…Redakteuraspiranten), nicht hingegen auch mit kommerziellen oder verlegerischen Fragen beschäftigte Personen. Ebenso gehören zu dieser Berufsgruppe Korrespondenten ausländischer Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen, Rundfunk- und Fernsehgesellschaften, die als Journalisten beim Bundespressedienst des Bundeskanzleramtes akkreditiert sind. Journalisten sind auch journalistische Mitarbeiter im Sinne des § 17 Abs. 3 ORF…
…ist Journalist und hat seinen Wohnsitz in Österreich. Laut vom Bf. vorgelegter Bestätigung in deutscher Sprache, datiert London vom 12.3.2007, sei er seit November 2005 als Auslandskorrespondent für eine Nachrichtenagentur ****, tätig. Das Arbeitsgebiet des Bf. seien der Nahe Osten und die westafrikanischen Länder…
…Weise abgewickelt werden, dass lediglich die betreffenden Daten eingeholt und in die USA weitergeleitet werden, ohne dass eine den Betriebsgegenstand der US-Gesellschaft bildende Datenaufarbeitung in Österreich erfolgt, könnte in Anlehnung an die diesbezügliche Regelung für Nachrichtenagenturen (BMF-Erlass vom 13. Juli 1961, 86.197…
…Ebenso gehören dazu Korrespondenten ausländischer Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen, Rundfunk und Fernsehgesellschaften, die als Journalisten beim Bundespressedienst des Bundeskanzleramtes akkreditiert sind. Nicht dazu gehören Pressesprecher und Pressereferenten von Unternehmen und zwar auch dann, wenn für sie ein Presseausweis ausgestellt wurde (siehe Verordnung des Bundesministers für Finanzen…
…diesen Jour Fixes würden die Themengebiete vorgegeben. **C** entscheide jedoch selbst, welche Meldungen aus der kommunalen Nachrichtenagentur zu den Themengebieten passten und ob sie in den jeweiligen Ländern interessant wären. Nur jene interessanten Themen würden von **C** aufbereitet, indem sie an die jeweiligen Erfordernisse der…
…diesen Jour Fixes würden die Themengebiete vorgegeben. **C** entscheide jedoch selbst, welche Meldungen aus der kommunalen Nachrichtenagentur zu den Themengebieten passten und ob sie in den jeweiligen Ländern interessant wären. Nur jene interessanten Themen würden von **C** aufbereitet, indem sie an die jeweiligen Erfordernisse der…
…Ratings, Marktanalysen und auch allgemeine Nachrichten, die von der eigenen, weltweit tätigen Nachrichtenagentur stammen Anhang 5 (IOK22 für Rechercheure, Ökonomen und Portfolio-Manager = „PMs“) Das einleitende Bild ist dieselbe farbige, abstrakte Darstellung, die der Bf bereits beim Anhang 4 verwendet hat. Das Thema des…
…Schriftleiter) gelten. Nach § 1 Abs. 2 Journalistengesetz gelten die Vorschriften sinngemäß für die Mitarbeiter einer Nachrichtenagentur, einer Rundfunkunternehmung (Ton - oder Bildfunk) oder einer Filmunternehmung, die mit der Gestaltung des Textes oder mit der Herstellung von Bildern (Laufbildern) über aktuelles Tagesgeschehen betraut und mit festen Bezügen…
…Schriftleiter) gelten. Nach § 1 Abs. 2 Journalistengesetz gelten die Vorschriften sinngemäß für die Mitarbeiter einer Nachrichtenagentur, einer Rundfunkunternehmung (Ton - oder Bildfunk) oder einer Filmunternehmung, die mit der Gestaltung des Textes oder mit der Herstellung von Bildern (Laufbildern) über aktuelles Tagesgeschehen betraut und mit festen Bezügen…
…Bildern betrauten Mitarbeiter einer Zeitungsunternehmung, die mit festen Bezügen angestellt sind und diese Tätigkeit nicht bloß als Nebenbeschäftigung ausüben (Redakteure, Schriftleiter). (2) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten sinngemäß für die Mitarbeiter einer Nachrichtenagentur, einer Rundfunkunternehmung (Ton- oder Bildfunk) oder einer Filmunternehmung, die mit der Gestaltung…
…Bildern betrauten Mitarbeiter einer Zeitungsunternehmung, die mit festen Bezügen angestellt sind und diese Tätigkeit nicht bloß als Nebenbeschäftigung ausüben (Redakteure, Schriftleiter). (2) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten sinngemäß für die Mitarbeiter einer Nachrichtenagentur, einer Rundfunkunternehmung (Ton- oder Bildfunk) oder einer Filmunternehmung, die mit der Gestaltung…
…und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 13.07.1961, Z 86.197-8/61 (Annahme einer Betriebstätte gemäß den Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen für Nachrichtenagenturen) ist aufgrund des Verweises auf nicht mehr in Kraft stehende Doppelbesteuerungsabkommen (Abkommen Österreichs mit der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. Nr…
…in welchem bestätigt wird, dass der Apfl. nicht nur für die B. tätig ist, sondern auch für andere Nachrichtenagenturen. Es wird seitens der Behörde davon ausgegangen, dass bislang nicht alle Einkünfte erfasst wurden. Aufgrund der angeführten Mängel und zur Abdeckung allfälliger Unsicherheiten, wird zu den…
…Mitarbeiter (zB Redakteuraspiranten), nicht hingegen auch mit kommerziellen oder verlegerischen Fragen beschäftigte Personen. Ebenso gehören zu dieser Berufsgruppe Korrespondenten ausländischer Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen, Rundfunk- und Fernsehgesellschaften, die als Journalisten beim Bundespressedienst des Bundeskanzleramtes akkreditiert sind. Nicht als Journalisten gelten im Allgemeinen Personen, die fallweise Artikel…