…WTH, 9620 Hermagor, Gösseringlände 7, - vom 28. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 1. Oktober 2008 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) zum 1. Jänner 2008 (Nachfeststellung § 22 Abs. 1 BewG), KG 1 u.a., EW-AZ 2 - vom 20. Mai…
…hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Mai 2015 gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2015 (Nachfeststellung, § 22 (1) BewG), des Finanzamtes Klagenfurt vom 23. April 2015 betreffend den Grundbesitz (unbebautes Grundstück), Gemeinde **…
…1 BewG 1955) für das Grundstück Nr. ***/3 mit € 2.100,00 und der gemäß Abgabenänderungsgesetz 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit € 2.835,00 festgestellt wird. Der angefochtene Bescheid zu EWAZ-2 wird dahingehend abgeändert als der Einheitswert (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs…
…auf. Im Zuge des Nachlasses von b (Onkel des Beschwerdeführers) wurde mit Grundbuchsbeschluss des Bezirksgerichtes a vom g November 2011 aufgrund eines Übergabsvertrag vom h das vollständige Eigentumsrecht des Beschwerdeführers (Bf.) betreffend dieser verfahrensgegenständliche Liegenschaft einverleibt. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde vom Finanzamt eine Nachfeststellung durchgeführt…
…Mag. Dr. Andreas Kogler, Wirtschaftstreuhänder, 9020 Klagenfurt, Eiskellerstraße 3, vom 24. Juni 2006 gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2006 (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG) des Finanzamtes Spittal Villach vom 7. Juni 2006 betreffend Grundbesitz Betriebsgrundstück (bewertet als Geschäftsgrundstück), S, EZ 5, GrdSt. Nr…
…Juni 2004 betreffend Feststellung des Einheitswertes des Grundbesitzes EZ 000, KG G, zum 1. Jänner 2004 (Nachfeststellung gem. § 22 Abs. 1 BewG) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Jahr 1995 erwarb der Berufungswerber die berufungsgegenständliche Liegenschaft EZ 000…
…vom 24. November 2004 gegen 1. den Bescheid des Finanzamtes K vom 8. November 2004, Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 2003 (Nachfeststellung) betreffend das unbebaute Grundstück KG 7 R, EZ 9, GrdSt. Nr. 3 (EW-AZ 0) und 2. den Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner…
…5. November 2004 wurde auch der Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2003 erlassen. Dabei wurden 0,90 € (1,0 v.T. von 900) festgesetzt. Gegen den Nachfeststellungsbescheid erhob die Bw. mit Schriftsatz vom 29. November 2004 Berufung. Im Einzelnen führte sie aus: A) 1. Bei…
…vertreten durch Veronika Picher, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Feststellung des Einheitswertes zum 1.1.2000 (Nachfeststellung gemäß § 22 (1) BewG) und Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2000 (Nachveranlagung) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 13. Oktober 1997, EW-AZ betreffend Nachfeststellung des Einheitswertes des Grundvermögens (einschließlich der Betriebsgrundstücke) zum 1. Jänner 1997 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Einheitswertbescheid vom 13. Oktober 1999 stellte das Finanzamt Eisenstadt gegenüber dem Berufungswerber…
…Nr 1 in EZ1 gelöscht und die neu gebildeten Grundstücke 2 und 3 ersichtlich gemacht. Das Finanzamt erließ daraufhin am 23.2.2017 den verfahrensgegenständlichen Einheitswertbescheid zum 1.1.2015 (Nachfeststellung gemäß § 22 BewG) und stellte für die zur Liegenschaft EZ1 gehörenden GSt Nr 2…
…des § 2 Abs. 1 TGVG 1996 beurteilt wurde. I.8. Am 8. Februar 2020 erließ das Finanzamt Innsbruck (Bewertungsstelle) zum einen einen Einheitswertbescheid zum 1.1.2015 (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG 1955), mit dem der Einheitswert für den Grundbesitz festgestellt wurde. Gemäß Spruchpunkt…
…Beschwerdesache Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 30.11.2012, EWAZ Zahl betreffend Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes zum 1. Jänner 2010 (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…erfolgte mit Beschluss des BG Z vom 29. April 2009. Mit dem berufungsgegenständlichen Bescheid vom 1. Februar 2010 nahm das Finanzamt hinsichtlich des Grundstückes c eine Nachfeststellung zum 1. Jänner 2009 vor und rechnete dieses dem Bw zu, wobei es irrigerweise von der gesamten Grundstücksgröße…
…landwirtschaftliche Nutzfläche ein Einheitswert von € 118,56. Für diese neu gegründete wirtschaftliche Einheit hatte das Lagefinanzamt im April 2009 zum Stichtag 1. Jänner 2009 eine Nachfeststellung und Bewertung als Einfamilienhaus vorgenommen. Das Ergebnis der ergänzenden Ermittlungen des Finanzamtes, wonach es sich schon zum 1…
…erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Der angefochtene Bescheid zu EW-AZ ... wird dahingehend abgeändert als der Einheitswert (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG 1955) für das Grundstück Nr. abc mit € 11…
…vorzunehmen, wenn die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt im Einheitswertbescheid festgestellten Art abweicht. Alle Fortschreibungen wie auch die im Falle der Neugründung von wirtschaftlichen Einheiten vorzunehmenden Nachfeststellungen (§ 22 BewG) sind auf den dem maßgeblichen Ereignis folgenden Beginn eines Kalenderjahres (das ist zum 1.1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L, gegen den Feststellungsbescheid (Nachfeststellung gem. §22 Abs.1 Z1 BewG 1955 zum 1.1.2006) des Finanzamtes X vom 19. Oktober 2006, Steuernummer, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…ergangenem Einheitswertbescheid vom 28. April 2004 wurde für das berufungsgegenständliche Grundstück ein Einheitswert von 54.000,00 € festgestellt. Die Nachfeststellung sei erforderlich gewesen, weil eine wirtschaftliche Einheit gegründet worden sei. Für die bei ihrem Vater verbleibende wirtschaftliche Einheit erging am 30. April 2004 mit…
…der Bw., vertreten durch xxx, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12.,13.,14 Bez. und Purkersdorf vom 11. Oktober 2000 betreffend den 1. Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2000 (Nachfeststellung gem. § 22 Abs. 1 BewG) 2. Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2000 (Nachveranlagung) entschieden: …