…Juli 2004, Rs. C-315/02, "Lenz", hat der EuGH jedoch ausgesprochen, dass die Verweigerung der einkommensteuerlichen Endbesteuerungswirkungen für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit in Widerspruch steht (siehe oben). Demzufolge ist der Berufung in diesem Punkt stattzugeben; die ausländischen Kapitalerträge werden - wie die inländischen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Norbert Pelzer und Mag. Belinda Maria Eder über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend a) Aufhebung der Einkommensteuerbescheide…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Melinda Maria Eder und Norbert Pelzer über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, betreffend…
… 97 Abs. 4 EStG 1988). Das Urteil des EuGH vom 15.7.2004, C-315/02, Lenz, hat daher nur auf Einkünfte Auswirkung, die nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des Budgetbegleitgesetzes 2003 zu erfassen sind. Es besagt, dass die Verweigerung der einkommensteuerlichen Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge…
…3 die Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25% gemäß § 37 Abs. 8 EStG. Der Berufungswerber erläuterte hiezu näher, das Urteil Lenz des EuGH vom 15.7.2004, C-315/02, habe ausgesprochen, dass die Verweigerung der Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit…
…Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 stellt keine Diskriminierung im Sinne des EuGH - Urteils Lenz dar. Verjährung Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre (dies gilt für die auf…
…die jeweils angeschlossenen umfangreichen Beilagen. Im Zuge eines Anfang 2005 durchgeführten Vorhaltsverfahrens, im Rahmen welchen er über die Auswirkungen des EuGH-Urteiles vom 15.7.2004 in der Rechtssache Lenz informiert wurde, entschied sich der Pflichtige hinsichtlich der Besteuerung seiner Kapitalerträge für die so genannte…
…mit dem Hinweis beantragt, dass die nach der Entdeckung der verheimlichten Kapitaleinkünfte in wiederaufgenommenen Abgabenverfahren ergangenen Einkommensteuerbescheide betreffend seine Person für die Veranlagungsjahre 1994 bis 1998 aus Anlass des Urteiles des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Causa Lenz vom 15. Juli 2004, C…
…würden. Gleichzeitig ersuchte der Bw, aus Gründen der Prozessökonomie die Entscheidung über die Berufung auszusetzen. In Folge des Urteils des EuGH vom 15. Juli 2004 Rs C-315/02 (Lenz) wurde vom Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk der Berufung der Verlassenschaft nach A…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Lenz Bereuter Gehrer, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG, 6850 Dornbirn, Eisengasse 34, vom 3. September 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 23. August 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der Devolutionswerberin, vertreten durch Lenz Bereuter Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG, 6850 Dornbirn, Eisengasse 34, betreffend das Finanzamt XY. hinsichtlich Festsetzung der Umsatzsteuer für die Monate August 2011 und September 2011 entschieden: Das Verfahren wird eingestellt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Adr, vertreten durch Lenz-Bereuter-Gehrer, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH, 6971 Hard, Kirchstraße 6, vom 8. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 14. März 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Lenz Bereuter Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6850 Dornbirn, Eisengasse 34, vom 9. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. Juli 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf Rückerstattung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bf, vertreten durch Lenz, Bereuter, Gehrer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 6850 Dornbirn, Eisengasse 34, vom 13. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20. September 2006 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der WNG, vertreten durch Lenz, Bereuter, Gehrer Buchprüfungs- & SteuerberatungsgmbH, 6850 Dornbirn, Eisengasse 34, vom 20. Mai 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 21. April 1998 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Lenz Bereuter Gehrer Steuerberatungs-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999, 2000, 2001, 2002 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bf, vertreten durch die Lenz Bereuter Gehrer Buchprüfungs- und SteuerberatungsgmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 1997 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Lenz, Bereuter, Gehrer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG, Kirchstraße 6, 6971 Hard, über die Beschwerde vom 25. November 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich betreffend die Bescheidbeschwerde der Bf. Anstalt, Fürstentum Liechtenstein situiert, StNr.: X1, vertreten durch Lenz, Bereuter, Gehrer, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & CoKG, Eisengasse 34, 6850 Dornbirn, vom 15.04.2016, gegen die Zurückweisungsbescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Sebastian Mariano Volkmar Lenz, Laurenzerberg 1, 1010 Wien, vom 25. April 2021, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. März 2021…