…Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt. Arbeitnehmern wird für die Aufwendungen der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Verkehrsabsetzbetrag oder das Pendlerpauschale gewährt. Nach den Ausführungen des Finanzamtes im Vorlagebericht hat der Berufungswerber an diverse Bedienstete Netzkarten der Wiener Linien überlassen. Die vom…
…eingeräumten Wettbewerbsverbotes sind als betrieblich veranlasste Schadenersatzleistung abzugsfähig (siehe auch Rz 1649). Wiederaufforstung Rz 1700: Siehe Rz 1407 ff. Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel Rz 1700a: Bei Netzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden (können)…
…Rz 177). Eine derartige Kontrolle ist gegeben, wenn die Jahresnetzkarte nur für dienstliche Fahrten ausgefolgt und anschließend wieder nachweislich hinterlegt wird. Werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest 25 Dienstfahrten pro Kalendermonat im…
…Gebühren, € 39,00 auf Internet, € 40,00 auf Haushaltsversicherung, € 75,00 auf Telefon, € 125,10 auf Netzkarten (3 Personen), € 1.072,62 auf Sozialversicherung, € 50,00 auf Lebensversicherung, € 1.740,00 auf Wohnungskredite, € 100,00 auf Gesundheitskosten…
…einer Bahnkarte erster Klasse bzw. bei Flugreisen bspw. ein Ticket der "Business-Class" abzugsfähig sind). Bei Netzkarten kommt es insoweit zu einer Durchbrechung des Aufteilungsverbotes, als der auf die betriebliche oder berufliche Verwendung entfallende Anteil abzugsfähig ist (VwGH 27.3.1996, 92/13/0205). Vgl…
…Höhe des amtlichen Kilometergeldes für 30.000 km zu. Legen politische Funktionäre Fahrten mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurück, für die ihnen Freifahrtausweise, kostenlose Netzkarten und ähnliches zur Verfügung stehen, können keine Fahrtkosten geltend gemacht werden. Wird für Fahrten, die auf Grund der politischen Tätigkeit anfallen…
…die Zeitschrift "The Economist", aufgrund einer teilweisen privaten Veranlassung anteilig angesetzt mit 80% (= 150,40 Euro), wurden belegmäßig nachgewiesen. Beruflich veranlasste Fahrtkosten (zB Netzkarte u.a.), mit dem auf die berufliche Nutzung entfallenden Hälfte-Anteil (= 244,10 Euro) angesetzt, wurden belegmäßig nachgewiesen. Sonstige…
…auch teilweise) Übernahme der Kosten bzw. Zurverfügungstellung einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel (1-2-3-Ticket, Netzkarten, Streckenkarten etc.) durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer ausgeweitet, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Ein Pendlerpauschale steht nur für jene…
…persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer dadurch habe, gegenüber dem Bedarf des Unternehmens als nebensächlich zurücktreten. Nach Rz 222c LStRL gelte für Zwecke des lohnsteuerlichen Sachbezuges Folgendes: werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest…
…Bahnkarte erster Klasse bzw. bei Flugreisen bspw. ein Ticket der "Business-Class" abzugsfähig sind). Bei Netzkarten kommt es insoweit zu einer Durchbrechung des Aufteilungsverbotes, als der auf die betriebliche oder berufliche Verwendung entfallende Anteil abzugsfähig ist (VwGH 27.3.1996, 92/13/0205; dazu auch…
…des BFG gegeben hatte, unbeantwortet geblieben war, war der maßgebende Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung gemäß § 167 Abs. 2 BAO festzustellen. Rechtslage Netzkarten gehören zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988. Werden Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, so sind bei diesen…
…persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer dadurch habe, gegenüber dem Bedarf des Unternehmens als nebensächlich zurücktreten. Nach Rz 222c LStRL gelte für Zwecke des lohnsteuerlichen Sachbezuges Folgendes: werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest…
…an den dienstfreien Wochenenden die Verkehrsmittel der Bf. jederzeit unentgeltlich benutzen dürfen. Dass für lohnsteuerliche Zwecke bei der Bereitstellung von Netzkarten und dem Nachweis von zumindest 25 Dienstfahrten nach Rz 222c LSt-Richtlinien kein Sachbezugswert anzusetzen ist, steht der umsatzsteuerlichen Beurteilung der in Rede stehenden…
…Kfz-Kosten, Telefon- und Internetkosten einschließlich Grundgebühren, Kosten für Computer- und Computerzubehör, aber auch für Netzkarten und Musikinstrumente bejaht. Telefon/Kombipaket (Internet), Computer: Kosten für eine beruflich veranlasste Verwendung dieser Arbeitsmittel sind als Werbungskosten absetzbar. Internetkosten/ PC-Kosten (einschließlich Zubehör) unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot. Erfahrungsgemäß…
…zum Abzug zugelassen. Erst in letzter Zeit hat sich dies etwas gelockert. Als erstes Anzeichen hierfür war die zugelassene Aufteilung von Aufwendungen für Netzkarten zu erblicken. Vor kurzem hat der Große Senat des BFH (21.9.2009, GrS 1/06) entschieden, dass Aufwendungen für die…
…weitem den Verkehrsabsetzbetrag und - wie in unserer bereits an Sie übermittelten Berechnung dargestellt - sogar die Kosten, die maximal in dem geltend gemachten Pendlerpauschale Deckung finden. Fahrtspesen: Die Netzkarte der Wiener Linien betrifft, wie bereits in unserer bezeichneten Beantwortung Ihres Ergänzungsersuchens vom 6.12.2005 ausgeführt…
…sei, vor. Von der G-GmbH seien dabei hauptsächlich CPU's bezogen worden, gleichzeitig auch angegebene Netzkarten und angegebene DVD-Laufwerke. Allein aus diesem Zahlenmaterial ergebe sich, dass die G-GmbH im Bereich der CPU's als ein guter Lieferant habe angesehen werden können, mit…
…Kosten für Computer- und Computerzubehör, aber auch für Netzkarten und Musikinstrumente bejaht. 3.) Gegen das Aufteilungs- und Abzugsverbot in der dargestellten Form wurde mehrfach eingewendet, dass es in vielen Fällen gerade mit dem Prinzip der Steuergerechtigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sei und auch…