… 29 Abs. 6 idF FinStrG-Nov 2010 hinsichtlich des Jahres 2010 ist zusätzlich aus folgendem Grund mit Rechtswidrigkeit belastet: Es handelt sich bei der Jahreseinkommensteuer und der Lohnsteuer um zwei verschiedene Abgabenansprüche. Da die für das Jahr 2010 von der Kanzlei K am 16.4…
…etwa Einkommensteuer-Vorauszahlungen), Z 2 (Jahressteuer, etwa Einkommensteuer) und Z 3 (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer,...)(Stoll, BAO (1994) 54) um unterschiedliche Abgabenansprüche handelt. Der VwGH hat dies in seinem Erkenntnis vom 29.7.1997, 95/14/0177, zum Verhältnis zwischen veranlagter Jahreseinkommensteuer und Einkommensteuer-Vorauszahlungen wie folgt…
…RV/0429-K/07, betreffend die veranlagte Einkommensteuer 2006. Sämtliche Entscheidungen sind in Rechtskraft erwachsen. Unter Beachtung dieser Feststellungen ist vorerst die vom Finanzamt aufgeworfene Frage, ob und hinsichtlich welcher Veranlagungsjahre der mit dem verfahrensgegenständlichen Antrag vom 28. Februar 2012 begehrten Wiederaufnahme der Verfahren das…
…Demzufolge handelt es sich dabei um einen Antrag, der gemäß § 118 Abs. 10 BAO verwaltungskostenbeitragspflichtig ist. Soweit das Anbringen die Lohnsteuer betrifft - und damit keinen der Bereiche des § 118 Abs. 2 BAO, zu denen ein Advance Ruling Bescheid erlassen werden kann - handelt es sich nicht…
…veranlagte das Finanzamt den Berufungswerber zur Einkommensteuer für das Jahr 2005 unter Zugrundelegung der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung (vgl. den Einkommensteuerbescheid 2005 vom 29. Jänner 2007). Mit gleichem Datum (29. Jänner 2007) wurden außerdem Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2003 und…
…die Haftung des Arbeitsgebers für Abfuhr und Einbehaltung der Lohnsteuer auf den auch zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen vorliegt. In dem genannten Erkenntnis hat der Gerichtshof dargetan, dass in Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht zur Haftung herangezogen wird, weil der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt wird…
…auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Nach § 3 der Verordnung liegt eine sachliche Unbilligkeit bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1…
…Tz 4 und 7 mwN). Bereits entstanden ist eine Abgabenschuld dann, wenn ihr Abgabenanspruch vor dem Todestag, im konkreten Fall dem 16. Jänner 2017, entstanden ist. Der Abgabenanspruch auf die veranlagte Einkommensteuer 2011 ist gemäß § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO und erfüllt…
…kurz Bf) wurde mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus Putztätigkeit für zwei verschiedene Arbeitgeber für die Jahre 2008 bis 2010 mit Bescheiden vom 5. Oktober 2009 (2008), 7. Jänner 2011 (2009) und 10. Februar 2012 (2010) zur Einkommensteuer veranlagt (Arbeitnehmerveranlagung). Auf Grund einer Prüfung gemäß …
…Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 und 2003 vom 5. Dezember 2007 wird als unzulässig geworden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) wohnt in D. und arbeitet in Wien 10. Für die Jahre 2002 und 2003 wurde er vom Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt…
…Höhe von € 343,33 und an Einkommensteuer in Höhe von € 15.647,00 zu bewirken versucht; b) im Zeitraum Juli 2015 bis Jänner 2016 vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nämlich für die Monate 06-12/2015 Lohnsteuer in Höhe von €…
…BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis…
…war daher im Umgang mit Geld- und Vermögens- bzw. verschiedenen Anlagemöglichkeiten sehr wohl vertraut. Bereits im Rahmen der Abwicklung der Erbschaft im Jahr 1980 musste sie mit einem berufsmäßigen Parteienvertreter zu tun gehabt haben. Dabei werden zwangsläufig auch steuerliche Fragen (Erbschaftssteuer, Einkommensteuer des Verstorbenen) angesprochen…
…| Einkommensteuer | 3916,80 € 53.896,36 S | | | | anrechenbare Lohnsteuer | -1833,00 € 25.222,50 S | | | 28.674 S | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer | 2083,82 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen und der…
…besonderen Vorauszahlung auf Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen in Höhe von 4.318,00 €. Mit Bescheid vom 19.5.2017 veranlagte das Finanzamt den Beschwerdeführer erklärungsgemäß zur Einkommensteuer 2016, wobei sich unter Anrechnung der Lohnsteuer von 5.819,08 € und der besonderen Vorauszahlung gemäß …
…Abgaben - bei bekanntem Abgabenanspruch - im Schätzungswege mit € 0,00 festgesetzt werden sollten, was auch geschehen ist (Einkommensteuer 2009)], und betreffend die Veranlagungsjahre 2010 und 2011 [die Einreichung unrichtiger Steuererklärungen durch seinen Masseverwalter anlasst hat, wodurch die Umsatz- und Einkommensteuern ebenfalls mit € 0,00…
…Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, es liege jedoch im Ermessen der Behörde die Haftung geltend zu machen. Der angefochtene Bescheid erscheine schon deswegen rechtswidrig, weil keinerlei Gründe für die Ermessensübung angegeben worden seien. Dr.MW sei für die Jahre 1998 und 1999 zur Einkommensteuer veranlagt…
…Ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen diesen verschiedenen Verfahren gibt es nicht. Alle drei Bescheide stehen sich rein rechtlich gleichwertig gegenüber. Schon daraus ist aber auch ersichtlich, dass eine Bindungswirkung im Sinne des § 289 Abs. 1 BAO der in der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde zur Einkommensteuer 2005 …
…wurden. Hinterzogene Abgaben liegen nach den Ausführungen im Urteil und der erfolgten rechtskräftigen Verurteilung jedenfalls vor. Der Abgabenanspruch entsteht sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft (§ 4 Abs. 1 BAO): Bei der veranlagten Einkommensteuer ist das der Ablauf des Kalenderjahres…
…wurden. Hinterzogene Abgaben liegen nach den Ausführungen im Urteil und der erfolgten rechtskräftigen Verurteilung jedenfalls vor. Der Abgabenanspruch entsteht sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft (§ 4 Abs. 1 BAO): Bei der veranlagten Einkommensteuer ist das der Ablauf des Kalenderjahres…