…KG) im Monat Dezember 2021 für die Tochter des Bf zusteht, wenn diese - nach Betreuung bei einer Pflegemutter - ab 9.12. und nicht bereits am Monatsersten in den Haushalt des Bf zurückgekehrt ist bzw. erst ab 9. des Monats beim Bf haushaltszugehörig war. Wie oben…
…also auch für jene Monate zuständig ist, in denen der Bf seine Beschäftigung in Österreich erst während des Monates begonnen hat und somit zum Monatsersten nicht in Österreich beschäftigt war. Die DVO 987/2009 enthält in Art. 59 Regelungen für jene Fälle in denen sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B C, Adresse_PL, nunmehr Adresse_PL_neu, Polen, vom 2.11.2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf…
…und Kinderabsetzbetrag entgegen § 10 Abs. 2 FLAG 1968 gemäß Art. 59 VO 987/2009 erst ab dem folgenden Monatsersten nach der Begründung der Zuständigkeit Österreichs auszuzahlen. Ist Österreich nur zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach § 68 Abs. 2 VO 883/2004 zuständig, da sowohl Österreich als…
…die Monate Oktober 2013, Jänner 2014 und März 2014 mit der Begründung ab, dass er in diesen Monaten zum Monatsersten in Österreich nicht beschäftigt war. Am 14.12.2015 erhob der Bf fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde. Begründend führte er aus, dass die Gattin des…
…mit Art. 1 der Verordnung. Erst durch die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit komme die Verordnung zur Anwendung. Der Bf. wechsle oft seine Dienstgeber und sei zum Monatsersten in den Monaten Juni, August, Oktober und November 2014 nicht erwerbstätig gewesen bzw. habe Arbeitslosengeld bezogen. Da die…
…an dem der Zivildienstpflichtige den Dienst anzutreten hat, wird er Zivildienstleistender. Hat der Dienstantritt zum ordentlichen Zivildienst erst nach dem Monatsersten zu erfolgen, so gilt dieser Monatserste als Beginn der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes. § 15. (1) Beginn und Dauer des ordentlichen Zivildienstes richten sich nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 1. Dezember 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. November 2004, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind, für den Zeitraum vom 1. Februar 2004 bis…
…beträgt die Vorbereitungszeit zwei Semester. Die Vorbereitungszeit beginnt im Regelfall mit dem der Zulassung folgenden Monatsersten. Auf Wunsch der antragstellenden Person kann die Vorbereitungszeit auch mit dem Semester der Zulassung oder dem der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung nachfolgendem Semester beginnen. Die Studienberechtigungsprüfung konnten Sie erst ab…
…A sowie dieser an die GemeindeX das ihm gehörige Gst1 in EZ3 im Ausmaß von (nach außerbücherlichen Zu- und Abschreibungen) 8.321 m² (landwirtschaftliches Gst) einander im Tauschwege und ohne Aufzahlung übertragen (Vertragspunkt II.). Als Übergabsstichtag wurde der der Vertragsunterfertigung folgende Monatserste festgelegt (Punkt III.)…
…des Kaufvertrages gilt die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes mit dem auf das Einlangen des Gesamtkaufpreises auf dem Treuhandkonto des Vertragserrichters folgenden Monatsersten als erfolgt. Mit Bescheid vom 4.11.2013 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für diesen Rechtsvorgang mit 6.475,-- € fest. Mit…
…Slowakei studierenden Töchter V und Z wurde seitens des Finanzamtes für den Zeitraum Jänner 2011 bis März 2011 abgewiesen. Sie sei nämlich im Jänner und März nicht zum Monatsersten, im Februar überhaupt nicht in Österreich beschäftigt gewesen. Sie brachte dagegen Berufung ein und erläuterte: Von…
…Forschung ein Kandidat für die Studienberechtigungsprüfung, der zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen worden sei. Die Gleichstellung beginne mit dem der Zulassung folgenden Monatsersten und dauere sechs oder zwölf Monate. Werde bis zum Ende der Gleichstellung nicht wenigstens eine Fachprüfung der Studienberechtigungsprüfung erfolgreich abgelegt, sei die Familienbeihilfe zurückzuzahlen.…
…unbestimmte Zeit abgeschlossen. In Punkt 3. wurde vereinbart, dass der Mietzins jeweils am Monatsersten spesenfrei und zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen ist und dass die Mieter sämtliche Betriebskosten tragen. Bezüglich der Betriebskosten wurde weiters festgehalten, dass soferne derartige Kosten der Vermieterin vorgeschrieben werden, diese von den…
…Das Mietverhältnis würde, ebenso wie die Pflicht zur Bezahlung des Mietzinses, an dem auf die bezugsfertige Übergabe des Mietgegenstandes folgenden Monatsersten beginnen und werde auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Auch sollte das gegenständliche Bestandrecht im Grundbuch einverleibt werden. Bezüglich der Fertigstellung hielten die Vertragsparteien noch fest…
…September 2000 verhängten Geldstrafe, die noch mit einem Betrag von € 36.236,88 offen aushaftet, dem Bestraften beginnend ab April 2004 monatliche Raten in Höhe von € 1.200,00, jeweils fällig am Monatsersten, gewährt werden. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet…
…Teilungsplanentwurf des Zivilgeometers Dip.Ing. F im unverbürgten Ausmaß von 11.686 m². In Pkt IV. des Kaufvertrages wurde vereinbart, dass der Besitzübergang mit dem der Rechtswirksamkeit dieses Vertrages nächstfolgenden Monatsersten erfolgt. In Pkt. V. des Kaufvertrages erklärte der Verkäufer, dass nach seinem Kenntnisstand der…
…gebildet aus der ihr gehörigen Liegenschaft Gst2 in EZ2 (landwirtschaftliches Gst), einander wechselseitig im Tauschwege und ohne Aufzahlung übertragen (Vertragspunkt III.). Als Übergabsstichtag wurde der der Vertragsunterfertigung folgende Monatserste festgelegt (Punkt IV.). Unter Vertragspunkt VIII. "Allgemeine Bestimmungen" wurde ua. festgeschrieben: " … Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich…
…Vertragsparteien. Für die Verrechnung von Abgaben und sonstige auf den Kaufgegenstand bezogene Kosten wird ein abweichender Stichtag, nämlich der der Unterfertigung dieses Kaufvertrages durch sämtliche Vertragsparteien folgende Monatserste vereinbart. Die Unterfertigung durch die Käuferin erfolgte am 16. Februar 2012 und durch den Verkäufer am 2…
… 10 FLAG 1967. Der Anspruch auf Familienbeihilfe sei stichtagsbezogen zu beurteilen; als Stichtag sei der Monatserste anzusehen. Zu diesem Stichtag wäre die Tochter bei ihm nicht haushaltszugehörig gewesen, eine Aliquotierung der Familienbeihilfe sei im Beihilfenrecht nicht vorgesehen. Daraufhin beantragte der Einschreiter die Entscheidung über die…