…nicht abgezogen werden. Daher dürfen die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung, welche auf die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 entfallen, von der Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer nicht abgezogen werden. Im Lohnzettel (L 16) wird dies in der Vorkolonne zur Kennzahl 243 und in der Kennzahl 226 entsprechend berücksichtigt (vgl…
…Teilzeit, geringfügig) hat auf die maximale Höhe der Steuerbefreiung keine Auswirkung. Die Mitarbeiterprämie ist allen Arbeitnehmern (zB zu einem bestimmten Stichtag) zu gewähren, da eine Gruppenbildung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Eine sachliche Differenzierung hinsichtlich der Höhe der Prämie ist jedoch zulässig (zB nach dem Beschäftigungsausmaß…
3.3.17 Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988) Rz 85: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sieht einen eigenen Freibetrag von 3.000 Euro (bis 2015 1.460 Euro) für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten…
…Abnehmer um einen Preis von 15.000 Euro. Seinen Arbeitnehmern überlässt er die gleiche Ware um einen Preis von 11.250 Euro. Der Mitarbeiterrabatt beträgt mehr als 20% (25% von 15.000 Euro = 3.750 Euro). Somit liegt ein geldwerter Vorteil von 3.750…
3.3.36 Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988) Rz 112e: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 sind Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn im Sinne…
3.3.17b Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d EStG 1988) Rz 90n: Ab 1. Jänner 2018 ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften gemäß § 4d Abs. 5 Z 1 EStG 1988 (Definition der Arbeitgebergesellschaften…
4.3.2 Mitarbeiterbeteiligungen (ausgenommen Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 67a EStG 1988) Rz 215: Zur ab 2024 anwendbaren Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung siehe Rz 1125d bis 1125x. Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Werden vom Arbeitgeber…
19a START-UP-MITARBEITERBETEILIGUNG (§ 67a EStG 1988) 19a.1 Allgemeines (§ 67a Abs. 1 EStG 1988) Rz 1125d: Bei einer Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gilt der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Abgabe von Kapitalanteilen (Beteiligungen), abweichend von den allgemeinen Regeln des § 19 EStG 1988, nicht im Zeitpunkt…
2.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988) Rz 184: Pensionskassen sind betriebsbezogene Kassen mit Rechtsanspruch der Anspruchsberechtigten, Unterstützungskassen sind betriebsbezogene Kassen, die keinen Rechtsanspruch auf Leistungen vermitteln. 2.7.1 Pensionskassen 2.7.1.1 Begriff und…
…von Seiten der Krankenhausleitung nachgeliefert werden (Mitteilung vom 21. Juni 2011). Im angefochtenen Bescheid vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass es sich hiebei (Bewirtung von Kollegen und Mitarbeitern) um nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen iSd § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 handle. In der Berufung wurde dagegen…
…im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Strittig war im gegenständlichen Fall, ob die als Telefonkontakter beschäftigten Mitarbeiter des Call-Centers im Berufungszeitraum Dienstnehmer im Sinn dieser Gesetzesstelle waren oder ob sie lediglich als "freie Dienstnehmer" im Sinn des § 4 Abs…
…Aufforderung herangetreten sei, einen Vorsteuerbetrag der erwähnten Rechnung in Höhe von € 19.600,00 auf eine [andere] umbuchen zu lassen. Der zuständige Mitarbeiter [gemeint war S] in der Buchhaltung wäre durch irgendein Missverständnis der Annahme gewesen, er könne diese Guthaben extra melden, damit die…
…Werden von einem österreichischen Unternehmen, das Fremdfertigungen in Indien vornehmen lässt, Unternehmensmitarbeiter zur Qualitätskontrolle nach Indien entsandt und halten sich diese Mitarbeiter länger als 183 Tage im "vorhergehenden Jahr" ("previous year") in Indien auf, dann hat Indien gemäß Artikel XIV Abs. 1 DBA-Indien an…
…nbsp; Wird von einem österreichischen Industriebetrieb einem italienischen Industriebetrieb Know-how in der Form von technischer Beratung zur Verfügung gestellt und wird in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt…
Wird ein österreichischer Mitarbeiter einer inländischen Bank zum Internationalen Währungsfonds in Washington entsandt und tritt er unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in den Personalstand dieser internationalen Organisation ein, wobei er für die Dauer der Auslandstätigkeit von seinem österreichischen Arbeitgeber unter Fortzahlung von 25% seines letzten…
Läßt ein österreichisches Unternehmen in Indien Produkte lohnfertigen und entsendet es österreichische Mitarbeiter zur Qualitätskontrolle nach Indien wobei wegen Überschreitens der 183-Tage-Frist das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Arbeitslöhne Indien zusteht, dann kann aus dem DBA-Indien für die Frage, ob neben der…
Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
…Erkenntnis vom 26. Jänner 2006, 2002/15/0188, mwN). Gegenständlich werden den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber Mitarbeiterrabatte auf den Bezug von Kraftfahrzeugen eingeräumt, die fremden Endkunden nicht in dieser Höhe eingeräumt werden. Diese Rabatte werden nur Arbeitnehmern im Konzern eingeräumt. Der Vorteil, der sich durch diese…
…werden; vielmehr war die Intention des Gesetzgebers danach ausgerichtet, großzügige Befreiungen zu gewähren; Mayr in SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16, Mitarbeiterrabatte und geldwerter Vorteil 42 (45), sofern diese Befreiung (nicht zwingend auf die Person, sondern auf den Haushalt bezogen), auch als üblich bezeichnet werden muss…
…aufgrund des unerwarteten Erfolges des "Venezuela-Geschäftes" erst ex post so zu beurteilen. Die stillen Beteiligungen hätten positive Effekte auf die Bonität des Unternehmens (höherer Geldbestand und bessere Bindung der Mitarbeiter). Das außerordentliche Kündigungsrecht sei gesetzlich vorgesehen und könne daher nicht schädlich sein und auch…