…Einrichtung oder des Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. § 17 StudFG lautet: (1) Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1…
…BMFJ hervor. Für die Beurteilung des Studienerfolges im ersten Studienjahr könnten überdies nur Prüfungen berücksichtigt werden, die das Kind in der Hauptstudienrichtung innerhalb des Nachweiszeitraumes abgelegt habe. Zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung vom d.11.2015 sei Rechtswissenschaften bereits nicht mehr die Hautstudienrichtung von…
…oder des Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für eine Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. Der Bw. beantragte die Weitergewährung der Familienbeihilfe für seine Tochter ab dem 1. Oktober 2003…
…Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. c) für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung…
…Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. Der Gesetzgeber hat dem Grundsatz, wonach Anspruchsvoraussetzungen im Familienbeihilfenrecht grundsätzlich ex ante zu prüfen sind, bei der Beurteilung der…
…nur dann bestehe, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen werde. Die Tochter T habe im ersten Studienjahr keine…
…Nachweis ist unabhängig von einem Wechsel der Einrichtung oder des Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß." Im § 16 Abs. 1 Studienförderungsgesetz 1992 - StudFG…
…im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, […] § 61 Universitätsgesetz 2002 lautet auszugsweise: (1) Das Rektorat hat nach Anhörung des Senates für jedes Semester die allgemeine Zulassungsfrist festzulegen…
…durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß." Der VwGH führt im Erkenntnis vom 30.6.2016, Ro 2015/16/0033 aus, dass auf Grund der…
…30.9. des folgenden Jahres (Wintersemester, Sommersemester, lehrveranstaltungsfreie Zeit). Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. c)-i)….. In Bezug auf einen Studienwechsel ist in ob genannter Gesetzesbestimmung der § 17 des Studienförderungsgesetzes ( StudFG) 1992, BGBl. Nr…
…absolviert. In diesem Zeitraum hätten jedoch Prüfungen für 8 Semesterwochenstunden oder eine Fachprüfung der Bakkalaureatsprüfung abgelegt werden müssen. Grundsätzlich ist der Studienerfolg für ein Studienjahr (= Nachweiszeitraum) nachzuweisen. Daraus folgt, dass Teilerfolge aus verschiedenen Studienjahren (=verschiedene Nachweiszeiträume) in keinem Fall zusammengezählt werden können (z.B…
…der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. In der zitierten Gesetzesbestimmung wurde somit eindeutig vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen ein Studium als Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs…
…Zf 2011/16/0062, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof diese Rechtsprechung und führte aus: "Der in § 2 Abs. 1 lit. b FL AG im letzten Satz erwähnte "Nachweiszeitraum" ist im FLAG nicht definiert § 2 Abs. 1 lit. b FLAG verweist betreffend den Studienwechsel lediglich auf §17 StudFG…
…nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (= Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Gemäß §…
…Studienjahr nur dann bestehe, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Mit Schriftsatz vom 3. Juni 2011 beantragte…
Die Art des Beweismittels einer (krankheitsbedingten) Studienbehinderung ist im Gesetz nicht festgelegt. Die für eine Verlängerung der Studienzeit (oder des Nachweiszeitraumes) maßgeblichen Umstände sind daher durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen. Ist ein zwingender Zusammenhang zwischen der Krankheit einerseits und der behaupteten Studienbehinderung andererseits für…
…der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeiten genannten Gründe sinngemäß. Die im Familienlastenausgleichsgesetz verwendeten Begriffe "minderjährig" und "volljährig" sind nach den zivilrechtlichen Bestimmungen auszulegen. Demnach sind Kinder, die das 18…
…dass für B. der Studienerfolg für das Studienjahr 2010/2011 im Ausmaß von acht Semesterwochenstunden nicht vorgelegt hätte werden können. Eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes sei nur möglich, wenn die Studienbehinderung (wegen Krankheit) ununterbrochen mindestens drei Monate andauere. Die Bw. erhob gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht Berufung…
…auf § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Erreiche der oder die Studierende im Nachweiszeitraum den erforderlichen Studienerfolg nicht, bestehe zunächst für die weitere Studienzeit kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Werde der Studienerfolg dann erreicht, so könne die Beihilfe wieder ab Beginn des Monats, in…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe für ihren Sohn hat die Berufungswerberin (Bw.) eine Studienbestätigung der Technischen Universität Wien für das Sommersemester 2006 und die Bestätigung des Studienerfolges im Nachweiszeitraum 1…