…täglich bedroht sei. Er ersuche daher nochmals um Nachsicht für die bereits von ihm entrichteten 669,19 €. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs.1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre…
…1. angeführten Abgaben bis zur Rechtskraft des Nachsichtsverfahrens. Unter Punkt 1. des Schriftsatzes wurde der Gesamtbetrag für die Nachsicht mit 5.757.866,98 € beziffert. Davon war laut Ausführungen der Nachsichtswerberin ein Betrag in der Höhe von 3.006.853,29 € bereits entrichtet…
…für den Gesamten Rückstand auf meinem Abgaben Konto. Weiders beantragen ich laut bao236 die Auszahlung der einbehaltenen Vorsteuern und die gepfändet Beträge." Der Beschwerdeführer hat bereits am 26.01.2024 bezüglich der Einkommensteuer 2015 bis 2023 und Umsatzsteuer 2015 bis 2023 die Gewährung einer Nachsicht…
…Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen Beschwerde gegen obigen Bescheid ein und beantragen die Genehmigung einer Nachsicht nach § 236 (2) BAO für den am 25.9.2014 ausgewiesenen Rückstand von 23 TEUR (Nachsicht für bereits entrichtete Abgaben). Wir beantragen auch die Beachtung des Parteiengehörs…
…ob die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Nachsicht vorliegen. Informativ wird dazu festgestellt, dass sich aber auch bei einem Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld für den Bf. nichts gewinnen ließe, weil § 237 BAO auf bereits entrichtete Abgaben keine Anwendung findet. Die Parteien haben gemäß…
…eine Nachsicht auch für bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten möglich ist. Sollte mit dem Vorbringen gemeint sein, dass diese Zahlung bei der Festsetzung der Gebühren gegenüber HP nicht berücksichtigt worden sei, ist dem entgegenzuhalten, dass ein Nachsichtsgesuch nicht darauf gestützt werden kann, dass die Bemessung einer Abgabe…
…Sachverhalt kein Raum mehr für eine Entscheidung über einen vom selben Gesamtschuldner nach § 236 BAO gestellten Antrag (VwGH 24.3.1994, 92/16/0103). Rz 1810: Eine Entlassung aus der Gesamtschuld ist für bereits entrichtete Abgaben ausgeschlossen, weil die Entrichtung der Abgabe durch einen der…
…1961) können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Dies gilt entsprechend Abs. 2 leg. cit. auch für bereits entrichtete Abgaben. Der Umstand, dass der Berufungswerber den Abgabenrückstand…
…Nachsicht gemäß § 236 Abs. 1 BAO auch für bereits entrichtete Abgaben in Frage kommt (§ 236 Abs. 2 BAO). Wie sich aus den obigen Ausführungen zu den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. c und d FLAG 1967 ergibt, waren im streitgegenständlichen Zeitraum die Voraussetzungen für…
…der Einbringung ein. Gleiches gilt für bereits entrichtete Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt wurde (§ 212a Abs. 6 BAO): Wird eine entrichtete Abgabe in die Aussetzung der Einhebung einbezogen, so wird sie gutgeschrieben und gilt daher als nicht entrichtet. Rz 1334: Vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten sind, wie sich…
…betroffenen Abgabenschuldigkeiten von insgesamt 249.269,21 € haftet derzeit noch ein Betrag v. 244.456,29 € aus. Nach § 236 Abs. 2 BAO können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen iSd. Abs. 1 leg.cit. auch bereits entrichtete Abgaben nachgesehen werden. Eine Nachsicht entrichteter Abgaben…
…Bewilligung einer Nachsicht in Höhe von EUR 240,00 im angefochtenen Bescheid sei zu Unrecht erfolgt. Richtig sei, dass noch nicht entrichtete Abgaben nur nachgesehen werden könnten, wenn sie fällig seien. Der Bf erhebe die gegenständliche Beschwerde präventiv zur Hintanhaltung der Fälligstellung einer bereits in…
…Abgabeverfahrens wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine für die antragstellende Partei günstigere Entscheidung (keine Beitragspflicht) ergangen. Aus diesem Grund wird der gegenständliche Antrag auf nachträgliche Nachsicht gemäß § 236 Abs 2 BAO gestellt. B. Rechtliche Beurteilung Nach § 236 Abs 2 BAO können bereits entrichtete Abgaben…
…0147). Bei der Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten handle es sich nämlich, wie schon aus der legistischen Stellung des § 236 BAO im sechsten Abschnitt der Bundesabgabenordnung abzuleiten sei, um eine Maßnahme der Abgabeneinhebung und nicht der Abgabenfestsetzung, bei der eine Rechtmäßigkeitskontrolle für bereits erlassene Abgabenbescheide nicht vorzunehmen…
…sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Sie besteht bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Der Berufungswerber hat das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Abgabe bereits entrichtet wurde verneint…
…nach seinen Angaben für die Sanierung und Fertigstellung seiner Gebäude benötige. Nach § 236 Abs. 2 BAO findet der erste Absatz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen…
…Abgabeverfahrens wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine für die antragstellende Partei günstigere Entscheidung (keine Beitragspflicht) ergangen. Aus diesem Grund wird der gegenständliche Antrag auf nachträgliche Nachsicht gemäß § 236 Abs 2 BAO gestellt. B. Rechtliche Beurteilung Nach § 236 Abs 2 BAO können bereits entrichtete Abgaben…
…anzulegen als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschulden. Die oben dargelegten Erwägungen gelten daher auch für die bereits entrichteten nachsichtsgegenständlichen Abgaben. Aus den dargelegten Gründen gelangte der unabhängige Finanzsenat zur Ansicht, dass im vorliegenden Fall in der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben weder persönlich noch…
…1 und 2 BAO mit Ablauf des Jahres 2013 neu zu laufen begonnen. Eine Nachsicht ist nach § 236 Abs. 2 BAO bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch für bereits entrichtete Abgaben möglich. Bisher wurde zum Nachweis einer allfälligen Unbilligkeit der Einhebung kein Vermögensverzeichnis vorgelegt." In…
…2001 den Antrag, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Ergänzend wurde ausgeführt, dass gemäß § 236 Abs. 2 BAO auch bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich einer Nachsicht zugänglich seien. Die entsprechenden Guthaben auf dem Abgabenkonto der Bw beim Betriebsfinanzamt seien aus der Bauträgertätigkeit entstanden. Diese Vorsteuerüberhänge…