…von letzterer nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet werden können. Diese Auffassung schlägt sich nicht mit dem BFH-Urteil vom 9.8.2000, I R 12/99 (Lizenzzahlung für Überlassung des Konzernnamens, der als Markenzeichen geschützt ist). Denn auch in diesem Urteil geht der Gerichtshof davon…
… 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle Gesamtschuldner als vollzogen (§ 101 Abs 1 BAO). Entscheidungsgründe Verfahrensgang Strittig sind im vorliegenden Fall wie bereits in den Vorjahren die Nichtanerkennung der Lizenzzahlungen an den Gesellschafter, Herrn ***PE***. Dieser Frage ging folgendes Verwaltungsgeschehen voraus: Bei der…
…deren Gesellschaftergeschäftsführer S*** A*** war. Im Zuge einer die Jahre 1999 bis 2002 umfassenden Betriebsprüfung wurden zusammengefasst nachstehende steuerliche Feststellungen getroffen: Die Beschwerdeführerin habe im Prüfungszeitraum Lizenzzahlungen an die Zypern1*** Services Limited (in weiterer Folge abgekürzt mit "Zypern1***"), eine Gesellschaft mit Sitz in Zypern geleistet…
…26. März 2003 langte die berichtigte Erklärung ein. An AfS wurde ein Betrag von 382.500,00 S ausgewiesen. Zudem wurden erstmalig € 80.000,00 als Betriebsausgaben für Lizenzzahlungen geltend gemacht. Was die Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten im Schloss betrifft, so wurde erklärt…
…für 1970 trifft. Zudem ist er selbst über Jahre hindurch von diesem Wert ausgegangen. Der Berufung war daher in diesem Punkt der Erfolg zu versagen. Lizenzzahlungen - Fremdvergleich Vom Bw wurde bereits in früheren Jahren mehrere Patente entwickelt (zB 1971 bis 1972 4 Patente). Diese wurden…
…worden. Unter Hinweis auf Art. 13 Abs. 1 des DBA-Niederlande sei durch die Bw. keine Abzugsteuer für die Lizenzzahlungen entrichtet worden. Die Bp hielt dazu fest, dass es sich bei der markenhaltenden Schwesterngesellschaft "BBV" um eine Holdinggesellschaft handle, die über keine eigenen Mitarbeiter, keine…
…getroffen, dass in den Jahren 2004 und 2005 die Dienstnehmer W, X, Y und Z, die in den davorliegenden Jahren Lizenzzahlungen für Diensterfindungen erhalten hatten, Abfindungszahlungen für künftige Ansprüche aus dieser Diensterfindung erhalten hatten, die steuerlich nicht berücksichtigt wurden. Der Prüfer vertrat die Ansicht, dass…
…F sei zur Frage der Nichtanrechnung von Lizenzzahlungen, Verwaltungsaufwand, Wareneinkauf von M. und Vermittlungsgebühren eingehend Stellung genommen worden. Um umfangreiche Wiederholungen zu vermeiden, werde auf den Inhalt der vor angeführten Berufungsschrift verwiesen und geltend gemacht, dass die Lizenzzahlungen in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zu den…
…die Betriebsprüfung über die Kalenderjahre 1993 bis 1996 als auch jene über die Kalenderjahre 1997 bis 1999 von der betreffenden Vereinbarung umfasst seien. Insbesondere gelte das für die express verbis genannten Abzugssteuern von Lizenzzahlungen, welche ausschließlich bei der Betriebsprüfung 1997 bis 1999 Prüfungsgegenstand gewesen seien…
Das Element der Schriftlichkeit war auf Grund der entsprechenden Dokumentation der Zusagen ohne Zweifel gegeben. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zusage erwarben die Berechtigten verbindliche Rechtsansprüche auf künftigen Pensionsbezug. Es musste daher zunächst grundsätzlich von rechtsverbindlichen Zusagen ausgegangen werden. Zu den in der gegenständlichen Vereinbarung…
…ob Lizenzzahlungen für Erfindungen, die nach dem Gebrauchsmustergesetz 1994 registriert und geschützt wurden, unter das Tatbestandsmerkmal der Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen des § 38 Abs. 1 EStG 1988 zu subsumieren sind. Im Spruch dieser Berufungsentscheidung wurde jedoch nicht über die Einkunftsart der Lizenzzahlungen…
…Käufer erfolgt vertragsgemäß zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers; c)ohne Zahlung der Lizenzgebühren an einen Lizenzgeber können die Waren nicht an den Käufer veräußert oder nicht von diesem erworben werden. (5) Das Land, in dem der Empfänger der Lizenzzahlung ansässig ist, ist ohne Bedeutung.
Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…
…beispielsweise üblich, Einmalzahlungen (zB unter Anwendung einer Bewertungsmethode) oder auch über einen gewissen Zeitraum wiederkehrende Zahlungen zu vereinbaren, wobei letztere als Ratenzahlungen oder als vom Umsatz oder anderen Rentabilitätskennzahlen abhängige (Lizenz-)Zahlungen auftreten können (Z 6.179 OECD-VPL). Auch Kaufpreisanpassungsklauseln können vereinbart werden, um…
An ausländische Lizenzgeber fließende Lizenzgebühren, unterliegen in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" der beschränkten Steuerpflicht; die Steuer ist im Wege des 20-prozentigen Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer…
30.1.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) Rz 7973: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte (§ 28 EStG 1988…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…
…und Entwicklungsvertrag aufgelöst und mit gleichem Tag ein Patenkaufvertrag über die Patenanmeldung für die ABC-Maschine abgeschlossen. Die bisher geleisteten Lizenzzahlungen wurden mit dem Kaufpreis für die Patentanmeldung verrechnet. Mit Vorbescheid vom 12.6.2008 hat das österreichische Patentamt die Erteilung eines Patentes auf die…
…Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Die Bw. ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Y. - Amsterdam an die Lizenzzahlungen geleistet wurden. Die Bp. stellte in ihrem Bericht fest, dass die niederländische Mutter mit ihren inländischen Lizenzeinkünften beschränkt steuerpflichtig und Österreich auf Grund des DBA Abkommens zum…
Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…