…von ergänzenden Ermittlungen wurde der Berufung in der Berufungsvorentscheidung vom 27. Mai 2008 teilweise (in Bezug auf das Mobiltelefon) stattgegeben. Begründend wurde ausgeführt, für die im Interesse des Dienstgebers bestätigte außerdienstliche Erreichbarkeit (berufliche Gespräche seien nicht nachgewiesen worden) sei im Schätzungsweg der Aufwand mit 40…
…Gesprächspartner und daher auch keine Unterlagen zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung des beruflichen Nutzungsanteiles vorgelegt hätte, wäre der Anteil der beruflich veranlassten Telefonkosten im Schätzungswege zu ermitteln gewesen. Grundsätzlich gelte: Jeder Schätzung sei eine gewisse Ungenauigkeit immanent; wer zur Schätzung Anlass gebe und bei der…
…sich zusammensetzt - Vorlage der Unterlagen analog den Ausführungen im Ergänzungsersuchen zum Vorlageantrag betreffend 2007, das mit gleicher Post an Sie zugestellt wird. 4. „Weitere“ - Detaillierte Darstellung um welche es sich dabei handelt und Auflistung aller einzelnen Beträge - Zahlungsnachweise - Nachweis der beruflichen Notwendigkeit aller beantragten Kosten …
…beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und Dauer der beruflichen Gespräche (solche wurden im Zuge der Beschwerde nicht vorgelegt!) und mangels einer auf Grund dieser Nachweise ermittelten Aufstellung von anteilig beruflich und anteilig privat geführten Telefonaten, wurde der beruflich veranlasste Anteil an den gesamten Telefonkosten nach…
…des Beschwerdeführers bekannt, dass der Beschwerdeführer in ihrer Wohnung gewohnt hat, soweit es ihm aus beruflichen Gründen möglich war. An den Wohnungskosten hätte er sich nicht unmittelbar beteiligt. Er hätte eine Waschmaschine und einen Schlafzimmerschrank gekauft – ein diesbezüglicher Nachweis konnte nicht erbracht werden. Weiters hätte…
…Telefonkosten: Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Telefongebühren unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot. Werden über den privaten Telefonanschluss in der Wohnung oder mit dem privaten Handy auch berufliche Gespräche geführt, sind zum Nachweis für jedes einzelne Gespräch Aufzeichnungen zu führen…
…Gespräche zur Koordination und Kooperation wissenschaftlicher Zusammenarbeit. Die in § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist somit von dem einem Steuerpflichtigen obliegenden Nachweis zweier Voraussetzungen - Werbezweck und erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen…
…an Weiterbildungskosten. Fahrtkosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sind in der tatsächlich angefallenen Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern die Fahrten nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und (gegebenenfalls) dem sogenannten Pendlerpauschbetrag abgegolten sind. Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen…
…Zahl und die Dauer der beruflichen Gespräche nicht mittels beweiskräftiger Unterlagen belegt werden kann (vgl. VwGH 21.7.1998, 98/14/0021, mwN), dies setzt aber einerseits voraus, dass die gesamten Kosten des privaten Anschlusses bekannt sind und andererseits die Annahme beruflich veranlasster Telefongespräche glaubhaft…
…die Bf. verabsäumt, sodass mangels Zuordenbarkeit der Telefone an entsprechende Personen sowie mangels Vorlage von Aufzeichnungen über Zahl und Dauer der beruflichen Gespräche, eine genaue Abgrenzung des beruflichen Teils der Telefonnutzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich war. Dieser Umstand berechtigt zur Schätzung gemäß § 184…
…wäre, diese Unterlagen aufzubewahren. Andere Beweismittel, aus denen die beruflich gefahrenen Kilometer ebenso verlässlich beurteilt werden können, wie mit einem Fahrtenbuch, hat die Bf. nicht vorgelegt. Fehlen Nachweise der Höhe nach, so ist die Abgabenbehörde zur Schätzung berechtigt (VwGH 01.03.1983, 82/14/0199…
…von den gesamten Gesprächsgebühren von 405,05 € laut seiner Aufstellung im Jahr 2012 nur ein Kostenanteil von 63,67 € wegen privater Telefonate verrechnet worden war. In einem Telefongespräch erklärte der Bf gegenüber der Richterin, für diesen Kostenanteil keinen Nachweis der beruflichen Bedingtheit mehr…
…Den geforderten Nachweis über die einzelnen dienstlichen Gespräche im Jahr 2001 durch entsprechende Aufzeichnungen könne der Einschreiter aus heutiger Sicht im Detail nicht mehr erbringen. Es werde festgehalten, dass nach Dienstschluss bzw. an Wochenenden aus der Funktion als Vorstandsassistent heraus regelmäßig beruflich veranlasste Telefonate geführt…
…späteren Zeitpunkt erreichbar seien. Dieses Vorbringen ist glaubhaft. Eine Gesprächsauflistung für 2009 ergibt allerdings keinen Nachweis für das Ausmaß der beruflichen Veranlassung der Gespräche im Jahr 2003. Das Ausmaß der Gespräche bzw der berufliche Anteil wird daher auf Grund der Tatsache, dass das Gericht diesem…
…Schriftsatz vom 14. November 2006 habe der Bw. behauptet, dass er keine Unterlagen über Zahl und Dauer der beruflichen Gespräche habe, weshalb der Anteil an den Gesamtkosten geschätzt werden habe müssen. - Lt. Schriftsatz vom 27. Februar 2007 habe der Bw. seine betrieblichen und privaten Festnetz…
…des Dienstgebers bestätigte außerdienstliche Erreichbarkeit (berufliche Gespräche seien nicht nachgewiesen worden) sei im Schätzungsweg der Aufwand mit 40 € (Grundgebühr, Wertkarte etc.) berücksichtigt worden. Die übrigen beantragten Werbungskosten (Pendlerpauschale, Familienheimfahrten) seien bereits im Bescheid vom 12. Dezember 2007 bzw. bei der Lohnverrechnung berücksichtigt worden. Am…
…worden. Telefonrechnungen und Aufzeichnungen über beruflich geführte Gespräche seien keine vorgelegt worden. Außerdem habe der Bw die Möglichkeit im Gemeindeamt Telefon und Internet zu benutzen. Ein höherer Betrag könne daher nicht berücksichtigt werden. Der Nachweis der Fahrtkosten habe grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Ein…
…0002). Dies nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen war die Bw. jedoch bislang nicht in der Lage. Die in Rede stehenden Ausgaben sind daher mangels Nachweises ihrer ausschließlichen oder nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung als Ausgaben für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z…
…Abgabenbehörde zusammenfassend aus, die Geltendmachung von Betriebsausgaben durch den Bf. sei mangels Nachweises der beruflichen Veranlassung der Aufwendungen nicht möglich, insbesondere lauteten zahlreiche Belege auf Gesellschaften, Stiftungen oder den Vater des Bf., und ein Nachweis, dass der Bf. diese Aufwendungen wirtschaftlich getragen habe, sei nicht…
…Arbeitsplatzbeschreibung, die monatlichen Reisekostenabrechnungen und einen Nachweis, dass keine Telefonkosten ersetzt wurden, vorzulegen. Fachliteratur/dsb-Abo-Service: Für welchen Bereich Ihrer Tätigkeit werden diese Handbücher benötigt? Telefonkosten (drei Telefon- und zwei Internetanschlüsse): Vorlage von Aufzeichnungen über Art und Umfang der beruflichen Telefon- und Internetnutzung. Um…