…bei der Haftungsinanspruchnahme: Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. seien zweifellos angespannt, da dieser seit geraumer Zeit auf das Existenzminimum gepfändet werde und daher von einer Uneinbringlichkeit bzw. keiner zeitnahen Einbringlichkeit ausgegangen werden könne. Weiters liege durch die fehlerhafte Schätzung zweifellos ein behördliches Mitverschulden…
…gegen die Erfüllung der im § 175 Abs. 4 ZollG geforderten Voraussetzungen sprachen. Es lagen diesem Fall somit Umstände zu Grunde, die mit dem Berufungsfall nicht vergleichbar sind. Für ein Mitverschulden der Behörde an der Uneinbringlichkeit beim Erstschuldner müssen Umstände vorliegen, die die Behörde zu mitzuverantworten…
…gegenüber der Finanzbehörde - ein gewisses Mitverschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben anzulasten wäre, ist zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 9.6.1986, 85/15/0069) bei der Inanspruchnahme der Haftung eines Geschäftsführers gemäß § 9 BAO die Frage, ob die Behörde allenfalls…
…Ein mögliches Mitverschulden der belangten Behörde im Zusammenhang mit einer möglichen Uneinbringlichkeit gegenüber der Holding sei entsprechend zu berücksichtigen. Werde von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die Holding abgesehen, so wäre zumindest eine allenfalls zu erwartende fiktive Ausgleichsquote zu berücksichtigen. Im Ergebnis würde der angefochtene…
…der VwGH-Rechtsprechung (siehe unten) - kein Verhalten gesehen, aufgrund dessen ein Mitverschulden der Behörde an der Uneinbringlichkeit der Abgaben anzunehmen wäre, welches eine bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Unbilligkeit begründet (vgl VwGH 27.02.2008, 2005/13/0100: "Einen Ermessensfehler der belangten Behörde zeigt der…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid des Finanzamtes Linz (im Folgenden bezeichnet als "belangte Behörde") vom 5. November 2018 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß § 82a EStG in Verbindung mit § 224 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten (Lohnsteuer für die Jahre 2013 bis 2015) der ***Auftragnehmer*** GmbH…
…des Zählers aufgebürdet werden sollen und dass Gebrechen an der Verbrauchsanlage grundsätzlich in die Risikosphäre des Wasserabnehmers fielen. Die Beschwerdeführerin mache aber nicht geltend, dass sie aufgrund eines Gebrechens keine Gebühren schulde, sondern weil die Behörde diese Gebühren durch ihr schuldhaftes Unterlassen jeglicher Warnung in…
…treffen müssen, damit sich eine unberechtigte Ausgabe von Carnet-TIRs nicht wiederholen kann. Diese Schreiben sowie das Schreiben vom 2. Oktober 2008 stehen - entgegen den Ansichten der belangten Behörde - nicht im Widerspruch zueinander; tatsächlich stellt das Schreiben aus dem Jahr 2006 ausdrücklich klar, dass ein…
…aus der zollamtlichen Überwachung entzieht. Eine Beteiligung nach Art 203 (3), 2. Spiegelstrich ZK, liegt aber nur vor, wenn ein konkreter Zusammenhang zwischen einer bestimmten Handlung und einer (jeweils) bestimmten Entziehung besteht (Witte in Witte, ZK5 Art 203 Rz 18 mwN). Die belangte Behörde unterlässt…
… BIC: BUNDATWW binnen zwei Wochen ab Eintritt der Rechtskraft dieses Erkenntnisses einzuzahlen. Auf § 52 Abs 6 iVm §§ 14 und 54b Abs 1 und 1a VStG wird hingewiesen. Die an die belangte Behörde zu entrichtenden Beträge (Geldstrafe und Kosten des behördlichen Strafverfahrens) bleiben hiervon unberührt. 1…
…Insbesondere hat es die belangte Behörde verabsäumt, sich in einer Ermessensentscheidung mit den amtsbekannten wirtschaftlichen Verhältnissen des Bf auseinanderzusetzen. Nach Ansicht des Richters sind im gegenständlichen Fall die folgenden Ermessenskriterien maßgebend. Der Bf (Jahrgang 1946) ist Pensionist und bezog im Jahr 2014 eine monatliche Nettopension…
…ein Mitverschulden der Behörde vor, das jedenfalls in die Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde über die Haftungsinanspruchnahme einzufließen habe. Zudem verfüge der BF lediglich über ein jährliches Einkommen von rund € 35.000,00. Dies setze sich aus einer geringen betrieblichen Firmenpension und der Pension der SVA…
…Entlastung darzutun, dann liegt es an der Behörde, erforderlichenfalls Präzisierungen und Beweise vom Geschäftsführer abzufordern, jedenfalls aber konkrete Feststellungen über die von ihm angebotenen Entlastungsbehauptungen zu treffen (vgl. z. B. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0151). Der Verwaltungsgerichtshof hat aber auch wiederholt ausgesprochen, dass…
…Entlastung darzutun, dann liegt es an der Behörde, erforderlichenfalls Präzisierungen und Beweise vom Geschäftsführer abzufordern, jedenfalls aber konkrete Feststellungen über die von ihm angebotenen Entlastungsbehauptungen zu treffen (vgl. z. B. VwGH 28.11.2002, 2002/13/0151). Der Verwaltungsgerichtshof hat aber auch wiederholt ausgesprochen, dass…
…Die Behörde hat den Bw. mehrfach (Vorhalt vom 31. Juli 2003; Vorhalt vom 8. März 2004) aufgefordert, eine ihn entlastende Aufstellung zur von ihm behaupteten Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgaben einerseits und das Vorhandensein / Nichtvorhandensein liquider Mittel…
…Finanzielle Härte: Die nachträglich geforderte Summe ist für mich nicht auf einmal tragbar und gefährdet meine wirtschaftliche Lage. 4. Mitverschulden der Behörden: Da ich jahrelang keine Warnung erhielt, hätte das Finanzamt früher eingreifen können. Mein Ansuche Ich bitte Sie höflichst um: - Erneute Prüfung meines Falls…
…kein Schaden - Mitverschulden der Behörde und Verjährung - keine Haftung für Abgaben einer anderen nicht vertretenen GmbH - keine Angehörigkeit zum haftenden Personenkreis bez. Steuerschuldner - Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit - Berücksichtigung des mangelnden Verschuldens - keine Kausalität für allfällige Abgabenentgänge - Berücksichtigung der Unbilligkeit - Berücksichtigung der Unverhältnismäßigkeit Diese komplette Übergehung sei…
…der belangten Behörde auf erfolgte Bankkontopfändungen ist nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil: Durch die (offenkundig nicht erfolgreichen) Bankkontopfändungen bei der X.KG waren die fehlenden liquiden Mittel für die belangte Behörde evident! Die belangte Behörde trifft durch deren Untätigkeit daher jedenfalls zumindest ein Mitverschulden an der…
…dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Zum Einwand des Bf., dass ein Mitverschulden der Behörde wegen unterbliebener Einbringungsmaßnahmen vorliege, ist auf die in der Beschwerdevorentscheidung aufgelisteten…
…Mitverschulden des Finanzamtes an der Zahlungsunfähigkeit der DS GmbH unter Punkt b) betreffe, so würden dazu von Seiten des Finanzamtes keine Ausführungen getroffen, da die diesbezüglichen Ausführungen des Berufungswerbers für das Finanzamt nicht nachvollziehbar seien. Was die schuldhafte Pflichtverletzung des Berufungswerbers für die Nichteinbringung der…