…den klaren Gesetzeswortlaut des § 4 Abs.1 ErbStÄquG, der eine Befreiung von der Abgabenpflicht dann normiert, wenn ein Wohnsitz im Inland vorliegt, was unbestrittenermaßen zutrifft, bestehe für eine extensive Interpretation der Gesetzesbestimmung, dass es für die Befreiung bei Mehrfachwohnsitzen auf den Mittelpunkt des Lebensinteresses ankomme…
…haben Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt des Lebensinteresses im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt der Lebensinteressen in dem Staat, zu dem…
…ist. Ergänzend führte der steuerliche Vertreter des Bf. aus, der Bf. habe sich zu keinem Zeitpunkt in der Wohnung von Frau ***8*** aufgehalten. Der Mittelpunkt des Lebensinteresses im Jahr 2015 sei somit die Schweiz. Laut Art. 15 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und der Schweiz dürften…
…der als Mittelpunkt der Lebensinteressen(-beziehungen) gilt. Nach den Bestimmungen des § 82 Abs. 8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, welche von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Als Verwender…
…der VwGH aus, dass auch für Ausgleichszahlungen iSd § 4 Abs 2 FLAG die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs 8 FLAG erfüllt sein müssen. Einer Person, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Ausland hat, ist daher die Ausgleichszahlung zu versagen (VwGH 13.9.1989, 88/13/0165…
…dem Vertragstaat ansässig gilt, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt des Lebensinteresses). Im vorliegenden Fall ist somit dem Finanzamt beizupflichten, dass der Abgabepflichtige in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht der Besteuerung nach § 98 EStG…
…für Zwecke der Vollziehung des KfzStG einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss oder nicht (vgl. VwGH 19.03.2003, 2003/16/0007; VwGH 23.10.2001, 2001/11/0288). Der Verwender hat - in gegenständlicher Causa - seinen Mittelpunkt des Lebensinteresses im Inland (siehe…
…Sitz in der Schweiz, Deutschland und in Wien. Wohnmitgliedstaat: Mittelpunkt des Lebensinteresses: Der behauptete Zuzug war am 15.08.2013. Zu diesem Zeitpunkt hatte der ältere Sohn O das 3. Lebensjahr bereits vollendet und hätte den Kindergarten im Herbst 2013 besuchen können. Die Eingliederung der…
…und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe für haushaltszugehörige minderjährige Kinder (§ 2 Abs. 1 FLAG) wenn sie selbst auch den Mittelpunkt des Lebensinteresses im Bundesgebiet…
…des Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland erfolgt ist und damit die Tatbestandsvoraussetzung für eine Steuerpflicht – sowohl für die Kraftfahrzeugsteuer als auch die Normverbrauchsabgabe - nämlich die Zulassungsverpflichtung nach dem KFG nicht gegeben ist. Es liegt folglich keine widerrechtliche Verwendung vor. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des…
…Operation des Beschwerdeführers in Österreich. Das Finanzamt ging daher für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum zutreffend von einem Mittelpunkt der Lebensinteressen des Beschwerdeführers in China aus. Dazu kommt, dass gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder besteht, die sich ständig im Ausland…
…Der Mittelpunkt des Lebensinteresses sei nachweislich im Ausland gelegen. Er habe in diesen Jahren seine heutige Frau aus Korea kennen gelernt und habe mit ihr in Korea in der Stadt Deagu einen gemeinsamen Haushalt geführt. In weiterer Folge habe das Finanzamt festgestellt, dass er im…
…dass sein Mittelpunkt der Lebensinteressen sich im Ausland befunden habe und er "in diesen Jahren" seine zukünftige Frau aus Korea kennen gelernt und er mit ihr in Korea in der Stadt Q gelebt habe, ist einerseits zu sagen, dass das Vorbringen hinsichtlich des Haushaltes in…
…welche im Inland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben würden. Die unbeschränkte Steuerpflicht beziehe sich auf in- und ausländische Einkünfte. Da sich im Jahr 2005 der Mittelpunkt des Lebensinteresses der Berufungswerberin noch in Österreich befunden habe, weil die Berufungswerberin im September 2005 ein Beschäftigungsverhältnis…
…Im Zentralen Melderegister sei eine Anmeldung eines Ausländers mit Zweitwohnsitz nicht möglich, deshalb seien die beiden von der Gemeinde mit Hauptwohnsitz in W. angemeldet worden seien. Am 27. November 2006 forderte das Finanzamt den Berufungswerber auf, seine Aussage, der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befinde sich in…
…und WZ. lebten im gemeinsamen Haushalt und ihre gemeinsamen Interessen führten zu gemeinsamen Theater- und Konzertbesuchen. Des Weiteren verbrächten die Bf. und WZ. ihren Urlaub gemeinsam in der Schweiz oder im Ausland. Damit sei dargelegt, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf. in der Schweiz…
…ergaben sich die Rechtsfolgen aus der in den vorliegenden Erkenntnissen angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Ob die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Standortvermutung vorliegen (insbesondere der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf. in Österreich oder im Ausland gelegen ist) und ob folglich der Gegenbeweis im Sinne des …
…Lohn)Steuer ab. Für die Vorschreibung der Normverbrauchsabgabe ist weiters weder ein ununterbrochener Aufenthalt in Österreich erforderlich noch ist ein weiterer Wohnsitz in Deutschland, sofern dieser nicht als Mittelpunkt des Lebensinteresses den ordentlichen Wohnsitz darstellt, hinderlich. Das Finanzamt hat daher zu Recht gemäß § 1 Z…
…dauerhafte Verschiebung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Deutschland im Jahre 2004 bzw. 2005 nicht angedacht war und demzufolge auch nicht erfolgte. Wenn der Bw. unter Hinweis auf die Rz 7502f der EStR 2000 argumentiert, das berufungsgegenständliche Kalenderjahr sei infolge seines "Zuzuges" aus dem Ausland in…
…Familienbeihilfe aufrecht, weil die Berufungswerberin den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Jahr 2009 endgültig nach Österreich zurückverlegt habe. Ebenso wie die Tochter, welche ihrer Mutter nachgefolgt sei um mit ihr wieder gemeinsam in einem Haushalt zu leben. Der nachfolgende Auslandsaufenthalt der Tochter in Japan bzw. (der…