…diese Bescheide ersatzlos aufgehoben hat und diese BVE keine Begründungen aufwiesen, gab die Behörde zuerkennen, dass sie der Argumentation der Bf. vollinhaltlich beipflichtete, denn nur dann kann eine Begründung entfallen (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO). Durch die nach der Betriebsprüfung neuerlich ergangenen Bescheide vom…
…findet sich in der Begründung kein Wort zur Wiederaufnahme des Verfahrens und warum diese nach Ansicht des Finanzamts zu Recht oder zu Unrecht erfolgt sein soll. Mit Schreiben vom 1. August 2018 wurde Vorlageantrag sowohl hinsichtlich der Wiederaufnahmebescheide als auch der Sachbescheide gestellt. Mit Bericht…
…Ausfertigung eines neuen Sachbescheides, im konkreten der BVE vom 26-03-2021 betreffend die USt 2009 ist ohne vorherige rechtskräftige Erledigung der Beschwerde vom 26.02.2018 gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend USt 2009 vom 29.01.2018 rechtlich gar nicht zulässig. Die BVE vom 26…
…Wiederaufnahmebescheid aufgehoben, so tritt nach § 307 Abs. 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus (VwGH 28.10.2008, 2006…
…198 BAO, der die Sache Einkommensteuer 1995 bescheidmäßig abschließt. Da dieser Erstbescheid aufgrund des nach rechtskräftiger Durchführung der Wiederaufnahme "offenen" Verfahrens aber jedenfalls zu erlassen war, kommt dem Hinweis auf § 295 BAO keine Bedeutung zu. Der Hinweis war deshalb aus dem Bescheid zu entfernen, was…
…aus dem Zusammenschlussvertrag kein erkennbarer Grund. Infolge eines Begründungsfehlers musste die Berufung gegen den angeführten Wideraufnahme- bzw Sachbescheid vom 20.6.2006 mit stattgebender BVE aufgehoben und mit neuer Begründung die Weideraufnahem gemäß § 303 Abs 4 BAO sowie die Erlassung des entsprechenden Sachbescheides mit Bescheiden…
…rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens der Behörde bekannt geworden sind (VwGH 21.12.2012, 2009/17/0199). Nach Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind die Wiederaufnahmsgründe in der Begründung anzuführen, weil sich die Rechtsmittelbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Rechtsmittels auf keine neuen…
…Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus, und zwar auch dann, wenn im Verwaltungsverfahren noch keine Verjährungseinrede erhoben wurde…
…Jahre 2001 bis 2004 nach der in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. An der Gesellschaft beteiligt sind neben weiteren Gesellschaftern Herr GF29…
…0101). Daher war die Erlassung des neuen - nun mit gegenständlichem Rechtsmittel bekämpften - Bescheides betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für das Jahr 2004 vom 19. September 2007 unzulässig, da nach der rechtskräftigen Aufhebung der Festsetzungsbescheide keine der in § 201…
…Daher war die Erlassung der neuen - nun mit gegenständlichem Rechtsmittel bekämpften - Bescheide betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2003 und 2004 vom 15. Oktober 2008 unzulässig, da nach der rechtskräftigen Aufhebung der Festsetzungsbescheide keine der im …
…bis 1994 wieder aufgenommen und neue Sachbescheide erlassen (Bescheide vom 14. Mai 1998 und 10. Juni 1998) wobei insbesondere die Einkünfte aus der Tätigkeit als Versicherungsvermittler im Wesentlichen wie bisher der Ehegattin Maria KK zugerechnet wurden. In der Begründung der nach der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide…
…17. März 2005); Die vom Bf. als "Verbesserungsmaßnahmen" genannten Maßnahmen (sofern sie überhaupt in den jeweiligen Streitjahren gesetzt wurden) seien nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates keine grundlegenden strukturellen Maßnahmen, die geeignet gewesen wären, seinen Handelsbetrieb in den einzelnen Streitjahren aus der Verlustzone zu führen. Die…
…Der Vorlageantrag vom 10.3.2020 wendet sich nur noch gegen die Sachbescheide. Steuerliche Vertreter: Der Bescheid ist uns nicht zugegangen. Wenn es keine BVE für die verfahrensrechtlichen Bescheide gibt, seien die Sachbescheide nicht richtig ergangen. Vertreter des Finanzamtes: Im Ausgangskanal des Systems findet sich…
…bestanden. Gleiches gilt hinsichtlich des Ablaufs der Berechtigung zur pauschalen Gewinnermittlung nach der lufPauschVO. Da der Bf im Jahr 2015 auch nicht freiwillig eine laufende Buchführung eingerichtet hatte, konnte der Bf seinen Gewinn 2015 pauschal ermitteln und die neuen Tatsachen führten zu keinem neuen Spruchinhalt…
…Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente sind keine Tatsachen. Die Tatsachen müssen auch neu hervorkommen, das heißt es muss sich um solche Tatsachen handeln, die bereits vor Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens bestanden haben, aber erst nach rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens der…
…Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente sind keine Tatsachen. Diese Tatsachen müssen auch neu hervorkommen, das heißt es muss sich um solche Tatsachen handeln, die bereits vor Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens bestanden haben, aber erst nach rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens der…
…wieder auf und erließ am selben Tag neben neuen Sachbescheiden auch den Umsatzsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2022. Meritorisch begründete sie die Wiederaufnahme mit den Ergebnissen der Betriebsprüfung im Zusammenhang mit der M GmbH. Da - so die belangte Behörde - keine schriftliche Vereinbarung über das Bestandsverhältnis vorläge…
…keine Tatsachen (vgl. Stoll, BAO-Handbuch, S 723). Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung zu beseitigen. Eine neue rechtliche Würdigung eines bekannten Sachverhaltes vermittelt daher keine Berechtigung zur Wiederaufnahme von (rechtskräftig abgeschlossenen) Verfahren nach dem Neuerungstatbestand (VwGH 21…
…Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente sind keine Tatsachen. Diese Tatsachen müssen auch neu hervorkommen, das heißt es muss sich um solche Tatsachen handeln, die bereits vor Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens bestanden haben, aber erst nach rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens der…