…in welche die Hinfahrt zum Zielort und die Rückfahrt fällt, mehr als einen Aufenthaltstag, können im Allgemeinen pro Aufenthaltstag die pauschalen Nächtigungsaufwendungen (Nächtigungssätze) nur dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Pauschale…
10.5.1.4 Nächtigungsgelder Rz 730: Nächtigungsgeld steht nur dann nicht steuerbar zu, wenn tatsächlich genächtigt wird (siehe auch Rz 732). Der Umstand der Nächtigung ist grundsätzlich nachzuweisen. Bei Entfernungen von mindestens 120 Kilometer zwischen Einsatzort und Wohnort kann von einer Nächtigung ausgegangen werden…
5.6.5 Absetzbare Aufwendungen Rz 285: Werbungskosten aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), VerpflegungsmehraufwandTagesgelder gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 iVm § 26…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Walter Kreindl, Steuerberater, 1180 Wien, Pötzleinsdorfer Straße 99, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
10.5.4 Verhältnis von Nächtigungsgeldern gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 Rz 741: Nächtigungsgeld ist gemäß § 26 Z 4 lit. c und e EStG 1988 der Betrag, der bei Vorliegen eines Nächtigungsaufwandes im Rahmen…
5.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung Rz 346: Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung (Rz 344 und Rz 345) nicht vor oder sind sie weggefallen (zB (Ehe)Partner beendet seine berufliche Tätigkeit), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung…
…Wie aus den dargelegten Widersprüchen zwischen den Tagesberichten, der Aufstellung der beruflichen Fahrten und den Nächtigungsaufwendungen zu ersehen ist, bieten die vorgelegten Unterlagen keineswegs hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit und sind auch nicht mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar. Auch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Walter Kreindl, Steuerberater, 1180 Wien, Pötzleinsdorferstraße 99, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…Ein (pauschaler) Nächtigungsaufwand führt nur bei tatsächlicher wirtschaftlicher Belastung des Steuerpflichtigen zu Werbungskosten. Nachdem vom Berufungswerber weder ein diesbezügliches Vorbringen erstattet noch hiermit verbundene tatsächliche Nächtigungsaufwendungen behauptet und belegt wurden, können ihm keine pauschalen Nächtigungsgelder als Werbungskosten gewährt werden. C5) Das Nächtigungspauschale umfasst auch die…
…Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Mit anderen Worten ausgedrückt, sind Nächtigungsaufwendungen dem Grunde nach angefallen, hat der Steuerpflichtige Anspruch auf Tages- bzw. Nächtigungsgelder, ohne die Höhe…
13. Vorsteuerabzug bei Reisekosten (§ 13 UStG 1994) Rz 2201: Rechtslage von 1.5.2016 bis 31.10.2018: AbVom 1.5.2016 bis zum 31.10.2018 ist für die Beherbergung der Umsatzsteuersatz von 13% (§ 10 Abs. 3 Z 3 lit. a UStG 1994 idF…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B E, Str, 9999 C, gegen den Bescheid des Finanzamtes D mit Ausfertigungsdatum vom 14.03.2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
5.6.7.5 Inlandsreisen Rz 311: Der Werbungskostenabzug für den Verpflegungsmehraufwand beträgt 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) für 24 Stunden. Die Aliquotierung erfolgt stets nach 24-Stunden-Zeiträumen. Diese Frist wird durch jede Reise ausgelöst. Eine Fortbewegung bis zu drei Stunden löst…
42.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen Rz 1405: In der folgenden Tabelle sind die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 gemäß der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland (BGBl. II…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin O in der Beschwerdesache Bf NM, gegen den Bescheid des XXX vom 30.01.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II.) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
5.9.21.4 Reisekosten Rz 383d: Sofern eine gesetzliche Regelung vorliegt, wonach Fahrten bzw. Reisen eines politischen Mandatars als Dienstreisen im Sinne des § 26 EStG 1988 zu qualifizieren sind, unterliegen die vom Arbeitgeber geleisteten Ersätze, soweit sie die Sätze des § 26 EStG 1988 nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 06.02.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung…
5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten betreffend Einkommensteuer 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Gegen die am 13. Oktober 2000 erklärungsgemäß durchgeführte Veranlagung der Einkommensteuer für…
5.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise Rz 314: Die Aufwendungen für "Arbeitsessen" mit ausschließlichem oder weitaus überwiegendem Werbecharakter im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Hälfte…