IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 18.9.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…
…Vorhaltsbeantwortung des Bw. vom 8. Oktober 2012 wurde dazu vorgebracht, "(...) dass die (...) Anerkennung der Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten das Entstehen von Mehrkosten durch den zweiten Haushalt als Voraussetzung erfordert und weiters das Vorliegen eines Erstwohnsitzes bzw. eines Haushaltes am Erstwohnsitz. Die inhaltlich korrekte…
…kann allerdings nicht dazu führen, dass die daraus entstehenden Mehrkosten auf die Allgemeinheit überwälzt werden können. Es kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben, ob infolgedessen nur den Sonderklassegebühren oder auch den mit den Aufenthalten im ***Sanatorium*** ebenfalls untrennbar verbundenen Privatarzthonoraren das Element der Zwangsläufigkeit fehlt…
…als zur Heilung oder Linderung notwendig gewesen wäre, kann nicht dazu führen, dass der Bf. diese Mehrkosten auf die Allgemeinheit überwälzen kann. Zudem ist darauf zu verweisen, dass der Bf. zumindest hinsichtlich seiner zweiten Operation auch an der Universitätsklinik Innsbruck durch denselben Arzt behandelt hätte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Februar 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Jänner 2019 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: I…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der IL, XY,vom 21. Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch AD RR Renate Pfändtner,vom 11. Dezember 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Die Bemessungsgrundlage…
…aus dem Jahre 1954/56 stamme. Es sei dementsprechend mehr als 50 Jahre alt und folglich nicht aussagekräftig. Da die tatsächlichen Mehrkosten beantragt worden seien, sei deren Ausmaß schlüssig nachzuweisen und eine Aufstellung beizulegen. In ihrem Antwortschreiben vom 12.12.2009 teilte die Bw. mit…
…weitere technische Gutachten, behördliche Auflagen ersucht. Im Übrigen seien die angeblichen Mehrkosten wegen behaupteter Kontaminierung im bisherigen Verfahren weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht worden, zumal eine unmittelbare Verbindung zwischen den Kostenersätzen der Liegenschaftskäuferin und den Abbruchkosten einerseits und den Mehraufwendungen aus der Kontaminierung nicht ohne…
…durch Vorlage der amtlichen Meldebestätigungen. b) Amtlich beglaubigte Inskriptionsbestätigung für die Tochter am BLC über den Zeitraum 2008 und amtlich beglaubigte Bestätigungen über ihr Studienfach (alles ausgestellt vom zuständigen Rektorat). c) Belegmäßiger Nachweis der Mehrkosten durch das Studium 2008 (Miete, Fahrtkosten uä.). d) Nachweis der…
…bei den Eltern) oder werden Kosten nicht nachgewiesen, so könne von keinen Mehrkosten ausgegangen werden und die Frage der Zumutbarkeit des Verlegens des Familienwohnsitzes stelle sich somit nicht mehr. Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde von der Bw. die Bezahlung der Betriebskosten für den Zweitwohnsitz (€…
…oder sonstige Quellen). Ersucht wurde darüber hinaus - iZm. dem beantragten Pauschalbetrag für auswärtige Berufsausbildung - um Angaben über die tatsächlich angefallenen Mehrkosten auf Grund des auswärtigen Studiums (für Zweitunterkunft und Fahrtkosten) sowie um Angabe/Nachweis des Beitrages der Bw. zu diesen Kosten. Der UFS ersuchte im…
…Dienstunterkunft zu begnügen und die Wochenenden in der elterlichen Wohnung zu verbringen, so könne er die ihm aus dieser Lebensführung erwachsenden Kosten auch deshalb nicht mit der Notwendigkeit von Mehrkosten infolge getrennter Haushaltsführung begründen, weil es sich bei der elterlichen Wohnung nicht um seinen Haushalt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 18. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein vom 10. September 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
…der vorliegenden Aktenlage steht außer Streit, dass Kind3, Kind2 und Kind1 im streitgegenständlichen Jahr 2002 eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes erfahren haben und sohin für die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Grunde nach ein Anspruch auf den Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 begründet sein…
…Freibetrages gem. § 35 EStG 1988 für Behinderung, verschiedener Krankheitskosten (in Höhe von Insgesamt € 695,89) sowie pauschalierter (Mehr)Kosten für Diätverpflegung gem. der Verordnung des Bundesministers für Finanzen aus 1996 (BGBl. 1996/303) als außergewöhnliche Belastungen und schließlich der Abzug eines Unterhaltsabsetzbetrages. 1. Freibetrag…
…Tochter. Auf Grund der Aktenlage steht außer Streit, dass die Tochter im Jahr 2007 eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes erfahren hat und sohin für die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Grunde nach ein Anspruch auf den Pauschbetrag nach § 34 Abs 8 EStG 1988 begründet sein könnte…
…behindertengerechten Ausstattung). Falls dies nicht möglich ist, werden Sie um eine Schätzung der Mehrkosten ersucht. | e) | Wie hoch schätzen Sie den Anteil jener Kosten ein, die auf die behindertengerechte Adaptierung des Bades und des WC´s (wie zB. Verbreiterung der Tür, den Abriss der…
…vorenthaltene Betrag nicht niedriger als die im Einsatzstaat anfallende (Lohn- und Einkommen-) Steuer, so würde der Arbeitgeber vereinbarungsgemäß keine Mehrkosten zu übernehmen haben und daher keinen weiteren Vorteil aus dem Dienstverhältnis gewähren. In diesem Fall sei nichts nachzuerfassen. Offenbar seien die einem "Ausgleichskonto" gutgebrachten "Hypotax…
873.372,10 | 873.372,10 | Zwischensumme | [KZ 210] | 2.277.669,62 | 2.221.669,62 | stpfl Bezüge | nach Abzug von KZZ 215, 220: | [KZ 245] | 1.941.335,00 | 1.880.516,00…
…Allgemeinen Öffentlichen Landeskrankenhauses - Universitätskliniken Innsbruck, Universitätsklinik für Innere Medizin I (Aufnahmegrund: suspizierte Episode von Vorhofflimmern/-flattern). Die mit dem Aufenthalt in der Sonderklasse verbundenen Mehrkosten übernahm - mit Ausnahme eines Selbstbehaltes i.H.v. € 500,00 - die Uniqa Versicherung, bei der der Beschwerdeführer privat krankenversichert…