Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend vorläufige Festsetzung der Umsatzsteuer und vorläufige Feststellung der Einkünfte für die Jahre 2001 und 2002 entschieden: Den Berufungen wird Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 27. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 14. Juni 2011, Mzb-Nr xxx, betreffend Mietzinsbeihilfe - Gewährung (§ 107 EStG 1988) für den Zeitraum nach 31.3.2011 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
§ 14 MRG geltend machenden Angehörigen des Mieters übertragen werden. Hier komme es grundsätzlich auf die objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Todes des Mieters an. Ein dringendes Wohnbedürfnis könne nur verneint werden, wenn der eintrittsberechtigten Person zu diesem Zeitpunkt eine andere zur sofortigen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
Wenn die Finanzbehörde vermeine, bei dieser Liegenschaft einen angemessenen Mietzins incl. USt von € 9 pro m² zu erzielen, ergebe dies bei der von der Finanzbehörde (fälschlich) angenommenen Größe von 198 m² eine Miete von € 1.782 bzw. S 24.520 pro Monat ohne…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Herbert Jürgens, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1992-1994 entschieden: Die Berufungen gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1992 - 1994 werden als unbegründet abgewiesen…
Die belangte Behörde beantragte im Vorlagebericht vom 29.9.2010, eingelangt am 1.10.2010, die Abweisung der Beschwerden betreffend die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 15. 4. 2010, 19. 4. 2010 und 20.4.2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2005, 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach der am 03.02.2014 verstorbenen M, vertreten durch den erbl. Witwer W als mit Beschluss des Bezirksgerichtes BG vom 11.11.2016 bestellter Verlassenschaftskurator, AdresseW, dieser vertreten…
…der weiteren Überschreitungen. Eine Mietzinsanpassung hat jeweils ab Überschreiten einer 3 % - Grenze bis zu maximal einem Jahr im Nachhinein zu erfolgen. VII. Besichtigung des Mietgegenstandes Die Mieterin hat der Vermieterin oder dessen Beauftragten die Mieträume nach Voranmeldung zu zumutbaren Zeiten zugänglich zu machen. Bei Gefahr…
…Die GmbH ist sohin Mieterin dieses Bestandverhältnisses, welcher Mietübergang vermieterseits unter der Bedingung der Berücksichtigung der Anpassungen des Mietvertrages durch diesen Vertrag vollhinhaltlich anerkannt wird. In Punkt III dieses Vertrages wird eine Mietzinsanpassung, rückwirkend mit 01.01.2011 vereinbart.( Hauptmietzins idHv € 2.870,00…
…über die Liegenschaft c) Berichtigung bzw. Anpassung der im Zuge der Außenprüfung eingebrachten Prognoserechnung vom 20. Juli 2004 (Ausdehnung auf 23 Jahre, Mietzinsanpassung, Zinsen Aufwandsberichtigung, dem ohne Berücksichtigung der noch ausstehenden Fertigstellungskosten sowie künftiger Instandhaltungsaufwendungen geringfügig errechneter Gesamtüberschuss im 23. Beobachtungsjahr) sei die gegenständliche Betätigung…
…auf den nicht aktenkundigen Mietvertrag vom 1. November 1999 mit Wirkung zum 1. Jänner 2005 u.a. eine Mietzinsanpassung insoweit vor, dass der vereinbarte monatliche Mietzins € 15.500,00 betragen solle, der von der Mieterin zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu…
…für Wohnungen mit "auf das Jahr gerechnet" 1 S für jede Krone des Jahresmietzinses für 1914 fest. Diese Zinshöhe bildet für Altverträge per 1.1.1982 bis zum Eintritt von Umständen, die eine Mietzinsanpassung ermöglichen, aufgrund des § 43 MRG die maßgebliche Obergrenze (vgl. Würth-Zingherr…
…die nach dem 31. August 2012 gesetzt werden, zu keiner Änderung des bestehenden Mietverhältnisses und zu keiner (Neu)Errichtung. Daran ändert auch eine iZm der Sanierung (zB Großreparatur) erfolgende Mietzinsanpassung nichts (vgl. Mayr , in Scheiner/Kolacny/Caganek , Kommentar zur Mehrwertsteuer- UStG 1994, Anm 113 zu…
…werden, dass es sich bei dem mit dem Ehegatten vereinbarten Hauptmietzins jedenfalls um einen fremdüblichen gehandelt haben muss, und es lediglich zu einer üblichen Mietzinsanpassung im Zuge der Erstellung eines Neuvertrages kam. Anzumerken ist weiters, dass das Gesetz für die befristete Vermietung von Neubauwohnungen, welche…
…dass die Bemessung der strittigen Miete nach der vorliegenden Aktenlage fremdunüblich festgesetzt bzw. gestaltet wurde. Die Eheleute vereinbarten weiters im Juni 2007 zu Lasten des Ehemann als Mieter eine nachträgliche Mietzinsanpassung zum 1. Jänner 2007 (Mietzinserhöhung von monatlich brutto 2.200,00 € auf brutto…
…dass die Bemessung der strittigen Miete nach der vorliegenden Aktenlage fremdunüblich festgesetzt bzw. gestaltet wurde. Die Eheleute vereinbarten weiters im Juni 2007 zu Lasten des Beschwerdeführers als Mieter eine nachträgliche Mietzinsanpassung zum 1. Jänner 2007 (Mietzinserhöhung von monatlich brutto 2.200,00 € auf brutto…
…die beiden Wohnungen mit der Eingabe vom 24. Juli 2013 vorgelegten Prognoserechnungen gehen hinsichtlich der prognostizierten Mieteinnahmen auf Grund der vertraglich vereinbarten Indexierung ab dem Jahr 2014 von einer in Zweijahresintervallen vorgenommenen Mietzinsanpassung von jeweils 3,4 % aus. Auf Grund der stark steigenden Mietpreise in…
…Beseitigung des Mangels (hier: auftreten der Mängel 2005, Vereinbarung über die Mietzinsanpassung samt für sich schon ungewöhnlicher weiterer Stundung im März 2012). Die im gegenständlichen Fall gewählte oben dargestellte Vorgangsweise kann nicht als fremdüblich angesehen werden, zumal weder der offenbar an den Mieter kommunizierte Vorstandsbeschluss…