im Rechtsmittelverfahren bzw. im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (siehe…
…2 und 3 BAO zuzuordnen, welche die erstmalige Festsetzung der Abgabe rechtfertigen. Dies kann im Rechtsmittelverfahren bzw. im gerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt werden (vgl. BFG 28.05.2015, RV/6100809/2014 und die dort wiedergegebene Judikatur des UFS des BFG und des Verwaltungsgerichtshofes). Da die…
…2 und 3 BAO zuzuordnen, welche die erstmalige Festsetzung der Abgabe rechtfertigen. Dies kann im Rechtsmittelverfahren bzw. im gerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt werden (vgl. BFG 28.05.2015, RV/6100809/2014 und die dort wiedergegebene Judikatur des UFS des BFG und des Verwaltungsgerichtshofes). Da die…
…Das Aushubmaterial wurde ebenfalls mittels Radlader im Baustellenbereich seitlich gelagert. Die hierfür durchgeführten Arbeiten wurden mit der RgNr 220120288 vom 30.08.2012 in Rechnung gestellt." Weiters brachte die steuerliche Vertreterin im Rechtsmittelverfahren in einer Ergänzung zur Beschwerde (Schreiben vom 16.12.2013) Folgendes ua…
…das Prinzip der Abschnittsbesteuerung sei im Rechtsmittelverfahren anzuwenden, geht demnach im gegenständlichen Verfahren ins Leere und steht dieses Prinzip weder im Zusammenhang mit den Grundprinzipien res iudicata / ne bis in idem noch diesen entgegen. Die steuerliche Vertretung bringt das Erkenntnis des VwGH vom 15.12…
…durchgehend an Beweisen, Fakten, Ermittlungsergebnissen fehle: Dass die Subleister der Beschwerdeführerin irgendeinem, ihr gegenüber geheim gehaltenen Profil entsprächen, sei weder Neuerung im Tatsachenbereich noch entscheidungserheblich, daher kein Grund für eine amtswegige Wiederaufnahme (Seite 17). Tatsachenfeststellungen dazu, wer auf Seiten der Beschwerdeführerin mit wem, wann zu…
…BAO, 1504; VwGH 24.3.1995, 91/17/0161). Aus dem Vorlageantrag ergeben sich im Wesentlichen keine Neuerungen. Die Bf. führt zusätzlich aus, dass die von der Abgabenbehörde gewährte Nachfrist bis zur Festsetzung der Zwangsstrafe aufgrund der in der Beschwerde geschilderten Gründe nicht ausgereicht hätte…
…Me***** AG, Schweiz, an den Unabhängigen Finanzsenat übermittelt. Sämtliche diesem Schreiben als Anlage beigefügten Unterlagen wurden bereits im Zuge der Betriebsprüfung berücksichtigt, sodass sich keine Neuerungen ergeben. Daraus wurde auch in der Stellungnahme vom 24. Februar 2004 Bezug genommen, sodass sich aus dem vorgelegten Konvolut…