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31 289 Treffer386 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0155-L/02Abschlagszahlung im Zuge einer Auflösung einer Lebensgemeinschaft als Leistung eines Dritten im Sinne des § 5 Abs. 2 Z 3 GrEStG 1987
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2004

…Abs. 3 Z 2 hat nur dann zu erfolgen, wenn der unmittelbare Hauptzweck der Leistung des Dritten die Überlassung des Grundstückes ist (vgl. Czurda in Arnold/Arnold, GrEStG, § 5 Tz 351). Eine Zahlungsverpflichtung, die der Erwerber oder ein Dritter (im Fall des § 5 Abs. 3…

UFSW RV/2198-W/02Leistungen an die Tochtergesellschaft bei der Ausgabe von Genussrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2003

…In beiden Erkenntnissen wurde bestätigt, dass auch die als "Aufzahlung" oder "Zuschuss" bezeichneten Leistungen Dritter in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Erwerb des Genussrechtes besteht. Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17.Oktober 2002 zur Zahl C-339/99…

UFSW RV/0514-W/02Aufzahlungen von dritter Seite beim Erwerb von Genussrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2003

…19.12.2002, 2002/16/0239). In beiden Erkenntnissen wurde bestätigt, dass auch die als "Aufzahlung" oder "Zuschuss" bezeichneten Leistungen Dritter in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Erwerb des Genussrechtes besteht. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise iS des § 21 Abs. 1 BAO…

BFG RV/2101175/2020Arbeitslohn von dritter Seite bei Stock Options von der Konzernmuttergesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2023Teil 1/2

…Rechtsverhältnis und insoweit die Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Nur dann, wenn Leistungen Dritter in der Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt seien, sich der Arbeitgeber also explizit oder nach den Umständen erkennbar verpflichtet habe, dass der Arbeitnehmer für seine dienstvertragliche Tätigkeit auch solche…

BFG RV/2100781/2019Arbeitslohn von dritter Seite bei Stock Options von Konzernmuttergesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2023Teil 1/2

…Rechtsverhältnis und insoweit die Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Nur dann, wenn Leistungen Dritter in der Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt seien, sich der Arbeitgeber also explizit oder nach den Umständen erkennbar verpflichtet habe, dass der Arbeitnehmer für seine dienstvertragliche Tätigkeit auch solche…

UFSW RV/0154-W/02Aufzahlungen von dritter Seite beim Erwerb von Genussrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2004

…19.12.2002, 2002/16/0239). In beiden Erkenntnissen wurde bestätigt, dass auch die als "Aufzahlung" oder "Zuschuss" bezeichneten Leistungen Dritter in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Erwerb des Genussrechtes besteht. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise iS des § 21 Abs. 1 BAO…

UFSW RV/0719-W/02Aufzahlungen von dritter Seite beim Erwerb von Genussrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2003

…19.12.2002, 2002/16/0239). In beiden Erkenntnissen wurde bestätigt, dass auch die als "Aufzahlung" oder "Zuschuss" bezeichneten Leistungen Dritter in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Erwerb des Genussrechtes besteht. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise iS des § 21 Abs. 1 BAO…

UFSF RV/0146-F/061) Leistungsaustausch bei Einschaltung Dritter 2) Steuerfreiheit einer sonstigen Leistung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit.a sublit.bb UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.11.2007

…selbst und in der Regel in den Warenwert (als Bemessungsgrundlage für die Verbrauchsbesteuerung im Bestimmungsort) einfließende Nebenleistungen (so etwa Transport- oder Verpackungsleistungen) die Steuerbefreiung gerechtfertigt ist, nicht aber für nicht in den Warenwert Eingang findende selbständige sonstige Leistungen dritter Personen (vgl. VwGH 19.7.2000…

UFSW RV/1308-W/02Berechnung der gesetzlichen Abfertigung bei Entgelt von dritter Seite.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2007

…bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung. Diese beträgt nach fünfzehn Dienstjahren das Sechsfache des monatlichen Entgeltes. Zu beachten ist, dass auch Leistungen Dritter dem zu vervielfachenden Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, wenn sie für Tätigkeiten gewährt werden, die zu den dienstvertraglich geschuldeten zählen (OGH 29.8.1990…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…zuzügl. 3.900,00 (20 % USt) =S 23.400,00 brutto 1993: Zurechnung S 233.489,43 zuzügl. 46.697,88 (20 % USt) =S 280.187,31 brutto Gegenargument - unechter Schadenersatz: Die Gesellschaft bedient sich zur Ausführung von Leistungen dritter Unternehmen, nämlich der T GesmbH…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3

…zuzügl. 3.900,00 (20 % USt) =S 23.400,00 brutto 1993: Zurechnung S 233.489,43 zuzügl. 46.697,88 (20 % USt) =S 280.187,31 brutto Gegenargument - unechter Schadenersatz: Die KG bedient sich zur Ausführung von Leistungen dritter Unternehmen, nämlich der T GesmbH…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

…zuzügl. 3.900,00 (20 % USt) =S 23.400,00 brutto 1993: Zurechnung S 233.489,43 zuzügl. 46.697,88 (20 % USt) =S 280.187,31 brutto Gegenargument - unechter Schadenersatz: Die Gesellschaft bedient sich zur Ausführung von Leistungen dritter Unternehmen, nämlich der T GesmbH…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3

…00 (20 % USt) =S 23.400,00 brutto 1993: Zurechnung S 233.489,43 zuzügl. 46.697,88 (20 % USt) =S 280.187,31 brutto Gegenargument - unechter Schadenersatz: Die KG bedient sich zur Ausführung von Leistungen dritter Unternehmen, nämlich der T GesmbH, anstatt eigenen Personals…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3

…zuzügl. 3.900,00 (20 % USt) =S 23.400,00 brutto 1993: Zurechnung S 233.489,43 zuzügl. 46.697,88 (20 % USt) =S 280.187,31 brutto Gegenargument - unechter Schadenersatz: Die Gesellschaft bedient sich zur Ausführung von Leistungen dritter Unternehmen, nämlich der T GesmbH…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3

…00 (20 % USt) =S 23.400,00 brutto 1993: Zurechnung S 233.489,43 zuzügl. 46.697,88 (20 % USt) =S 280.187,31 brutto Gegenargument - unechter Schadenersatz: Die KG bedient sich zur Ausführung von Leistungen dritter Unternehmen, nämlich der T GesmbH, anstatt eigenen Personals…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3

…zuzügl. 3.900,00 (20 % USt) =S 23.400,00 brutto 1993: Zurechnung S 233.489,43 zuzügl. 46.697,88 (20 % USt) =S 280.187,31 brutto Gegenargument - unechter Schadenersatz: Die Gesellschaft bedient sich zur Ausführung von Leistungen dritter Unternehmen, nämlich der Ta GesmbH…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3

…00 (20 % USt) =S 23.400,00 brutto 1993: Zurechnung S 233.489,43 zuzügl. 46.697,88 (20 % USt) =S 280.187,31 brutto Gegenargument - unechter Schadenersatz: Die Bw bedient sich zur Ausführung von Leistungen dritter Unternehmen, nämlich der Ta GesmbH, anstatt eigenen Personals…

UFSW RV/1061-W/07Eine im Wesentlichen nur gegenüber ihren Gesellschaftern tätige GesBR ist keine Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011Teil 1/2

…Sachwerten. Der produzierende Unternehmer bündelt eigeninitiativ und mit Unternehmerrisiko Produktionsfaktoren - die eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig erbrachte Leistungen Dritter - zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten und setzt diese am Markt ab (Peth/Wanke/Wiesner in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg], MSA EStG 11. EL …

UFSL RV/0526-L/05Bescheidaufhebung Rechtswidrigkeit des Bescheidspruches außergewöhnliche Belastung Katastrophenschaden durch Hochwasser Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2006

…Einkommens des Steuerpflichtigen führen, wenn die getätigten Aufwendungen den Steuerpflichtigen endgültig belasten. Nicht endgültig belastet ist der Steuerpflichtige dann, wenn dem getätigten Mitteleinsatz Leistungen Dritter gegenüber stehen. Dies wird ausdrücklich in Rz 838 g der Lohnsteuerrichtlinien klargestellt. In dieser Rz ist geregelt, dass durch aus…

UFSW RV/1548-W/08Baukostenzuschuss im Rahmen der Wohnbauförderung in Anrechnung auf den Kaufpreis.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2009

…in Fellner, Grunderwerbsteuer, unter Rz. 37 zu § 5 GrEStG wiedergegebene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). Grundsätzlich gehören auch Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber auf Grund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, sich also im Vermögen des Veräußerers und zu dessen Gunsten auswirken, zur…