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UFSZ3K ZRV/0262-Z3K/09Aussetzung der Vollziehung, Absehen von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.11.2010

…Abgabepflichtigen, dass auf die Leistung einer Sicherheit nicht verzichtet werden dürfe, gegenüber den Interessen des Beschwerde führenden Antragstellers ausnahmsweise den Vorzug gegeben und ist auch dabei im Recht. Öffentliches Interesse besteht hier nicht sosehr an der Mehrung des Abgabenaufkommens, sondern an der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…

UFSZ3K ZRV/0263-Z3K/09Aussetzung der Vollziehung, Absehen von der Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.11.2010

…Abgabepflichtigen, dass auf die Leistung einer Sicherheit nicht verzichtet werden dürfe, gegenüber den Interessen des Beschwerde führenden Antragstellers ausnahmsweise den Vorzug gegeben und ist auch dabei im Recht. Öffentliches Interesse besteht hier nicht sosehr an der Mehrung des Abgabenaufkommens, sondern an der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…

UFSW RV/1600-W/04Ermessensübung bei einer Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2005

…vereinfacht auf die Mehrung des Abgabenaufkommens abgestellt werden, es sei vielmehr auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, auf die Prozessökonomie sowie den Grundsatz der Proportionalität, wonach ein Mittel nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen solle, Bedacht zu nehmen. Da die Einschränkung des Vorsteuerabzuges im Zusammenhang…

UFSW RV/0374-W/07Haftung des leistenden Gesellschafters für die Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2008

…Berücksichtigung des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

UFSW RV/1053-W/03Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

UFSW RV/1976-W/04Erbenhaftung gem § 13 Abs 2 ErbStG mehrerer Miterben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2008

…des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

UFSW RV/1106-W/04Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung eines Sanierungsverzichtes durch einen Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.01.2009

…Berücksichtigung des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

UFSW RV/2591-W/10Haftung Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2012

…Berücksichtigung des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

UFSW RV/0504-W/08Haftung Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2009

…Berücksichtigung des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

BFG RV/7103679/2010Haftung der Erben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.02.2015

…des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

UFSW RV/1574-W/08Erbenhaftung gemäß § 13 Abs 2 ErbStG mehrerer Miterben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

UFSW RV/1473-W/06Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

BFG RV/7102008/2020Zahlungserleichterung, Raten nicht eingehalten, Vorauszahlungen nicht entrichtet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.04.2021

…13/0228). Daher sei das Ermessenskriterium der Zweckmäßigkeit auch nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung seien daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die…

UFSG RV/0649-G/10Haftungsheranziehung eines Erben bei Miterbengemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2011

…des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

UFSG RV/0650-G/10Haftungsheranziehung eines Erben bei Miterbengemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2011

…des Ermessenskriteriums der Zweckmäßigkeit ist allerdings nicht mit dem Gedanken bedingungslosen Strebens nach Mehrung der Staatseinnahmen gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…spricht gegen das Vorliegen eines der Angehörigenjudikatur entsprechenden Vereinbarung neben der mangelnden Publizität auch der aufgrund des fehlenden Interessensgegensatzes zwischen den Vertragsparteien nicht fremdüblich vereinbarte Kaufpreis. Folge dieser rechtlichen Beurteilung wäre die Aufdeckung der stillen Reserven einschließlich eines Firmenwertes bei der Mitunternehmerschaft und bei der…

BFG RV/7102977/2017Selbstanzeige anlässlich einer Prüfung, Abgabenerhöhung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.05.2018Teil 1/2

…§ 147 Abs. 1 BAO erstattet. Aufgrund des mit der Selbstanzeige dargelegten Fehlverhaltens liegt zumindest grob fahrlässige Tatbegehung vor. Aufgrund der sich aus der Selbstanzeige ergebenden Summe der Mehrbeträge von € 295.920,95 ist die Abgabenerhöhung gem. § 29 Abs. 6 FinStrG mit 30 % zu bemessen…

BFG RV/7101386/2024Behauptete Verfassungswidrigkeit des Energiekrisenbeitrag-Strom
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2024Teil 1/2

…iSd Art 288 AEUV) sind die Bestimmungen dieser Verordnung unmittelbar anwendbar. Ausweislich der Gesetzesmaterialien sollte durch das EKBSG insbesondere die Bemessung und Erhebung des EKB-S näher geregelt werden (vgl AB 1817 Big XXVII GP). Die Notfallmaßnahmenverordnung galt bis zum 30.06.2023 (Art 22…

UFSW RV/1496-W/10Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011Teil 1/3

…die Berufung der A-GmbH., vertreten durch B-Stb.GmbH., vom 3. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Umsatzsteuer 2003 bis 2007, Festsetzung der Umsatzsteuer für 01-04/2008, Körperschaftsteuer 2003 bis 2007 (erlassen am 28. Juli 2008) sowie Haftung…

UFSW RV/2626-W/07Griffweiser Sicherheitszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2008Teil 1/2

…B. Kassabuch ohne Bestandsverrechnung, Excelaufstellung, Listen etc.) müssen folgende Merkmale haben: Vollständig (lückenlos erfasst sein) Richtig (der Wirklichkeit entsprechen) Zeitgerecht (spätestens 1 Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats) Zeitfolgegemäß (d.h. in der Reihenfolge, wie sich die Geschäftsfälle ereignet haben) Ein "Bankbuch" bzw…