3a.14. Katalogleistungen Rz 641q: Leistungsort bei Katalogleistungen Ist der Leistungsempfänger einer solchen Leistung ein Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Drittland, bestimmt sich der Leistungsort ab 1.1.2015 nach § 3a Abs. 14 UStG…
…Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben). Die Vermittlung einer solchen Leistung sei gemäß § 3a Abs. 10 Z 11 UStG ebenfalls eine Katalogleistung. Da die Empfänger der Leistungen des Bw, die ABC und später die D, ihre Unternehmen in Deutschland bzw. Spanien betrieben…
…Wahrnehmung von Rechten bzw. die Ausübung von Tätigkeiten), Z 11 (Vermittlung von Katalogleistungen) und Z 12 (Vermietung beweglicher Gegenstände) nicht in Betracht. Der Bw hat in der Berufung, ohne allerdings näher darzulegen, inwiefern es sich bei den Leistungen, deren Vermittlung er vorgibt, um solche im…
…Herr_Y der Leistungsort gelegen ist. Erbringt ein Rechtsanwalt aus seiner Tätigkeit Leistungen für Leistungsempfänger, die Unternehmer sind, so wird die sonstige Leistung gemäß § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Die Ortsbestimmung bei Katalogleistungen hängt somit…
…tatsächlich bewirkt werden"). Duldung oder Unterlassung fallen bei dieser Interpretation nicht unter die Vorschrift. Nach § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 richtet sich der Leistungsort bei den im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen (sog. Katalogleistungen) nach den Verhältnissen des Empfängers. Ist demnach der Empfänger…
…nennt die Telekommunikationsdienstleistungen unter den Katalogleistungen des Art 59, sodass für Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft keine Steuerbarkeit in der Gemeinschaft gegeben ist. Nach Art 59a können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen in das Inland…
…nennt die Telekommunikationsdienstleistungen unter den Katalogleistungen des Art 59, sodass für Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft keine Steuerbarkeit in der Gemeinschaft gegeben ist. Nach Art 59a können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen in das Inland…
…nennt die Telekommunikationsdienstleistungen unter den Katalogleistungen des Art 59, sodass für Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft keine Steuerbarkeit in der Gemeinschaft gegeben ist. Nach Art 59a können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen in das Inland…
…59a Buchstabe b MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung wie jener des Ausgangsverfahrens entgegensteht, wonach der Leistungsort bei Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen iSd Art. 59 MwStSystRL durch einen Unternehmer, der sein Unternehmen von einem Drittstaat aus betreibt und im Gemeinschaftsgebiet keine an der Leistungserbringung…
…nennt die Telekommunikationsdienstleistungen unter den Katalogleistungen des Art 59, sodass für Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft keine Steuerbarkeit in der Gemeinschaft gegeben ist. Nach Art 59a können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen in das Inland…
…Anwendung (vgl. Rz 641f). Rz 640r: Bei den Leistungen nach § 3a Abs. 11 lit. a UStG 1994 - insbesondere den künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen - ist zu beachten, dass sich im Falle der Übertragung von Nutzungsrechten an Urheberrechten und ähnlichen Rechten (Katalogleistungen) der Leistungsort nach § 3a Abs…
…wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte ausgeführt wird. (16) Der Bundesminister für Finanzen kann, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 6, 7, 12 oder 13 lit. a bestimmt…
…Wirtschaftsprüfung von Kapitalanlagegesellschaften; Arbeiten iZm der Besteuerung von Fondseinkünften an andere Leistungsempfänger, beispielsweise direkt im Auftrag der Anteilseigner. Sonstiges Zur Bestimmung des Leistungsortes bei Katalogleistungen siehe Rz 641q. Umsätze aus Portfoliomanagementleistungen eines in Österreich ansässigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens für Sondervermögen im Sinne des § 6 Abs. 1 Z…
…von der Bw. beratenen deutschen Unternehmungen zur Bearbeitung des österreichischen Marktes betriebswirtschaftlich nicht rechnen würden und es seien daher in der Folge keine österreichischen Tochterunternehmungen bzw. Zweigniederlassungen errichtet worden. Da der Leistungsort bei diesen geschilderten von der Bw. erbrachten Werbeleistungen gemäß § 3a Abs. 10 Z…
…Fassung Art. 2 Richtlinie 2008/8/EG können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen, die nach Art. 59 Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung Art. 2 Richtlinie 2008/8/EG außerhalb der Gemeinschaft liegen, in das…
…Diese Leistung fällt weder unter § 3a Abs 8 noch unter § 3a Abs. 10 UStG 1994. c. Kann die Pflegeleistung nicht bei den Katalogleistungen eingeordnet werden, so ist sie unter § 3a Abs. 12 UStG 1994 zu subsumieren. Nach dieser Norm wird die sonstige Leistung an dem…
…a UStG 1994, wenn sie per Streaming übertragen oder auf andere Weise virtuell verfügbar gemacht werden (Rechtslage ab 1.1.2025) Rz 641p: Bei sonstigen Leistungen iSd § 3a Abs. 11 lit. a UStG 1994 an Nichtunternehmer liegt der Leistungsort, wenn diese virtuell verfügbar gemacht werden…
…auf der Plattform eingeloggt und angemeldet durch Chatten hält. Leistungsort für die Leistung des Betreibers an den Kunden (eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung) ist nach der E-Commerce-Richtlinie und nationaler deutscher Umsetzung bei Privatkunden - um solche wird es sich in der Regel…
…3a Abs 16 UStG 1994 bis 31.12.2014 wie folgt: (16) Der Bundesminister für Finanzen kann, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 6, 7, 12 oder 13 lit. a bestimmt…
…des § 3a Abs 13 UStG 1994 wird unter anderem das Tatbestandsmerkmal der Vermeidung einer Doppelbesteuerung genannt. Da es bei einer Verlagerung des Leistungsortes ins Inland zu einer Begründung einer inländischen Steuerpflicht kommt, scheidet der Fall der Vermeidung von Doppelbesteuerung von vornherein aus. 4.3. Vermeidung…